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Letzte Aktualisierung: 05.03.2026
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Wir sparen für Sie bis zu 37% - durch unseren Experten-Vergleich!In der neuen Studie des Öko-Instituts „Auswirkungen der Eckpunkte zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz auf die Klimaziele“ wurden jetzt die Punktziele – also die gesetzlich festgelegten Emissionsmengen für Zieljahre 2030 und 2040 – und Budgetziele berechnet, die die über mehrere Jahre kumulierte Treibhausgasmenge bis 2040 zeigen.
Im Vergleich zum bisherigen Rechtsrahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vergrößert sich die heute schon bestehende Lücke zum im Klimaschutzgesetz für das Jahr 2030 verbindlich festgelegten Klimaziel von 25 Megatonnen CO2-Äquivalenten (Mt CO2e) pro Jahr um weitere fünf bis acht Mt CO2-Äq. auf 30 bis 33 Mt CO2e pro Jahr.
Kumuliert zeigt sich bis 2040 eine Abweichung von zusätzlichen 108 bis 172 Mt CO2e gegenüber dem vom Klimaschutzgesetz verbindlich vorgegebenen Emissionsbudget. Für das Klimaziel 2040 vergrößert sich die schon bestehende Lücke von 102 Mt CO2e pro Jahr um weitere 14 bis 22 Mt CO2-Äq. auf 116 bis 124 Mt CO2e pro Jahr.
Die in den Eckpunkten zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz vorgesehenen Änderungen führen damit zu deutlich höheren Treibhausgasemissionen und vergrößern die Abweichung von den gesetzlichen Klimazielen weiter.
Ein zentraler Grund ist der geplante Wegfall der Vorgabe, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Wärme betrieben werden müssen, wie es das GEG vorsieht.
Die Studie konstatiert eine grundlegende Abkehr von der bisherigen Regulierungslogik. Zentrale klimapolitische Säulen des geltenden Rechts (GEG) werden laut den Eckpunkten aufgegeben:
Die 65%-EE-Vorgabe – also die Pflicht, bei Heizungswechseln mindestens 65 % erneuerbare Energien zu nutzen, war das bedeutendste Klimaschutzinstrument im Gebäudebereich. Ihre Minderungswirkung beträgt 9,6 Mt CO2e im Jahr 2030 und 30,2 Mt CO2e im Jahr 2040, womit sie für über 80 Prozent der gesamten Emissionsminderung des GEG steht.
Anstelle direkter Vorgaben für Gebäudeeigentümer setzen die Eckpunkte auf angebotsseitige und nutzungsbezogene Mechanismen:
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Unsere Experten erstellen Dir in wenigen Minuten ein Wärmepumpen-Angebot nach Deinen Wünschen. Digital & kostenlos.Die Eckpunkte für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzen die klare Vorgabe des GEG durch zwei neue Instrumente: eine „Bio-Treppe“ für neu eingebaute fossile Heizungen und eine Grüngas- bzw. Grünheizölquote für Inverkehrbringer von Gas und Öl.
Letztere starten gemäß den vorliegenden Eckpunkten im Jahr 2028 mit „bis zu einem Prozent“. Der weitere Anstieg und das Ambitionsniveau sind bislang nicht festgelegt.
Für die Analyse wurde ein Stufenmodell angenommen, das für die Bio-Treppe ab 2029 zunächst zehn Prozent, ab 2035 30 Prozent und ab 2040 60 Prozent erneuerbare Anteile vorsieht.
Die Klimawirkung dieser Instrumente entfaltet sich über zwei Mechanismen: Zum einen sinkt der Emissionsfaktor des Gas-Mixes rechnerisch, wenn der Anteil erneuerbarer Gase steigt. Zum anderen erhöhen steigende Grüngas- und Grünheizölanteile die Brennstoffkosten und können dadurch Investitionsentscheidungen beeinflussen.
Ob dieser Lenkungseffekt tatsächlich eintritt, hängt für vermietete Gebäude maßgeblich von der Ausgestaltung des Mieterschutzes ab. Sind zusätzliche Brennstoffkosten weitgehend umlagefähig, verlieren steigende Quoten ihre investitionslenkende Wirkung – insbesondere im vermieteten Bestand.
Die Studie warnt daher vor einer massiven Schwächung der Investitionslenkung, da die Klimawirkung nun fast vollständig von der künftigen Preisentwicklung abhängt:
Das Öko-Institut fordert daher, Vermietende die Mehrkosten tragen müssen, die mit dem Einsatz für teure Brennstoffe entstehen, damit sie dieses Kostenrisiko in ihren Investitionsentscheidungen berücksichtigen und damit Mietende wirksam geschützt sind.
Selbst mit den heute beschlossenen klimapolitischen Maßnahmen für den Gebäudesektor werden die nationalen Klimaziele für die Jahre 2030 und 2040 verfehlt. Das geht aus dem Projektionsbericht 2025 der Bundesregierung hervor.
Ersetzt man die 65-Prozent-Erneuerbare-Wärme-Vorgabe durch die in den Eckpunkten beschriebenen Instrumente, vergrößert sich die Abweichung vom gesetzlich festgelegten Emissionspfad deutlich.
Die neuen Eckpunkte führen zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit und schwächen die notwendige Dynamik beim Heizungstausch.
Ohne die Beibehaltung ordnungsrechtlicher Mindeststandards (wie der 65%-EE-Regel) und eine klare Begrenzung der Umlagefähigkeit von Brennstoffkosten bei Vermietern ist das Erreichen der Klimaziele im Gebäudesektor bis 2030 und die Klimaneutralität bis 2045 massiv gefährdet.
Die Analyse zeigt, dass sich mit den in den Eckpunkten vorgesehenen Maßnahmen die bereits bestehende Ziellücke der nationalen Klimaziele des Bundes-Klimaschutzgesetzes signifikant weiter vergrößert.
Dies betrifft sowohl die Einhaltung der Klimaziele für 2030 und 2040 (Punktziele) als auch das Budgetziel zu den kumulierten Emissionen bis 2030 und insbesondere bis 2040:
Wie stark sich die Ziellücke tatsächlich vergrößert, hängt jedoch maßgeblich von der konkreten Ausgestaltung der zentralen Stellschrauben ab. Entscheidend sind insbesondere das Ambitionsniveau und der zeitliche Verlauf der Bio-Treppe und der Grüngas-/Grünheizölquote sowie die institutionelle Ausgestaltung des Mieterschutzes.
Nur bei einem extrem schnellen und verbindlichen Anstieg der Grüngasquoten könnten die Emissionsziele theoretisch gehalten werden – die Verfügbarkeit dieser Brennstoffe in solchen Mengen gilt jedoch als höchst unsicher.