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Letzte Aktualisierung: 04.10.2025
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Wir sparen für Sie bis zu 37% - durch unseren Experten-Vergleich!Bis 2045 möchte Deutschland laut Klimaschutzgesetz der Bundesregierung klimaneutral werden. Eine zunehmende Anzahl von Haushalten steigt daher auf Wärmepumpen, Fernwärme oder Holzpellets um. Haushalte, die bisher mit Gas geheizt haben, benötigen dann ihren Gasanschluss nicht mehr.
Grundsätzlich gibt es drei Optionen, wenn Sie wegen einer Wärmepumpe kein Erdgas mehr benötigen.
Allein der Verzicht auf Gas führt noch nicht dazu, dass keine weiteren Kosten anfallen. Denn bei einem im Fachjargon sogenannten „inaktiven Gasanschluss“ bleiben der Anschluss selbst und Messeinrichtungen erhalten, die Gaslieferung ruht lediglich.
Netzbetreiber erheben dann teilweise trotzdem verbrauchsunabhängige Kosten für den Betrieb des Netzes oder des Zählers (Messstelle). In einigen Fällen reduzieren sich diese Entgelte auf eine sogenannte Vorhaltepauschale für die anfallenden z. B. Wartungskosten.
Da die Anlage weiterhin unter dem Gasdruck des Netzes steht und sich Gas in den Leitungen befindet, muss der Eigentümer zudem die Sicherheit der Anlage gewähren.
Wer diese Kosten vermeiden möchte, hat zwei Möglichkeiten.
Die Stilllegung des Gasanschlusses bedeutet die Unterbrechung des Anschlusses im Gebäude: Absperreinrichtung schließen, Zählerausbau, Entgasung. Die Anlagenteile bleiben vorhanden, sodass eine Wiederinbetriebnahme möglich ist.
Allerdings kann auch eine Stilllegung beziehungsweise Trennung des Gasanschlusses abhängig vom Netzbetreiber weitere Jahresentgelte kosten.
Eine endgültige Lösung, bei der auch weitere regelmäßige Entgelte entfallen, ist der Rückbau.
Dabei werden die Gasleitung auf dem Grundstück von der allgemeinen Versorgungsleitung in der Straße getrennt und Anschlussleitung und die Anlagenteile entfernt. Eine neue Versorgung wäre nur über einen Neuanschluss möglich.
Zuständig für den Ausbau des Zählers oder den Rückbau des gesamten Gasanschlusses ist der Netzbetreiber. Für jedes Netzgebiet gibt es nur einen Gasnetzbetreiber. Dieser muss mindestens als 13-stelliger Code auf der Energieabrechnung genannt werden. Mit der Codenummer lässt sich der Netzbetreiber beim Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches ermitteln.
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Unsere Experten erstellen Dir in wenigen Minuten ein Wärmepumpen-Angebot nach Deinen Wünschen. Digital & kostenlos.Die Kündigung eines Gasanschlusses ist in der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) geregelt. Dort steht in Paragraf 9, dass Netzbetreiber bei Änderungen des Anschlusses dem Anschlussnehmer die erforderlichen Kosten auch pauschaliert berechnen können. Die Preise sind nicht bundeseinheitlich und können daher horrend variieren!
Laut einer Umfrage der Verbraucherzentrale unter Gasnetzbetreibern vom März 2025 wird das Deaktivieren des Gasanschlusses teilweise kostenlos angeboten. Andere nehmen dafür einen Preis, der entweder einmalig oder fortlaufend zu entrichten ist.
Für einen inaktiven Anschluss stellen die Gasnetzbetreiber durchschnittlich etwa 100 Euro pro Jahr als „laufende Bereitstellungskosten“ in Rechnung. Sie liegen zwischen 60 und 153 Euro.
Die einmaligen Kosten für die Deaktivierung eines Gasanschlusses liegen zwischen 60 und 245 Euro und betragen durchschnittlich 120 Euro.
| Kosten | Anteil Netzbetreiber |
|---|---|
| kostenfrei | 34% |
| nicht angeboten | 30% |
| dauerhafte jährliche Kosten: über 100 bis 153€ | 12% |
| dauerhafte jährliche Kosten: von 60 bis 100 € | 9% |
| einmalige Kosten: zwischen 60 und 100 € | 9% |
| einmalige Kosten: 245 € | 3% |
| keine Angabe | 3% |
Eine Stilllegung wird von der Mehrheit der Netzbetreiber kostenlos angeboten. Die Kosten, die die anderen Netzbetreiber erheben, sind dabei sehr unterschiedlich:
Laut Umfrage der Verbraucherzentrale erhebt der günstigste Anbieter Kosten 84,50 Euro, der teuerste Anbieter ruft dafür hingegen Preise zwischen 1.370 und 1.670 Euro auf! Durchschnittlich kostet eine Stilllegung des Gasanschlusses 928 Euro in Deutschland.
Dabei werden Verbraucher:innen nicht zwingend die gesamten Kosten in Rechnung gestellt. Einige Netzbetreiber kalkulieren mit Kosten für das Stilllegen des Gasanschlusses von ca. 3.000 Euro und stellen den Kunden nur ein Drittel der Kosten in Rechnung.
| Kosten | Anteil Netzbetreiber |
|---|---|
| kostenfrei | 52% |
| nicht angeboten | 18% |
| 1.170 - 1.520 € | 15% |
| 600 - 952 € | 12% |
| 84,50 € | 3% |
Der Rückbau wird von knapp 80 Prozent der Netzbetreiber angeboten und ist zu 60 Prozent sogar kostenlos. Wenn Kosten für den Rückbau erhoben werden, ist genau wie bei der Stilllegung eine hohe Spannbreite vorhanden.
Der Minimalwert liegt bei 650 Euro, während beim teuersten Netzbetreiber zwischen 3.000 und 6.000 Euro fällig werden. Der Mittelwert liegt bei 1.746 Euro.
Einige Netzbetreiber gaben an, dass die Preise für den Rückbau individuell berechnet werden.
| Kosten | Anteil Netzbetreiber |
|---|---|
| kostenfrei | 49% |
| nicht angeboten | 18% |
| individuelles Angebot | 15% |
| 650 - 800 € | 9% |
| 1.547 - 2.269 € | 6% |
| 4.500 € | 3% |
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§9 bestimmt, dass nur die bei wirtschaftlich effizienter Betriebsführung notwendigen Kosten verlangt werden dürfen. Pauschalen sind zwar zulässig, ihre Berechnungsgrundlagen müssen jedoch offengelegt werden. Eigenleistungen des Kunden, etwa beim Tiefbau, sind anzurechnen. Die Kündigung des Netzanschlussvertrages ist mit einer Frist von einem Monat möglich.
Eine ausdrückliche gesetzliche Regelung wie ein inaktiver Anschluss, die (dauerhafte) Stilllegung oder ein Rückbau kosten darf, gibt es allerdings nicht. Ebenso fehlt bislang eine höchstrichterliche Rechtsprechung. Auch in der Fachliteratur wird die Rechtmäßigkeit, Kosten vom Eigentümer:in zu erheben, uneinheitlich bewertet
Laut Verbraucherzentrale besteht jedoch weitgehende Einigkeit darin, dass ein Netzbetreiber nicht verpflichtet ist, einen ungenutzten Gasnetzanschluss dauerhaft betriebsbereit zu halten. Dies dürfte dem Netzbetreiber auch wirtschaftlich nicht zumutbar sein.
Die Bundesnetzagentur prüft inzwischen, ob und wie die Kosten für die Stilllegung künftig fairer verteilt werden können.
Wer einen Gasanschluss hat und über einen Umstieg zur Wärmepumpe nachdenkt, sollte sich frühzeitig beim Netzbetreiber über mögliche Kosten informieren. In manchen Fällen gibt es Übergangsregelungen oder Förderungen.
Wem für den Rückbau oder Stilllegung des Gasanschlusses Kosten in Rechnung gestellt werden, sollte zunächst das Gespräch mit dem Netzbetreiber suchen und sich erläutern lassen, welche Kosten entstehen und wie sich die Rückbaukosten zusammensetzen.
Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf eine Rechnungslegung, wenn die Entgelte unangemessen hoch erscheinen. Pauschalen sind zwar zulässig, ihre Berechnungsgrundlagen müssen jedoch offengelegt werden. Zudem sind Eigenleistungen des Kunden, etwa beim Tiefbau, nach § 9 Abs. 1 der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) im Falle von pauschalierten Kosten anzurechnen.
Der Bund der Energieverbraucher e.V. empfiehlt, eine formlose Kostenrüge zu erheben, eine detaillierte Aufschlüsselung zu verlangen und Eigenleistungen geltend zu machen. Reagiert der Netzbetreiber nicht, kommen Beschwerde, Schlichtung oder Klage in Betracht. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, könne sich im Zweifel gegen überhöhte Forderungen juristisch wehren.