Grüne Eigenheimrente: Wohn-Riester jetzt auch zur energetischen Sanierung einsetzbar
Die staatlich geförderte Eigenheimrente, auch Wohn-Riester genannt, kann bisher zum Aufbau von Eigenkapital, zur Tilgung bzw. Umschuldung eines Darlehens und zur altersgerechten Sanierung genutzt werden. Das Jahressteuergesetz 2022, das heute vom Bundestag verabschiedet wurde, erweitert nun die Eigenheimrente. Sie soll ab Januar 2024 auch für energetische Sanierungen eingesetzt werden können.
Die Nutzung der Riester-Förderung für energetische Sanierungen ist analog der Nutzung für den altersgerechten Umbau ausgestaltet. Gefördertes Altersvorsorge-Kapital kann demnach für verschiedene Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung, neue Außentüren und Fenster, einen Austausch der Heizungsanlage oder deren Optimierung sowie den Einbau digitaler Regelungstechnik eingesetzt werden.
Die Maßnahmen müssen jenen Anforderungen genügen, die auch für die steuerliche Absetzbarkeit von Sanierungsmaßnahmen gelten. Dafür muss eine Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens vorliegen. Bis zu drei Jahre nach Anschaffung der selbst genutzten Immobilie sind für deren Umbau mindestens 6.000 Euro Riester-gefördertes Kapital zu entnehmen, zu einem späteren Zeitpunkt müssen es mindestens 20.000 Euro sein.
Jörg Münning, Vorsitzender der Bausparkassenkonferenz, hob die Vorteile der Wohn-Riester-Reform hervor: Zum einen verringere ein besserer energetischer Zustand durch eine gute Dämmung oder eine energiesparende Heizung die laufenden monatlichen Ausgaben der selbstnutzenden Eigentümer. Zum anderen steigere eine Sanierung den Wert der Immobilie. Ein weiterer positiver Aspekt sei, dass sie dringend benötigtes Kapital für den energetischen Umbau mobilisiert, das sonst womöglich für die Gesellschaft weniger gewinnbringend genutzt würde.