Letzte Aktualisierung: 09.12.2022

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Härtefallfonds: Haushalte mit Öl- und Pelletheizungen werden im Stich gelassen

Auf der Ministerpräsidentenkonferenz wurden gestern die Details des Härtefallfonds bei den Energiepreisen besprochen. Bedürftige Verbraucher:innen sollen beim Sozialamt einen Antrag auf Übernahme ihrer Energieschulden stellen können. Bundeskanzler Olaf Scholz stellte zudem eine Härtefallregelung auch für diejenigen in Aussicht, die die hohen Preise für Öl und Pellets nicht tragen können – allerdings sind hier offenbar ausschließlich Unternehmen gemeint und nicht Privatverbraucher, kritisiert der Sozialverband VdK.

Hier sehen Sie ein Porträt-Bild von VdK-Präsidentin Verena Bentele

„Auf dem Land gibt es häufig kein Erdgas aus der Leitung und keine Fernwärme. Die Menschen fühlen sich allein gelassen und verunsichert. Viele haben aufgrund der hohen Kosten nur eine geringe Menge an Heizöl oder Pellets bestellt für die kalte Jahreszeit. Das kann bedeuten, dass diese Menschen über Weihnachten im kalten Wohnzimmer sitzen, und dabei kommen die richtig kalten Monate erst noch“, warnt VdK-Präsidentin Verena Bentele. (Foto: © VdK / Marlene Gawrisch)

Mit deutlich gesunkenen Lieferungen aus Russland sind die Gaspreise kräftig angestiegen. Zur finanziellen Unterstützung übernimmt der Staat die Abschlagszahlung für Dezember für private Haushalte und kleine bis mittlere Unternehmen.

Gaspreis wird bei 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt

Ab März 2023 soll zudem eine Gaspreisbremse greifen. Auf einen gewissen Gasverbrauch muss man dann maximal 12 Cent pro Kilowattstunde zahlen. Damit wären auch Steuern und alle sonstigen staatlich veranlassten Preisbestandteile abgedeckt. Oberhalb dieses Kontingents sollen Marktpreise, also die Preise Ihres jeweiligen Gasliefervertrags, gelten. Wer mehr Energie als den Grundverbrauch benötigt, müsste also deutlich mehr zahlen.

Zudem sollen auch Fernwärmekunden eine Wärmepreisbremse bekommen. Wie beim Gaspreis soll es hier einen garantierten Bruttopreis geben. Bei der Fernwärme würde dieser 9,5 Cent pro Kilowattstunde betragen.

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Gas- und Strompreisbremse lässt 30 Prozent der Gebäude außen vor

Das Problem: Es sind nicht nur die Gaspreise gestiegen, sondern auch die Heizöl- und Holzpelletpreise. Im November lag der durchschnittliche Preis für Holzpellets bei 675,48 Euro/Tonne (t), wenn 6 t abgenommen werden. Das sind 9,2 Prozent weniger als im Vormonat aber immer noch mehr als 150% mehr als im November 2021, wie das Deutsche Pelletinstitut (DEPI) berichtet. Eine Kilowattstunde Wärme aus Pellets kostete somit 13,51 ct/kWh.

Auch die Heizölpreise liegen heute mit 1,17 € pro Liter deutlich niedriger als noch im August und Oktober, wo der Preis bereits über 1,70 € pro Liter lag. Trotzdem müssen Verbraucher auch beim Heizöl pro Liter 0,33 € mehr zahlen als am 09. Dezember 2021.

Der Verband für Energiehandel Südwest-Mitte e. V. (VEH) und der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband e.V. kritisieren daher, dass die geplante Beschränkung der Gas- und Strompreisbremse auf leitungsgebundene Energieträger rund 30 Prozent der Gebäude außen vorlässt, die z.B. mit Heizöl oder Holzpellets beheizt werden. Dabei haben diese zum erheblich Teil Preissteigerungen in ähnlicher Größenordnung zu verkraften wie bei Erdgas, Fernwärme oder Strom.

Der VEH und DEPV fordern daher von der Bundesregierung eine Entlastung für alle betroffenen Heizungsbetreiber im gleichen Umfang: „Die vorgesehene Härtefallregelung für Verbraucher mit Öl- und Pelletheizung über das Jobcenter ist kein gleichwertiger Ersatz,“ betont VEH-Geschäftsführer Hans-Jürgen Funke. „Besser wäre eine komplette Gleichbehandlung dieser Haushalte bei der sozialpolitisch begründeten Heizkostenentlastung. Außerdem ist die Härtefallregelung in den Gesetzentwürfen zur Gas- und Strompreisbremse noch nicht einmal im Detail enthalten,“ ergänzt DEPV-Geschäftsführer Martin Bentele. Die konkrete Ausgestaltung bleibt unklar und scheint für die Betroffenen mit erheblichen Hürden verbunden zu sein, kritisieren die Verbandsvertreter.

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Härtefallfonds doch nicht für Privatverbraucher gedacht?

Auf der Ministerpräsidentenkonferenz wurden gestern die Details des Härtefallfonds bei den Energiepreisen besprochen. Bedürftige Verbraucher:innen sollen beim Sozialamt einen Antrag auf Übernahme ihrer Energieschulden stellen können.

Bundeskanzler Olaf Scholz stellte zudem eine Härtefallregelung auch für diejenigen in Aussicht, die die hohen Preise für Öl und Pellets nicht tragen können – allerdings sind hier offenbar ausschließlich Unternehmen gemeint und nicht Privatverbraucher, kritisiert der Sozialverband VdK.

VdK-Präsidentin Verena Bentele erklärte dazu: „Es ist schwer zu verstehen und ungerecht: Für Bürgerinnen und Bürger, die mit Öl, Pellets oder Flüssiggas heizen, gibt es keine Entlastung. Seit Monaten wird vom Härtefallfonds geredet, die Ausgestaltung ist aber noch völlig unklar. Da müssen jetzt endlich klare Aussagen kommen, wer die Härtefallregelung in Anspruch nehmen kann und wohin man sich wenden muss.

Die Zeit drängt. Der VdK erhält viele Zuschriften und Anrufe von Mitgliedern, die mit Öl, Pellets, Briketts oder Flüssiggas heizen – für sie gibt es keine Preisbremse und keinen Dezemberabschlag. Auf dem Land gibt es häufig kein Erdgas aus der Leitung und keine Fernwärme. Die Menschen fühlen sich allein gelassen und verunsichert. Viele haben aufgrund der hohen Kosten nur eine geringe Menge an Heizöl oder Pellets bestellt für die kalte Jahreszeit. Das kann bedeuten, dass diese Menschen über Weihnachten im kalten Wohnzimmer sitzen, und dabei kommen die richtig kalten Monate erst noch.

Man gewinnt den Eindruck, dass allen geholfen wird: kleinen und mittleren Unternehmen, Krankenhäusern, Pflegeheimen. Arme Rentnerinnen und Rentner auf dem Land werden vergessen. Wir fordern: Der Härtefallfonds muss jetzt konkret werden. Er muss für alle Privathaushalte da sein, die durch die hohen Energiekosten in finanzielle Not geraten. Wir brauchen zügig gerechte Entlastung und Hilfen für alle statt Verwirrung und schleppender Umsetzung.“

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