Letzte Aktualisierung: 03.04.2023

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GEG 2024: H2-ready-Heizungen keine ernsthafte Wärmepumpen-Alternative

Nach langen Verhandlungen hat sich die Ampel vergangene Woche auch auf eine wichtige Änderung im GEG geeinigt: Jede neue Heizung soll ab 2024 mindestens 65% Erneuerbare Energien nutzen. Unklar war bislang, ob die Ausnahme, eine H2-Ready-Gasheizung einbauen zu dürfen, zu einem Dammbruch führe. Der jetzt veröffentlichte Referentenentwurf macht jedoch deutlich: Wasserstoff wird im Erdgasnetz eine Randerscheinung bleiben.

Um eine H2-ready-Heizung zu betreiben, muss der Gasnetzbetreiber nachweisen, sein Netz auf 100% Wasserstoff umzurüsten. Dies und weitere Auflagen lassen diese Option derzeit als eine unrealistische Erfüllungsoption des neuen GEG 2024 erscheinen. (Foto: energie-experten.org)

Die Spitzen der Ampel-Koalition haben lange verhandelt - und am Ende stand das 16-seitige "Modernisierungspaket für Klimaschutz und Planungsbeschleunigung". Darin enthalten sind viele Vorhaben für den Klimaschutz und zur Planungsbeschleunigung. Reform der Sektorziele, CO2-Abgabe auf die LKW-Maut, Mehr Geld für die Bahn, Änderungen beim Naturschutz, Beschleunigung bei der Bahn und Autobahn und die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes.

Im Zuge der GEG-Novelle wurden nun auch sogenannte H2-Ready-Gasheizungen als Technologieoption in das Gesetz aufgenommen, also Gasheizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind. Daran ist aber die Bedingung geknüpft, dass diese bis 2030 mit mindestens 50 Prozent Biomethan und spätestens 2036 mit mindestens 65 Prozent Wasserstoff betrieben werden können.

Zudem muss ein verbindlicher Investitions- und Transformationsplan für das Wasserstoffnetz vorliegen. Neben grünem Wasserstoff ist dann auch blauer Wasserstoff möglich. Für blauen Wasserstoff gelten die Kriterien der Taxonomieverordnung der EU.

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Transformationsplan stellt hohe Anforderungen an Gasnetzbetreiber

Der heute veröffentlichte Referentenentwurf konkretisiert nun, wie man mit einer auf Wasserstoff vorbereiteten Gasheizung den geforderten 65%-Erneuerbaren Energien-Anteil erfüllen kann. Die genauen Vorgaben regelt dabei der § 71k des „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes und zur Änderung der Heizkostenverordnung sowie zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung“.

Wichtiger Knackpunkt, auf eine H2-ready-Gasheizung setzen zu können, wird es sein, dass der Gasverteilnetzbetreiber, an dessen Netz die wasserstofffähige Heizung angeschlossen ist, einen Transformationsplan für die verbindliche, vollständige Umstellung der Versorgung seiner Kunden auf Wasserstoff bis zum 1. Januar 2035 vorlegen muss. Nur dann gilt eine H2-ready-Gasheizung als Erfüllungsoption.

Der Transformationsplan darf von der zuständigen Regulierungsbehörde nur genehmigt werden, wenn überdies gesichert ist, dass auch für das vorgelagerte Fernleitungsnetz ein entsprechender konkreter, verbindlicher Plan vorliegt, der gewährleistet, dass das Netz des Gasverteilnetzbetreibers bis zum 1. Januar 2035 mit Wasserstoff in einem ausreichenden Maße versorgt wird.

Da in aller Regel Gasnetze eng miteinander verbunden sind, wird dann der Transformationsplan nur dann realistisch umgesetzt werden können, wenn auch die an dieses Gasnetz angeschlossenen Netze ebenfalls bis zum 1. Januar 2035 auf reinen Wasserstoff umgestellt haben. Wenn hieran Zweifel bestünden, darf die Genehmigung nicht erteilt werden, da sonst keine wirksame Dekarbonisierung gewährleistet wäre und die 65-Prozent-Regelung ins Leere liefe.

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Gasnetzbetreiber haftet für pünktliche, vollständige Wasserstoff-Umstellung

Neben dem plausiblen Nachweis im Transformationsplan, einem Investitionsplan und einer Prüfung durch die Regulierungsbehörde muss der Gasnetzbetreiber zudem dem Gebäudeeigentümer garantieren, dass die Wasserstoffinfrastruktur innerhalb von zehn Jahren, spätestens jedoch bis zum 1. Januar 2035, in Betrieb genommen ist. Wird dieser Zeitplan nicht eingehalten, muss der Gebäudeeigentümer eine andere Erfüllungsoption nachrüsten. Die Mehrkosten kann dieser dann aber vom Gasnetzbetreiber einfordern.

Weiterer Pferdefuß: Der Gasnetzbetreiber muss im Transformationsplan darlegen, wie er mit den an sein Gasnetz angeschlossenen Gasheizungen umgehen möchte, die nicht H2-Ready-Heizungen sind und wie ein Umstieg für diese Heizungsanlagen konkret finanziert werden soll. Ein bloßer Verweis auf eventuelle Staatsgelder oder eine Umlage auf die Netzentgelte kommt nur in Frage, wenn hierfür eine rechtliche Grundlage existiert.

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Beimischung von Wasserstoff ist eine Dekarbonisierungssackgasse

Gasnetzbetreiber müssten also für entsprechende Versorgungsgebiete verbindliche Zusagen machen und massive Investitionen leisten, was angesichts der großen Effizienzvorteile von Wärmepumpen nur in vereinzelten Insellösungen eine Rolle spielen dürfte. Angesichts dieser Auflagen scheint es unwahrscheinlich, dass die H2-ready-Gasheizung sich als ernsthafte alternative Erfüllungsoption der 65%-Regelung durchsetzen wird. Staatssekretär Patrick Graichen kommentierte daher bereits nach Bekanntwerden der Einigung der Ampel-Koalition: Wasserstoff werde "nur in Einzelfällen die Lösung sein".

Der Bundesverband Wärmepumpe warnt daher: Im Zusammenwirken mit den falsch gestellten Energiepreisen könnte bei Verbrauchern aber die Erwartung entstehen, dass diese Option auch in der Breite des Gebäudebestands eingesetzt werden könnte. Es ist Aufgabe der Politik, falschen Erwartungen entgegenzutreten. Denn überall dort, wo die Umstellung zu Wasserstoff dann nicht gelingt, drohen fehlgeschlagene Investitionen und enorme Kostenbelastungen für die Steuerzahler und all diejenigen, die im falschen Glauben in eine H2-ready-Heizung investiert haben.

Elisabeth Staudt, Senior Expert Energie und Klimaschutz bei der Umwelthilfe, kommentierte auf Twitter: „Wir dürfen nur auf Heiztechnologien setzen, die dazu beitragen das Ziel der Klimaneutralität vorzubereiten. Beimischung von Wasserstoff ist eine Dekarbonisierungssackgasse, die uns wertvolle Jahre in der Transformation kostet. H2-ready Heizkessel sind nichts anderes als Stranded Assets, die fossil betrieben werden und vor dem Ende ihrer Lebensdauer durch echte erneuerbare Alternativen ersetzt werden müssten. Ein teurer Spaß und potenziell hoher Vertrauensverlust bei getäuschten Verbraucher:innen.“

Hintergrund: Der Begriff "H2-ready" bezeichnete bislang Gasgeräte, die Erdgas mit einem Wasserstoffanteil von bis zu 20 Vol.-% verbrennen können. Der Hauptenergieträger bei der H2-ready-Heizung ist damit nach wie vor Erdgas. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass es sich bei den Angaben um 20 Volumenprozent handelt. Der energetische Anteil macht dann aber lediglich 3,4 Prozent aus, was wiederum die CO2-Ersparnis drückt. Diese Anteile lassen sich nicht beliebig steigern – ein 65% EE-Anteil ist mit diesen Geräten schlicht und einfach nicht möglich. Da Beimischungsquoten von Wasserstoff in Gasnetzen nur zu einem gewissen Anteil möglich sind, bedarf es für eine 100%ige Wasserstoffversorgung größtenteils neue Netze und auch der Entwicklung völlig neuer Heizgeräte.

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