Letzte Aktualisierung: 06.04.2023

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Habeck deckelt Wärmepumpen-Strompreis auf 28 Cents pro kWh!

Jetzt ist es soweit: Auch der Heizstrompreis für Wärmepumpen wird im Zuge der Gas- und Strompreisbremsen gedeckelt. Wie bei der "regulären" Strompreisbremse wird für Verbraucher, die weniger als 30.000 Kilowattstunden im Jahr verbrauchen, der Referenzpreis für Heizstrom als auch für Niedertarife (Nachtstromtarife) von 40 auf 28 Cent je Kilowattstunde gesenkt. Es spricht überdies einiges dafür, dass der Wärmepumpen-Strompreis auch über April 2024 hinaus bei 0,28 Euro pro kWh gedeckelt bleibt.

Das BMWK hat gestern eine Strompreisbremse für Wärmepumpen beschlossen. Habeck deckelt damit den Heizstromtarif auf 28 ct/kWh. Energie-Experten halten es für möglich, dass der Wärmepumpen-Strompreis auch über April 2024 hinaus gedeckelt oder vergünstigt wird. (Foto: energie-experten.org)

Mit der Deckelung des Heizstrompreises für Wärmepumpen oder auch Nachtspeicherheizungen reagiert die Bundesregierung auf die breite Kritik von Verbraucher*innen, die bisher Wärme- oder Niedertarife genutzt haben, deren Niveau deutlich unterhalb des Haushaltsstroms lag. Denn die Preisbremse bei 40 Cent pro Kilowattstunde entlastet Privathaushalte, die eine elektrisch betriebene Heizung nutzen, mitunter gar nicht oder nur sehr geringfügig.

Heizstrom ist nämlich in der Regel deutlich billiger als Haushaltsstrom. Trotzdem kam es auch hier zu starken Preisanstiegen und zu sozialen Ungerechtigkeiten. Damit die Entlastung bei den Haushalten ankommt, hat die Bundesregierung nun den gedeckelten Preis für Heizstrom und für Nachtstrom von 40 auf 28 Cent je Kilowattstunde gesenkt.

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Heizkosten für Wärmepumpen werden auf 28 Cent je Kilowattstunde gesenkt

Dazu hat gestern das das Kabinett den Entwurf einer Anpassungsnovelle zu den Erdgas-, Wärme- und Strom-Preisbremsengesetzen beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf sollen bestehende Regelungen im Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und im Strompreisbremsegesetz (StromPBG) klargestellt, kleinere Regelungslücken geschlossen und ein effektiver Vollzug der Energiepreisbremsen gewährleistet werden.

Für Netzentnahmestellen, die weniger als 30.000 Kilowattstunden im Jahr verbrauchen, wird in diesem Zuge der Referenzpreis für Heizstrom als auch für Niedertarife (Nachtstromtarife) von 40 auf 28 Cent je Kilowattstunde gesenkt:

"(3) Dient eine Netzentnahmestelle nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 ausschließlich dem Betrieb einer Wärmepumpe oder einer Stromheizung, beträgt der Referenzpreis abweichend von Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 28 Cent pro Kilowattstunde einschließlich Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen einschließlich der Umsatzsteuer. Dient eine Netzentnahmestelle nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 nicht oder nicht ausschließlich dem Betrieb einer Wärmepumpe oder Stromheizung und wird diese Netzentnahmestelle über einen tageszeitvariablen Tarif beliefert, der einen Schwachlast- oder Niedertarif und einen Hochtarif vorsieht, ergibt sich der für diese Netzentnahmestelle maßgebliche Referenzpreis einschließlich Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen einschließlich der Umsatzsteuer abweichend von Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 aus dem gewichteten Durchschnitt von 28 Cent je Kilowattstunde, gewichtet mit der zeitlichen Gültigkeit des Schwachlast- oder Niedertarifs innerhalb einer Woche, und 40 Cent je Kilowattstunde, gewichtet mit der zeitlichen Gültigkeit des Hochtarifs innerhalb einer Woche."

Im Schnitt der vergangenen Jahre bewegten sich Wärmepumpentarife in der Regel in Größenordnungen von circa 22 ct/kWh. Der BWP hatte daher bereits im ursprünglichen Gesetzgebungsverfahren darauf gedrungen, Wärmestromtarife auf einem niedrigeren Niveau als Haushaltsstromtarife zu deckeln. Die Unionsfraktion hatte in einem Änderungsantrag einen Heizstrompreisdeckel in Höhe von 30 ct/kWh vorgeschlagen.

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Auch längerfristige Preisdeckelung für Wärmepumpen möglich

Bereits seit Längerem war die Deckelung des Heizstrompreises von Energie-Experten erwartet worden. Ob der Preisdeckel für Wärmepumpen über die Frist der Strompreisbremse hinaus gilt - die Strompreisbremse gilt vom 1. März 2023 bis 30. April 2024 – ist unklar. Vieles deutet jedoch darauf hin.

Denn Robert Habeck verwies mehrfach darauf, die Heizkosten von Wärmepumpen begrenzen zu wollen. Dass sich dies nicht nur auf die Investitionskosten bezieht, ließ das BMWK vermuten. Im Zuge des geleakten Entwurfs der GEG-Novelle 2024 teilte das BMWK in einer Stellungnahme Anfang März diesbezüglich mit, das Heizen mit erneuerbaren Energien durch eine Kombination aus Förderung der Heizung und vergünstigten Wärmepumpen-Stromtarifen unter dem Strich nicht teurer werden zu lassen als mit fossilen Verbrennungsheizungen.

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass bereits im Referentenentwurf ein Heizstrompreis für Wärmepumpen von 0,28 Euro angenommen wird. Dieser Preis dient im Entwurf für eine längerfristige Vollkostenkalkulation.

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Auch der Bundesverband Wärmepumpe fordert von der Bundesregierung eine weitere, deutliche Entlastung des Strompreises über die Absenkung der Stromsteuer auf das zulässige Minimum von 0,1 Cent pro Kilowattstunde oder die Absenkung der Mehrwertsteuer für Wärmepumpenstrom auf 7 Prozent.

Dass Habecks Ministerium den Strompreis für das Heizen mit Wärmepumpen als für die Wärmewende sehr relevant ansieht zeigte sich bereits Anfang 2022. Damals wurde bereits kurz nach Amtsantritt der Ampel beschlossen, den Wärmepumpen-Strompreis von der EEG-Umlage, der KWK-Umlage und der Offshore-Netzumlage zu befreien. Man darf also gespannt bleiben, ob der Wärmepumpen-Strompreis auch über April 2024 hinaus gedeckelt wird.

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