Letzte Aktualisierung: 29.07.2022

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Gasumlage: Familien zahlen 1.000€ für Uniper-Rettung – es drohen 5.000€ Mehrkosten!

Damit Gaslieferanten wie Uniper aufgrund der hohen Ersatzbeschaffungskosten nicht insolvent gehen und ähnlich wie bei Lehman Brothers 2008 eine Kettenreaktion am Gasmarkt auslösen, hat die Ampel um Robert Habeck die Gasumlage eingeführt. Nun zahlen nicht mehr nur die Uniper-Kunden wie z. B. viele Stadtwerke und letztlich deren Endverbraucher die gestiegenen Gaskosten, sondern alle Gaskunden in Deutschland. Aber auch die Gaspreise selbst steigen aktuell an rasant an. Familien drohen daher Mehrkosten pro Jahr von 5.000 Euro!

Gas wird extrem teuer. Mit der neuen Gasumlage drohen Familien insgesamt Mehrkosten von 5.000 Euro pro Jahr. Für viele unbezahlbar. Es droht ein kalter Winter. (Foto: energie-experten.org)

Durch die verminderten Gasimporte Russlands ist Gas am Markt deutlich teurer geworden. Können die Energieunternehmen die hohen Preise nicht bezahlen und somit ihre Verträge nicht erfüllen, drohen finanzielle Schieflagen bis hin zu Insolvenzen. Brechen diese Energieunternehmen weg, drohen ernste Störungen im gesamten Markt entlang der Lieferkette bis hin zum Letztverbraucher.

Um das zu vermeiden, soll die sogenannte "Gasumlage" – im Fachjargon auch "saldierter Preisanpassungsmechanismus" genannt – helfen, die Marktmechanismen und Lieferketten so lange wie möglich aufrechtzuerhalten und Insolvenzen von Gashändlern und Dominoeffekte in der Lieferkette der Energiewirtschaft zu verhindern. Im medialen Rampenlicht steht dabei die Rettung des finnischen Uniper-Konzerns, der in Deutschland zu einem der größten Händler russischen Erdgases zählt und dadurch seit Beginn der Lieferengpässe immer stärker in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist.

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Wie funktioniert der Mechanismus des § 26 EnSiG?

Der Gasumlagemechanismus funktioniert ganz ähnlich wie andere Umlagen und ist in Teilen vergleichbar mit der EEG-Umlage. Nach § 26 Energiesicherungsgesetz (EnSiG) können die höheren Preise auf alle Gaslieferanten und deren Kunden weitergewälzt werden.

Der Unterschied der saldierten Umlage nach § 26 EnSiG zur Preisanpassung nach § 24 EnSiG, die in der Notfalllage zunächst vorgesehen war, liegt darin, dass nach § 24 EnSiG die Preisweitergabe individuell zwischen den beteiligten Lieferanten und ihren jeweiligen Kunden erfolgt wäre.

Bei einer 2individuellen" Preisanpassung hätten einige Gaskunden, deren Lieferanten z. B. auch günstigeres Gas aus Norwegen beziehen, deutlich geringere Preisaufschläge verkraften müssen als jene Gaskunden, deren Gaslieferanten bisher viel Gas aus Russland bezogen hatten und daher nun große Mengen Gas aus anderen Quellen zu hohen Preisen beschaffen müssen.

Laut BMWK hätte dies zu "sozial und wirtschaftlich problematischen Schieflagen und Wettbewerbsverzerrungen" geführt. Vertreter von Stadtwerken warnten, dass direkte Preisanpassungen gemäß Paragraf 24 des EnSiG zu gravierenden Marktverwerfungen hätten führen können.

Die Gasumlage soll voraussichtlich ab dem 01.10.2022 greifen und zeitlich befristet bis zum 30.09.2024 gelten. Bis zum Start der Gasumlage am 01.10.2022 müssen die Gasimporteure die Kosten selbst tragen. Erst vom 01.10.2022 bis 01.04.2024 ("Saldierungszeitraum") können Gaslieferanten Erstattungsansprüche geltend machen. Ab dem 01.10.2022 kann dann über den Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe (THE) eine Erstattung gezahlt werden, die aus der Gasumlage finanziert wird.

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Wie teuer wird die Gasumlage für jeden Gaskunden?

Die Umlage ist für alle Gas-Lieferanten gleich hoch. Die Höhe ergibt sich aus den Kosten der Ersatzbeschaffung für Gas, die der Marktgebietsverantwortliche auf die Bilanzkreisverantwortlichen (in der Regel Lieferanten) umlegt und diese sie letztlich an alle Gasendverbraucher weitergeben.

Da die Kosten der Ersatzbeschaffung noch unklar sind, rechnet Robert Habeck mit einer Gasumlage von etwa 1,5 bis 5 Cents pro Kilowattstunde Gas. Das entspräche bei einem typischen 4-Personen-Haushalt mit einem Gasverbrauch von 20.000 kWh Gas im Jahr etwa Mehrkosten von 300 bis 1.000 Euro.

Viele Haushalte dürften die Mehrkosten durch die Gasumlage in ernste Schwierigkeiten bringen, da bereits die Gas- und Strompreise auf einem hohen Niveau sind und allgemein die Lebenshaltungskosten stark angestiegen sind, was sich letztlich in der hohen deutschen Inflationsrate von rund 8% ausdrückt.

Vermutlich wird es dabei aber nicht bleiben. Denn auch die Gaspreise selbst steigen aktuell an rasant an. Während man beim Abschluss eines Neukundenvertrags Ende Juni bereits 20 Cents pro kWh bezahlen musste, so muss man nun bereits mit 26 Cents rechnen. Für einen 4-Personen-Haushalt entspricht dies allein Kosten von 5.206 Euro. Im Vergleich zum Herbst letzten Jahres muss diese Familie mit Mehrkosten von 4.000 Euro rechnen.

Schlägt die Gasumlage mit 5 Cents zu Buche, so drohen Familien Mehrkosten pro Jahr von satten 5.000 Euro!

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Welche Entlastungen sind für Gaskunden geplant?

Gaspreise und Gasumlage drohen also zu einem ganz erheblichen sozialen und auch politischen Sprengstoff zu werden! Daher plant die Bundesregierung zusätzlich zur Energiepreispauschale, 100 Euro Kinderbonus und Energiesteuer-Absenkung weitere Entlastungen.

Dazu gehören:

  • Wohngeld stärken, Reform soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.
  • Einführung Bürgergeld zum 1. Januar 2023.
  • Überprüfung Kündigungsschutzregeln, so dass überforderten Mietern der Mietvertrag oder Energiekunden der Liefervertrag nicht gekündigt wird.
  • Schutzschirm für Unternehmen, die wegen der hohen Energiepreise in Schwierigkeiten geraten (Kreditlinien der KfW; Verlängerung der Bürgschaftsprogramme, Verlängerung des Zuschusses für besonders energieintensive Unternehmen, staatliche Eigenkapitalhilfen für systemrelevante Unternehmen

Zudem sollen mit Vertretern der Gewerkschaften und der Wirtschaftsverbände zusätzliche Lösungen entwickelt werden, um die Kaufkraftverluste für die Bürgerinnen und Bürger abzumildern und gleichzeitig die Inflation nicht weiter anzuheizen.

Update: Das Bundeskabinett hat am 04.08.2022 im schriftlichen Umlaufverfahren die befristete Gas-Sicherungsumlage auf Basis des § 26 Energiesicherungsgesetz verabschiedet. Die Rechtsverordnung soll voraussichtlich Mitte August 2022 in Kraft treten, vom 1. Oktober 2022 greifen und am 1. April 2024 enden. Die betroffenen Gasimporteure tragen bis zum Oktober alle Kosten für die Ersatzbeschaffung allein, 10 Prozent der Kosten tragen die betroffenen Gasimporteure für die Zeit der Umlage selbst.

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