Das Landgericht in Hamburg hat nach mehr als Vier Jahren entschieden, dass die den bisherigen Vertragsbedingungen von E.on Hanse zugrunde liegenden Preisklauseln, mit denen das Unternehmen bisher Gaspreiserhöhungen gerechtfertigt hat, unwirksam sind. Somit dürfen nicht nur die mehr als 50 Kläger jubeln, sondern alle Gaskunden, die sich bisher nicht an einer Klage beteiligt haben, werden in rechtlicher Hinsicht bestärkt, Preiserhöhungen zu überprüfen.
Im Kleingeschriebenen räumte sich E.on Hanse das Recht ein, ohne genauere Begründung die Gaspreise anzuheben. Dies sah das Gericht als eine Übervorteilung der Kunden und als eine mit dem Vertragsrecht nicht zu vereinbarenden Geschäftsbedingung an. Dieses Urteil gilt als wegweisend, da in vielen weiteren Gerichten in Deutschland über ähnliche Fälle aktuell verhandelt wird. Eine Pflicht zur Offenlegung der Berechnung der Gaspreise wird es jedoch weiterhin nicht geben, da hier bereits der Bundesgerichtshof geurteilt hat.
Auslöser der Rebellion war, dass E.on Hanse seit Ende 2004 mehrmals die Gaspreise erhöhte und die Kunden somit mit etwa 25 Prozent höheren Gaskosten konfrontierte. Annähernd eine halbe Millionen Menschen in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern waren hiervon betroffen, wovon etwa 30.000 Gas-Kunden die entstehenden Mehrkosten gar nicht oder nur unter Vorbehalt zahlten. Da E.on Hanse ankündigte, in Revision gehen zu wollen, wird ein weiterer Prozess erwartet.