Gasumlage: Gaspreis steigt um 2,419 Cents - Finanz-Hilfen reichen nicht!
Bereits seit Monaten steigen die Gaspreise. Seit Mitte Juni sind zudem die russischen Liefermengen über die Nord Stream 1-Pipeline gedrosselt worden. Dies bringt Gaslieferanten wie Uniper, WINGAS oder VNG in Bedrängnis, da sie ihre Lieferverpflichtungen erfüllen und Gas daher teurer aus anderen Quellen zukaufen müssen.
Um Pleiten von für die Gasversorgung relevanter Konzerne und eine "Kettenreaktion" zu verhindern, sollte es zunächst Gasversorgern erlaubt werden, nach §24 EnSiG ihre Gaspreise an die Großhandelspreise anzupassen. Dies hätte jedoch für Gaskunden einiger Händler extrem hohe Gaspreiserhöhungen bedeutet.
Die Bundesregierung hat deswegen eine Gasumlage beschlossen, die in Schieflage geratene Importeure stabilisieren soll. Bis zum 1. April 2024 sollen dann alle Gaskunden die Verluste einzelner Gasversorger schultern. Die Gasumlage wird von der THE (Trading Hub Europe) alle 3 Monate je nach der Zahl und Höhe der geltend gemachten finanziellen Ausgleichsansprüche ermittelt.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck bezifferte die zu erwartende Gasumlage auf 1,5 bis 5 Cents pro kWh. Mit entsprechender Spannung wurde daher der heutige Montag erwartet, an dem die genaue Höhe der Gasumlage das erste Mal bekannt gegeben wurden. Nun steht fest, die Gasumlage beträgt 2,419 Cents pro kWh und bewegt sich damit im Mittelfeld der Prognose.
Gasumlage steigert Gaskosten für Familien um 480 Euro
28,3 Cents pro kWh betrugen die Kosten für Neuverträge bei durchschnittlichem Jahresverbrauch von 20.000 kWh am vergangenen Samstag, den 13.08.2022. Für einen vierköpfigen Haushalt mit 20.000 kWh Gasverbrauch pro Jahr bedeuten alleine die Gaskosten Belastungen von 5660 Euro pro Jahr. Damit sind allein die Gaskosten im Vergleich zum Herbst 2021 um rund 380% gestiegen.
Die jetzt festgelegte Gasumlage von 2,419 ct/kWh bedeutet nun nochmals weitere Kosten: Bei einem Verbrauch von 20.000 kWh muss nochmals mit 483,80 Euro zusätzlich gerechnet werden. Stand heute würde eine typische Familie (bei einem Neukundenvertrag) dann mit insgesamt 6143,80 Euro pro Jahr für Gas belastet. Die Kosten sind damit im Vergleich zu letztem Jahr erheblich gestiegen!
Laut Wirtschaftsministerium werden Zahlungen etwas zeitverzögert fällig, es gelte eine Frist von vier bis sechs Wochen. Viele Bürger:innen wird die Gasumlage daher wohl erst im November auf den Gaspreis aufgeschlagen. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) rechnet hingegen damit, dass einige Gasversorger die Umlage schon ab dem 1. Oktober ihren Kunden in Rechnung stellen.
Entlastungspakete reichen für die meisten nicht aus
Um die finanziellen Auswirkungen der gestiegenen Energiekosten für die Menschen und die Wirtschaft abzumildern, hat die Bundesregierung mit zwei Entlastungspaketen Maßnahmen zur Entlastung und sozialen Unterstützung auf den Weg gebracht. Dazu zählen der Wegfall der EEG-Umlage, ein einmaliger Heizkostenzuschuss, ein höheres Wohngeld, der umstrittene Tankrabatt oder die Energiepreispauschale.
Entlastung | Erwerbstätiger Single | Rentner:in | Familie mit zwei Kindern | Grundsicherungs-bezieher:in | Selbstständige | Student:in |
---|---|---|---|---|---|---|
Höherer Grundfreibetrag | 69 Euro | - | 139 Euro | - | 69 Euro | - |
Arbeitnehmerpauschbetrag | 77 Euro | - | - | - | - | - |
Energiepreispauschale | 185 Euro | - | 430 Euro | - | 195 Euro | 300 Euro |
Tankrabatt | 59 Euro | 57 Euro | 210 Euro | - | 160 Euro | - |
Abschaffung EEG-Umlage | 35 Euro | 35 Euro | 76 Euro | 35 Euro | 39 Euro | 35 Euro |
Heizkostenzuschuss | - | 270 Euro | - | - | - | 230 Euro |
Pendlerpauschale | - | - | 94 Euro | - | - | - |
Einmaliger Kinderbonus | - | - | 200 Euro | - | - | - |
Einmalzahlung | - | - | - | 200 Euro | - | - |
9-Euro-Ticket | - | - | - | - | - | 50 Euro |
Gesamte Entlastung | 425 Euro | 362 Euro | 1.149 Euro | 235 Euro | 463 Euro | 615 Euro |
Ärmere Haushalte werden stärker belastet als reiche
Insgesamt werden Bürger mit diesen Paketen aber nur um wenige hundert Euro entlastet. Angesichts der enormen finanziellen Belastung allein durch die Gaspreise, scheint ein drittes Entlastungspaket unausweichlich.
Finanzminister Christian Lindner schloss ein weiteres Paket in diesem Jahr jedoch aus. Und auch Olaf Scholz stellte sich in der Bundespressekonferenz vergangene Woche hinter Lindner, der für das kommende Jahr Steuerentlastungen in Höhe von zehn Milliarden Euro ankündigt. Das sogenannte Inflationsausgleichsgesetz sei vor allem darauf angelegt, den Effekt der kalten Progression auszugleichen.
Einkommen | Aktuelle Steuerlast | Neue Steuerlast | Entlastung |
---|---|---|---|
bis 25.000 Euro | 1.973 Euro | 1.760 Euro | 213 Euro |
bis 40.000 Euro | 5.478 Euro | 5.177 Euro | 301 Euro |
bis 60.000 Euro | 11.202 Euro | 10.716 Euro | 486 Euro |
bis 80.000 Euro | 18.701 Euro | 18.029 Euro | 672 Euro |
bis 100.000 Euro | 26.942 Euro | 26.270 Euro | 672 Euro |
bis 150.000 Euro | 47.942 Euro | 47.270 Euro | 672 Euro |
„Menschen mit geringen Einkommen erfahren in Bezug auf die Energiekosten eine drei- bis viermal höhere Inflation als Menschen mit sehr hohem Einkommen. Denn Menschen mit wenig Einkommen müssen im Vergleich zu anderen ein Vielfaches ihres Einkommens für Dinge der Grundversorgung ausgeben, vor allem Energie und Lebensmittel, die jetzt besonders teuer geworden sind. Menschen mit geringen Einkommen werden durch diesen Plan wenig oder gar keine Entlastung erhalten“, kommentierte Michael Fratzscher vom DIW Berlin die Steuerpläne.
„Es werden besonders Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen sein, die vor erheblichen Schwierigkeiten stehen. Das Ziel muss sein, dass sie von den Entlastungen absolut mehr profitieren als diejenigen mit starken Schultern, die mehr tragen können", kommentierte Ricarda Lang, Bundesvorsitzende der Grünen, auf Twitter die Steuerpläne von Christian Lindner.
Die Ampel spielt offensichtlich auf Zeit. So verwies Olaf Scholz auf die beiden geplanten Flüssigerdgas-Terminals an der deutschen Nordseeküste, die noch in diesem Winter fertig werden sollen. Die Lage am Gasmarkt könne sich dann entspannen. Ob und wann sich das jedoch in den Gaspreisen widerspiegelt ist jedoch unklar.
Ausnahmen: Wer ist nicht von der Gasumlage betroffen?
Die Gasumlage gilt nur für Erdgas – und somit nicht für Flüssiggas (LPG)-Kunden. Die mehr als 650.000 Haushalte in Deutschland, die derzeit abseits des Erdgasnetzes mit Flüssiggas (LPG) heizen, sind somit nicht von der Gasumlage betroffen.
Ob Fernwärmekunden mit der Gasumlage belastet werden, ist jedoch noch unklar. Denn die rechtliche Situation ist (noch) nicht geklärt. Robert Habeck geht jedoch davon aus, dass auch auf Fernwärme anteilig die Gasumlage erhoben wird: "Die Logik sollte sein, dass der Anteil der Gasversorgung ebenfalls von der Umlage erfasst ist. Das werden wir auch klarstellen, dass das so ist. Die juristischen Feinheiten schauen wir uns jetzt nochmal an", so Habeck in einer Pressekonferenz zur Festlegung der Höhe der Gasumlage am 15.08.2022.
Viele Haushalte und auch Unternehmen haben zudem Festpreisverträge für bestimmte Laufzeiten abgeschlossen - je nach Vertrag darf die Umlage dann eventuell nicht weitergereicht werden. Auch diese Frage wird vom Bundeswirtschaftsministerium noch geprüft.
Keine Ausnahmen wird es bei der Mehrwertsteuerbelastung der Gasumlage geben. Finanzminister Christian Lindner bat zwar bei der EU-Kommission um eine Ausnahme. Diese wird mit Verweis auf eine Richtlinie, die vorsieht, dass alle EU-Staaten mindestens fünf Prozent verlangen müssen, dem Gesuch nicht stattgeben. In der Ampel diskutiert man nun eine Absenkung auf ebenjene fünf Prozent.