Doppelte Kosten für Feuerstättenschau
Schon seit Längerem wird die Novellierung des Schornsteinfegergesetzes kritisch gesehen. Denn faktisch erhöhen sich die Gesamtkosten für Kehr- und Überprüfungsarbeiten, wenn ein freier Anbieter beauftragt wird. Dies liegt an der sogenannten Feuerstättenschau, bei der alle drei bis vier Jahre die Betriebs- und Brandsicherheit der heimischen Anlagen vom Bezirksschornsteinfeger geprüft werden muss. Die Kosten der Feuerstättenschau entfallen jedoch in der Regel dann, wenn der Bezirksschornsteinfeger auch die Kehr- und Überprüfungsarbeiten übernimmt. Wird ein freier Anbieter beauftragt, so müssen die Kosten der Feuerstättenschau zusätzlich bezahlt werden. Der freie Anbieter müsste daher um mindestens diesen Betrag in diesem Zeitraum billiger sein, damit sich für den Verbraucher ein finanzieller Vorteil aus seiner Wahlfreiheit des Schornsteinfegers ergibt.
Schein-Liberalisierung zu Lasten der Verbraucher
Genau das stößt bei vielen Verbrauchern auf Unverständnis, weiß Horst Frank, Energieexperte der Verbraucherzentrale. "Der Heizungsbauer führt zum korrekten Einstellen der Heizung Messungen durch, die der Schornsteinfeger anschließend für teures Geld noch einmal vornimmt. Die Verbraucher müssen also für ein und dieselbe Leistung zweimal bezahlen", so Frank. Die Reform im Schornsteinfegerwesen sei lediglich eine Schein-Liberalisierung zu Lasten der Verbraucher und zu Gunsten der alten Zunft gewesen, kritisiert der Energieexperte.
Schornsteinfeger-Arbeiten als Sammelauftrag vergeben
Frank rät, alle Arbeiten, die bis zur nächsten Feuerstättenschau anstehen, als Sammelauftrag an einen Schornsteinfeger oder Handwerker zu vergeben und sich preislich an den Rechnungen der Vorjahre zu orientieren. Bei Vertragsabschlüssen sollten sich die erforderlichen und gewünschten Leistungen konkret in dem Vertragstext wiederfinden und es sollte genau festgelegt werden, wie oft und wann diese zu erbringen sind. Auch die Vertragspositionen Preis, Vertragslaufzeit, Kündigungsfristen, Preisanpassungsklausel und Erreichbarkeit sollten enthalten sein.
Vorkasse ist nicht empfehlenswert, dasselbe gilt für Abo-Angebote. Unzulässig sind Vertragsklauseln, mit denen sich Verbraucher mehr als zwei Jahre an bestimmte Schornsteinfeger binden. Wer unaufgefordert Besuch von einem Schornsteinfeger erhält und einen Vertrag abschließt, kann diesen, wie jedes Haustürgeschäft, widerrufen.
Kritiker fordern zentrales Feuerstättenregister
Kritiker dieser Fehlentwicklung fordern daher eine komplette Abschaffung der Kehrbezirke und die Zusammenlegung aller Kehrbücher in einem zentralen Feuerstättenregister. So könnten bevollmächtigte Schornsteinfegermeister weiterhin ihre hoheitliche Aufgaben übernehmen und freie Anbieter könnten in dieser Datenbank ihre bereits ausgeführten Leistungen dokumentieren. So könnte zu jederzeit der z. B. aktuelle Stand der Feuerstättenschau kontrolliert und Mehrkosten für den Verbraucher vermieden werden.