Die Bundesregierung steckt den gesetzlichen Rahmen für Smart Grid ab. Der neue Grundansatz baut im Wesentlichen auf vier Säulen auf, die neben den notwendigen Mindestfunktionalitäten auch die Bedingungen für einen verpflichtenden Einbau bei Neuanschlüssen, eine Nutzen-Kosten-Analyse und die Regelungen zum Datenschutz festlegen. Das ist dem Arbeitsentwurf zur Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zu entnehmen.
Um den Einsatz von Smart Meter anzureizen, sollen Verteilnetzbetreiber denjenigen Letztverbrauchern ein um die Hälfte reduziertes Netzentgelt gewähren müssen, die ihnen eine Steuerung über unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen gestatten. Dazu gehören neben Wärmepumpen explizit auch Elektromobile. Diese sei "von besonderer Wichtigkeit", heißt es im EnWG-Arbeitsentwurf. Darüber hinaus werden im Arbeitsentwurf die Entflechtung der Netze, die Zugänge zu Speichern und die Einrichtung einer Schlichtungsstelle zum Verbraucherschutz geregelt.
Quelle: Energiepolitischer Informationsdienst