Letzte Aktualisierung: 21.06.2022

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Gaskrise: Warum kommt das Gasheizungs-Verbot nicht schon 2023?

Deutschland droht, im Winter das Gas auszugehen. Habeck wirbt fürs Energiesparen und will Kohlekraftwerke länger laufen lassen, um Gaskraftwerke zu ersetzen. Das soll den dringend benötigten Gas-Puffer für Haushalte und Industrie schaffen. Während RWE bereits seinen Personalstamm auf einen längeren Betrieb seiner Kohlekraftwerke einstimmt, fordern andere gar eine Verlängerung der Laufzeiten der letzten deutschen Atomkraftwerke. Bei den ganz offensichtlichen Potenzialen scheint die Bundesregierung aber zu zögern: Wieso werden Gasheizungen nicht bereits ab dem kommenden Jahr 2023 "verboten"?

Auf diesem Bild sehen Sie ein Porträt von Dr. Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz

"Wir müssen und wir werden alles daran setzen, im Sommer und Herbst so viel Gas wie möglich einzuspeichern. Die Gasspeicher müssen zum Winter hin voll sein. Das hat oberste Priorität", so Robert Habeck. (Foto: © BMWK / Dominik Butzmann)

Robert Habeck hat Anfang Juni auf einem Energieeffizienz-Gipfel in Berlin die neue Energiespar-Kampagne "80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel" gestartet. So sollen Bürger sensibilisiert werden, im Alltag Energie einzusparen. Angesichts eines drohenden Versorgungsengpasses im kommenden Winter legte Habeck nun konkret nach.

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Habeck will weniger Gas zur Stromproduktion einsetzen

Mit der Drosselung der Gaslieferungen aus Russland ergreift das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zusätzliche Maßnahmen, um Gas einzusparen. So wird der Einsatz von Gas für die Stromerzeugung und die Industrie gesenkt sowie die Befüllung der Speicher weiter forciert. Um den Gasverbrauch weiter zu senken und die Gasspeicher für den kommenden Winter weiter aufzufüllen, sollen Kohlekraftwerke stärker zum Einsatz kommen.

Das entsprechende Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz, das dies ermöglicht, ist derzeit im parlamentarischen Verfahren und soll am 8. Juli im Bundesrat behandelt werden und dann zügig in Kraft treten. Parallel dazu bereitet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) jetzt die notwendige Ministerverordnung vor, mit der die Gasersatzreserve aktiviert wird.

"Mit dem Gesetz richten wir eine Gasersatz-Reserve auf Abruf ein. Und ich kann jetzt schon sagen: Wir rufen die Gasersatz-Reserve ab, sobald das Gesetz in Kraft getreten ist. Das bedeutet, so ehrlich muss man sein, dann für eine Übergangszeit mehr Kohlekraftwerke. Das ist bitter, aber es ist in dieser Lage schier notwendig, um den Gasverbrauch zu senken. Wir müssen und wir werden alles daransetzen, im Sommer und Herbst so viel Gas wie möglich einzuspeichern. Die Gasspeicher müssen zum Winter hin voll sein. Das hat oberste Priorität", sagte Habeck.

Um die Kohlekraftwerke länger laufen lassen zu können, hat RWE bereits heute angekündigt, die Frühverrentung von Mitarbeitern, die mit der Stilllegung von Braunkohleblöcken eigentlich in den Vorruhestand gehen sollten, zu stoppen, Azubis zu übernehmen und externe Fachkräfte einzustellen. So will RWE Power seine drei 300-Megawatt-Kraftwerksblöcke Niederaußem E und F sowie Neurath C, die derzeit in der sogenannten Sicherheitsbereitschaft sind, bei Bedarf wieder hochfahren können.

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Gasauktions-Modell soll Industrie anreizen, Gas einzusparen

Noch im Sommer soll zudem ein Gasauktions-Modell an den Start gehen, das industrielle Gasverbraucher anreizt, Gas einzusparen. Dazu entwickeln der Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe (THE), die Bundesnetzagentur (BNetzA) und das BMWK ein Gas-Regelenergieprodukt, mit dem Industriekunden gemeinsam mit ihren Lieferanten gegen eine rein arbeitspreisbasierte Vergütung ihren Verbrauch in Engpasssituationen reduzieren und Gas dem Markt zur Verfügung stellen können (Demand-Side Management). Damit wird - einer Auktion gleich - ein Mechanismus geschaffen, der industriellen Gasverbrauchern einen Anreiz gibt, Gas einzusparen, das dann wiederum zum Einspeichern genutzt werden kann. Das Modell soll dafür sorgen, dass möglichst viele Gas-Mengen für etwaige Engpasssituationen im kommenden Winter bereitstehen.

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Sollte das De-Facto-Verbot von Gasheizungen auf 2023 vorgezogen werden?

Angesichts dieser angespannten Versorgungslage verwundert es jedoch, dass diese Maßnahmen allesamt nur darauf abzielen, über den nächsten Winter zu kommen, obwohl man davon ausgehen kann, dass der Ukraine-Krieg andauern dürfte und Putin damit weiterhin jederzeit die deutsche Gasversorgung als politisches Druckmittel einsetzen wird.

Zudem wird das Heizen mit Gas zuhause, im Gewerbe und Unternehmen ausgespart. Neben den kleinen Energiespar-Maßnahmen, die Habeck in seiner Energiespar-Kampagne "80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel" propagiert, könnten aber auch diese Sektoren weiter in die Pflicht genommen und z.B. das De-Facto-Einbauverbot für Gasheizungen von 2024 auf 2023 nochmals um 1 Jahr vorgezogen werden.

Denn aktuell soll laut dem 6-seitigen, am 24. März 2022 vorgelegten, "Maßnahmenpaket des Bundes zum Umgang mit den hohen Energiekosten" "ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden". Der Einbau einer neuen Gasheizung als alleiniges Heizungsgerät wird damit in Deutschland zum 1. Januar 2024 praktisch verboten.

Aber wieso wird dieses Verbot nicht ein weiteres Jahr vorgezogen. Natürlich führen solche ad hoc-Verbote u.a. zu kostenintensiven Änderungen bei geplanten Bauprojekten. Aber letztlich wird auch der Fachkräftemangel nicht bis Ende 2023 behoben sein. Und auch herstellerseitig wird es 2024 zu Engpässen kommen. Ein Vorziehen des Gasheizungs-Verbots auf das kommende Jahr 2023 scheint angesichts der dringenden Notwendigkeit, so schnell wie möglich auch beim Heizen Gas einzusparen, um sich aus Putins Abhängigkeit zu lösen, verhältnismäßig.

Denkbar wäre eventuell auch ein Kompromiss: Ab 2023 könnte zunächst jede neu eingebaute Heizung zu 50 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden, sodass weiterhin auch gasdominierte Hybridlösungen zum Einsatz kommen können. Wenn laut Habeck "jede Kilowattstunde in dieser Situation hilft", dann sollte das BMWK auch solche Optionen laut denken.

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