Letzte Aktualisierung: 22.08.2022

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Gaspreis-Erhöhung zum 01.10.: Kündigung, Gassperre, Abschlag & Hilfen

Bei vielen liegt nun ein Brief vom Gasversorger im Briefkasten. "Aus diesem Grund sind wir gezwungen, unsere Gaspreise zum 01.10.2022 noch einmal deutlich anzuheben", könnte es da heißen. Diese "Gaspreisänderung" ist teils bereits die zweite dieses Jahr. Viele sollen nun inklusive Gasumlage mehr als 25 Cents pro kWh zahlen. Für viele ist die Mehrbelastung nicht zu schultern.

Zum 01.10.2022 erhöhen viele Gasversorger - nicht zuletzt aufgrund der neuen Gasumlage - ihre Preise. Für viele sind die Belastungen jetzt schon nicht mehr zu leisten. Und viele Optionen bleiben nicht. (Foto: energie-experten.org)

Mit deutlich gesunkenen Lieferungen aus Russland sind die Gaspreise kräftig angestiegen. Zum 01.10.2022 werden die Gaspreise nun nochmals kräftig erhöht. Auf die eh schon hohen Gaskosten wird nun noch die Gasumlage draufgeschlagen, mit der die höheren Ersatzbeschaffungskosten einiger Versorger auf alle Gaskunden umgelegt werden.

Eine Beispiel-Familie mit einem Verbrauch von 20.000 kWh pro Jahr wird allein durch die Gasumlage mit mehr als 500 Euro brutto belastet. Insgesamt muss diese Familie dann mit jährlichen Kosten von über 4.000 Euro rechnen. Anfang 2022 bezifferten sich die Gesamtkosten noch auf rund 1.200 Euro. Viele werden damit finanziell überfordert.

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Sonderkündigung ist keine sinnvolle Option

Wer die Gaspreiserhöhung zum 01.10. nicht akzeptieren will, besitzt ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht. Sie können dann in den meisten Fällen fristlos kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln.

Ihr Vertrag kann dann zu dem Zeitpunkt beendet werden, an dem die Preiserhöhung in Kraft tritt. Steigen die Gaspreise also am 1. Oktober, können Sie bis zum 30. September kündigen. Das heißt: bis zum 30. September muss dann Ihre Kündigung beim Gasversorger eingegangen sein.

Die Verbraucherzentrale warnt allerdings: "Beachten Sie in der Energiepreiskrise im Jahr 2022, dass auf die stark steigenden Preise viele Anbieter reagieren und es nicht gesagt ist, dass nach einem Wechsel ein neuer Anbieter bei seinen aktuellen Tarifen bleibt."

Eine Sonderkündigung und Wechsel zu einem anderen Anbieter könnte sich daher als Boomerang erweisen und zu noch höheren Kosten führen. Es empfiehlt sich aber, das Gespräch zum Gasversorger zu suchen und im Dialog zu prüfen, ob sie für Ihren Verbrauch den günstigsten Tarif gewählt haben oder ob sich ein Wechsel in einen anderen Tarif lohnt.

Achtung bei Verträgen mit langfristiger Preisgarantie!

Mit Verweis auf den Anstieg der eigenen Beschaffungskosten durch die hohen Preise auf den Großhandelsmärkten für Strom und Gas erhöhen einige Anbieter ihre Preise, obwohl sie mit ihren Kunden Preisgarantien vertraglich vereinbart haben.

Die Verbraucherzentrale NRW hält diese Preiserhöhungen aber für unwirksam: Bei diesen sogenannten eingeschränkten Preisgarantien sind Preisänderungen lediglich wegen gestiegener Steuern, Abgaben oder Umlagen – wie z. B. der Gasumlage – zulässig. Preiserhöhungen wegen steigender Kosten für die Beschaffung von Energie sind davon aber nicht gedeckt.

Zudem zahlen Verbraucher für diese Preissicherheit in der Regel auch einen höheren Tarif als für ein vergleichbares Angebot ohne Preisgarantie. Betroffene sollten der Preiserhöhung und der Änderung der AGB widersprechen und die Weiterbelieferung zu den in der Preisgarantie vereinbarten Preisen fordern, so die Verbraucherzentrale NRW.

Wichtig: Vermeiden Sie Gas- und Stromsperren!

Wenn Sie die Rechnung ihres Versorgers nicht zahlen können, dann droht Ihnen eine Gassperre. Dies droht Ihnen laut Verbraucherzentrale dann, wenn Sie mit zwei Abschlagszahlungen und mindestens 100 Euro in Verzug sind. Hierfür muss er Ihnen jedoch zunächst eine Sperrandrohung vier Wochen vorher und eine weitere Sperrankündigung acht Tage vorher schicken.

Er ist zudem verpflichtet, Ihnen vorher eine Ratenzahlung anzubieten. Die Raten müssen allerdings dann zusätzlich zu den laufenden Abschlagszahlungen aufgebracht werden.

Bisher ist kein Schutzmechanismus für Gas- und Stromsperren beschlossen. Die Politik hat aber bereits verlauten lassen, dass es Mechanismen für Gruppen wie Haushalte mit Kindern, Schwangere, chronisch Kranke oder Pflegebedürftige geben wird, die verhindern sollen, dass im Winter kein Gas oder Strom mehr fließt. Ähnlich verhält es sich für Mieter. Kündigungen wegen nicht bezahlter Energiekosten sind (noch) möglich.

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Vorsicht Schuldenfalle: Jetzt Abschlag anpassen!

Um hohe Zahlungsrückstände am Ende des Abrechnungsjahres zu vermeiden, werden Gasversorger die Abschläge ihrer Kunden zum 1. Oktober 2022 dem Verbrauch entsprechend anheben.

Einige Anbieter erhöhen zwar den Preis, passen aber nicht gleichzeitig die Abschläge an. Dies kann bei der nächsten Jahresabrechnung zu hohen Nachzahlungen führen. Andere verlangen überhöhte Abschläge, die trotz höherer Preise nicht notwendig sind. Verbraucher:innen zahlen dann monatlich zu viel Geld.

Um zu prüfen, ob man einen der Gaspreis-Erhöhung entsprechenden Abschlag zahlt, sollte man den neuen Brutto-Preis je Kilowattstunde mit dem Jahresverbrauch multiplizieren und dann runterrechnen.

Stellt man fest, dass die neue Abschlagshöhe nicht korrekt ist, sollten Sie sich an ihren Energieversorger wenden und eine Anpassung der Abschlagshöhe verlangen.

Hilfen: Das dritte Entlastungspaket steht in den Startlöchern!

Die Bundesregierung hat bereits zwei Entlastungspakete in Höhe von rund 30 Milliarden Euro beschlossen. Beispielhaft können Sie aus folgender Tabelle entnehmen, wie viel Ihnen davon zusteht.

Tabelle: Beispiel-Entlastungen von Bürgern:innen in 2022 (Quelle: bundesfinanzministerium.de)
Entlastung Erwerbstätiger Single Rentner:in Familie mit zwei Kindern Grundsicherungs-bezieher:in Selbstständige Student:in
Höherer Grundfreibetrag 69 Euro - 139 Euro - 69 Euro -
Arbeitnehmerpauschbetrag 77 Euro - - - - -
Energiepreispauschale 185 Euro - 430 Euro - 195 Euro 300 Euro
Tankrabatt 59 Euro 57 Euro 210 Euro - 160 Euro -
Abschaffung EEG-Umlage 35 Euro 35 Euro 76 Euro 35 Euro 39 Euro 35 Euro
Heizkostenzuschuss - 270 Euro - - - 230 Euro
Pendlerpauschale - - 94 Euro - - -
Einmaliger Kinderbonus - - 200 Euro - - -
Einmalzahlung - - - 200 Euro - -
9-Euro-Ticket - - - - - 50 Euro
Gesamte Entlastung425 Euro362 Euro1.149 Euro235 Euro463 Euro615 Euro

Einkommensarme Haushalte, darunter auch viele Rentner:innen, sind dennoch akut gefährdet, in den Sozialleistungsbezug abzurutschen. Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW fordert daher: "Staatliche Einmalzahlungen sollten allen Gruppen mit Niedrigeinkommen zugutekommen".

Auch die Regierung will Bürgerinnen und Bürger angesichts der schwierigen Wirtschaftslage weiter entlasten und hat neben der befristeten Absenkung der Mehrwertsteuer auf Gas auf 7 Prozent ein drittes Entlastungspaket angekündigt.

Neben einem Inflationsausgleichsgesetz, das Steuerzahler vor der "Kalten Progression" schützen soll, sollen auch Wohngeldempfänger durch einen höheren Mietzuschuss bessergestellt und der Kreis der Berechtigten ausgeweitet werden. Im Gespräch sind auch ein weiterer einmaliger Heizkostenzuschuss und ein Gaspreisdeckel.

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Die besten Energie-Experten-Tipps für die Heizsaison 2022/23

Um die eigenen Gaskosten im Griff zu behalten, sollten Haushalte noch stärker auf ihr Heizverhalten achten. Als Faustformel gilt: Durch ein Grad weniger Raumtemperatur lässt sich der Gasverbrauch um sechs Prozent reduzieren.

In einem Durchschnittshaushalt werden etwa 14 Prozent der Energie zur Erwärmung des Wassers genutzt. Bürgerinnen und Bürger sollten daher ihre persönliche Duschzeit um die Hälfte reduzieren und dabei sogar die Wassertemperatur leicht absenken.

Das Absenken der Trinkwassertemperatur von 60 auf 45 Grad Celsius spart bis zu 30 Prozent der Netto-Energie ein. Zudem lohnt es sich, die Warmwasserzirkulation zeitlich zu begrenzen oder ganz abzuschalten. Auch eine Investition in einen Sparduschkopf lohnt sich: Er kostet etwa 20 Euro und spart bis zu 50 Prozent des Warmwasserverbrauchs.

Wer eine eigene Heizung besitzt, sollte zudem einen hydraulischen Abgleich durchführen lassen, um eine optimale Wärmeverteilung im Haus zu erreichen. So lässt sich der Energieverbrauch um zehn bis 15% reduzieren.

Des Weiteren können ungedämmte Rohre im Keller in Eigenleistung und mit wenigen Euro selbst gedämmt werden. Passendes Dämmmaterial findet man im Baumarkt und auch der Handwerksbetrieb hilft dabei.

Und letztlich hilft es auch, Strom zu sparen. Nicht nur, um Erdgas für die Energieerzeugung zu reduzieren, sondern auch, um das Energiekosten-Budget insgesamt zu entlasten.

Aber: Das Deutsche Energieberater-Netzwerk DEN e.V. warnt davor, die Heizkörper im Winter in wenig oder gar nicht genutzten Räumen komplett abzustellen. Dies könne schlimmstenfalls zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Schimmelpilze und letztlich sogar zu Bauschäden führen. In solchen Räumen sei eine Mindesttemperatur von ca. 18 Grad bei schlecht gedämmten und ca. 16 Grad bei gedämmten Gebäuden zu empfehlen.

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