Letzte Aktualisierung: 05.08.2024

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Haushaltsloch: Energieberater-Förderung wird gekürzt

Die Energieberatungsprogramme werden derzeit stark nachgefragt. Die Anzahl der Anträge für Energieberatungen in Wohngebäuden hat bis Juli 2024 mit 80.000 einen neuen Höchststand erreicht. Angesichts der haushaltspolitischen Gesamtlage und der anhaltend hohen Nachfrage nach geförderten Energieberatungen hat das BMWK heute eine Kürzung der Zuschüsse zur Energieberatung bekanntgegeben.

Ab dem 7. August senkt das BMWK die Förderung von Energieberatungen von 80% auf 50%. Der beliebte iSFP-Bonus wird aber unverändert weiter ausgezahlt. (Foto: energie-experten.org)

Geförderte Energieberatungen werden mit den Förderprogrammen Energieberatung für Wohngebäude (EBW) und Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) für private Verbraucherinnen und Verbraucher, Unternehmen sowie Kommunen und gemeinnützige Organisationen angeboten.

Sie bieten ganz konkrete Informationen und Orientierung zur energetischen Sanierung von Gebäuden. Die Beratungen legen so die Grundlage für zielgerichtete Schritte hin zu mehr Energieeffizienz, für die Nutzung Erneuerbarer und die Abkehr von fossilen Energien.

Im EBW-Förderprogramm hat sich die Nachfrage in den letzten Jahren vervielfacht (Rund 10.000 Anträge in 2019, 130.600 in 2023 und bereits über 80.000 Anträge bis Anfang Juli 2024). Im EBN-Förderprogramm sind bis Anfang Juli bereits rund 3200 Anträge eingegangen, im letzten Jahr waren es gesamt rund 6000.

Angesichts der haushaltspolitischen Gesamtlage und der anhaltend hohen Nachfrage nach geförderten Energieberatungen hat das BMWK heute eine Kürzung der Zuschüsse zur Energieberatung bekanntgegeben.

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Energieberater-Fördersätze sinken von 80 auf 50 Prozent

Ab dem 7. August ist daher eine Anpassung der Fördersätze und der Zuschusshöhen vorgesehen: Die Fördersätze sinken dann von bisher 80 Prozent auf 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, die maximalen Zuschussbeträge pro geförderte Beratung sinken um 50 Prozent gegenüber den bisherigen maximalen Zuschusshöhen.

Für Hausbesitzer eines Ein- und Zweifamilienhauses reduziert sich damit der Zuschuss zum iSFP von 80% x maximal 1.300 Euro = 1.040 Euro auf 650 Euro um ganze 390 Euro. Zukünftig muss man also, auch um einen höheren BEG EM-Zuschuss (iSFP-Bonus) zu bekommen, sehr viel tiefer in die eigene Tasche greifen.

Die Förderkürzungen gelten sowohl für die Energieberatung für Wohngebäude (EBW) zur Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans als auch für die Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN). Auch bei der EBN wird der maximale Förderanteil von 80 auf 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars abgesenkt und der maximale Zuschuss pro Beratung jeweils um 50 Prozent gekürzt.

Bei Nichtwohngebäuden reduzieren sich die maximalen Fördersummen wie folgt:

  • maximal 850 € für Gebäude bis 200 m2 (statt zuvor 1.700 €)
  • maximal 2.500 € für Gebäude von 200 bis 500 m2 (statt zuvor 5.000 €)
  • maximal 4.000 € für Gebäude über 500 m2 (statt zuvor 8.000 €)

iSFP-Bonus bleibt erhalten

Das BMWK selbst sieht seine Entscheidung dennoch positiv: Durch die Absenkung können auch in Zukunft möglichst viele Interessierte eine geförderte Energieberatung erhalten und die Programme auf einem guten Niveau weitergeführt werden, so das BMWK zur Begründung der Förderkürzung.

Das BMWK betont daher auch, dass der iSFP-Bonus für die Umsetzung von Einzelmaßnahmen des individuellen Sanierungsfahrplans z.B. für die Gebäudehülle und für Fenster erhalten bleiben soll.

Das ist wichtig, denn der iSFP-Bonus stockt wiederum die BEG EM-Förderung um 5% auf 20% auf und verdoppelt die förderfähigen Kosten von 30.000 Euro auf 60.000 Euro auf, wenn zuvor mithilfe der Energieberatungsförderung ein iSFP erstellt wurde.

Die maximale Förderung einer BEG EM steigt mit einem iSFP-Bonus so von 4.500 Euro auf bis zu 12.000 Euro mit iSFP! Trotz nun höherer Kosten für den iSFP lohnt er sich immer noch zweifelsohne dann, wenn man auch wirklich sanieren möchte.

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"Kürzung bei Energieberatung? Verstetigung wäre richtig!"

„Das ist ein Signal in die falsche Richtung, welches die Wärmewende und damit letztendlich das Erreichen der Klimaziele behindert“, kritisiert Peter Wegner, Präsident des gemeinnützige Verbands Wohneigentum, der selbstnutzende Eigentümer vertritt. „Wenn es die Bundesregierung wirklich ernst meint mit der Wärmewende, dann darf sie die so wichtige Förderung für Energieberatung nicht kürzen, sobald die Menschen beginnen, sie umfänglicher zu nutzen.“

Genau anders herum wäre es richtig, betont Wegner: „Endlich macht sich die Überzeugung breit, dass Energieeffizienz im Gebäudebereich wichtig ist. Doch das Haus dämmen, eine klimafreundliche Heizung einbauen, das alles kostet viel Geld. Geld, dass vielen selbstnutzenden Eigentümern, die Jahrzehnte auf ihre Immobilie sparen, oft fehlt. Nun muss die Bundesregierung Kurs halten und die Förderung verstetigen, statt sie zu kürzen. Die Menschen brauchen Unterstützung bei der Generationenaufgabe, Klimaschutz gehört die oberste Priorität!“

Nur so könne die Sanierung im Gebäudebestand überhaupt Fahrt aufnehmen. „Denn das ist ein Problem: In Deutschland wird pro Jahr weniger als ein Prozent des Bestands saniert. Viel zu wenig, um das Ziel einer Klimaneutralität im Gebäudesektor bis 2045 zu erreichen.“

Ressort-interne Umschichtung der Energieberater-Fördermittel denkbar

„Die ständigen Ad-hoc-Handlungen seitens der Behörden schüren weiterhin starke Verunsicherungen. Sowohl Energieberatende als auch Verbraucher:innen können nicht planen, mit welcher Förderung sie bis Ende des Jahres rechnen können. Die Verunsicherung und die Verärgerung sind überall spürbar. Bei uns Laufen die Drähte heiß", so der GIH Bundesverband e.V.

"Eine abrupte Förderkürzung ist jetzt schlichtweg das falsche Signal und lässt die Zielerreichung in weite Ferne rücken. Der GIH fordert daher eine schrittweise Umsetzung der Änderungen und keine Nacht- und Nebelaktion. Zudem sei eine ressort-interne Umschichtung der Fördermittel denkbar: Die 2023 nicht abgeflossenen Mittel aus der BEG-EM könne man in die Beratungsprogramme umschichten und die Förderung in gemeinsamer Lösungsfindung für das nächste Jahr reformieren. Damit hätten alle Beteiligten genug Zeit, sich darauf einzustellen und die Mittel kämen mehr Bürger:innen zu Gute", gab der Bundesvorsitzende des GIH, Stefan Bolln, zu bedenken.

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