Letzte Aktualisierung: 29.10.2025

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Heizkörper mit Ventilator: Neue Kriterien sollen Rechtssicherheit schaffen

Gebläseunterstützte Heizkörper verfügen über kleine Ventilatoren, die die Wärme im Raum schneller und gleichmäßiger verteilen und so besonders für Wärmepumpen-Systeme effizient sind. In Mietwohnungen können sie jedoch zu Problemen führen, da die Lüfter die Messung durch Heizkostenverteiler verfälschen können. Deshalb können Vermieter ihre Nutzung untersagen, um eine korrekte Verbrauchsabrechnung sicherzustellen. Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) und der Bundesverband für Energie- und Wasserdatenmanagement (bved) haben ein Informationsblatt veröffentlicht, das technische und rechtliche Anforderungen für den Einsatz dieser Heizkörper nach DIN EN 16430 festlegt. Diese Vorgaben schaffen Rechtssicherheit und ermöglichen eine faire, verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung auch bei modernen, gebläseunterstützten Systemen.

Gebläseunterstützte Heizkörper verbessern die Wärmeverteilung und Effizienz, insbesondere bei Wärmepumpen, können aber in Mietwohnungen die Heizkostenmessung verfälschen. Ein neues Informationsblatt von BDH und bved legt nun technische und rechtliche Kriterien fest, um ihren Einsatz rechtssicher und abrechnungsgerecht zu ermöglichen. (Foto: energie-experten.org)

Heizkörper mit Ventilatoren, sogenannte gebläseunterstützte Heizkörper, sind Heizkörper, die zusätzlich mit einem kleinen Ventilator (Gebläse) ausgestattet sind. Dieses Gebläse sorgt dafür, dass die warme Luft schneller und gleichmäßiger im Raum verteilt wird, was die Wärmeabgabe deutlich verbessert.

Sie werden häufig eingesetzt, wenn herkömmliche Heizkörper bei niedrigen Vorlauftemperaturen – etwa bei Wärmepumpen oder Brennwertsystemen – nicht genügend Leistung liefern. Gebläseunterstützte Heizkörper leisten somit einen entscheidenden Beitrag zum effizienten Einsatz von Wärmepumpen, da sie die Voraussetzungen zur Reduzierung der Vorlauftemperatur im Heizungssystem schaffen.

Rechtslage in Mietwohnungen mit sogenannten Heizkostenverteilern problematisch

Problematisch ist allerdings die Rechtslage: In Mietwohnungen mit sogenannten Heizkostenverteilern (am Heizkörper montierte Geräte zur Erfassung der Wärmeabgabe) kann ein Gebläse oder Lüfter die Messung verfälschen: Durch stärkere Luftzirkulation wird die Oberflächentemperatur des Heizkörpers gesenkt, obwohl der Raum gleich warm ist.

Das kann dazu führen, dass der gemessene Verbrauch niedriger ausfällt als der tatsächlich abgegebene Wärmeanteil — für Vermieter oder die Abrechnungsgemeinschaft ein Problem. Folge: Der Vermieter oder die Hausverwaltung kann aus der Sicht einer ordnungsgemäßen Kostenverteilung die Nutzung von Heizkörperlüftern untersagen, da sie als Eingriff in das Messsystem verstanden werden kann.

Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) und der Bundesverband für Energie- und Wasserdatenmanagement (bved) haben jetzt ein gemeinsames Informationsblatt veröffentlicht, das die Problematik erläutert und Kriterien für die Installation und den Betrieb von Heizkörpern mit Ventilatoren nach DIN EN 16430 festlegt.

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Problem des „nicht eindeutig definierten Bewertungsfaktors KQ“

Die DIN EN 834:2017-02 „Heizkostenverteiler für die Verbrauchserfassung von Raumheizflächen-Geräte mit elektrischer Energieversorgung“ legt fest, dass Heizkostenverteiler nicht für Heizsysteme angewendet werden dürfen, bei denen die Wärmeleistung des Heizkörpers (per Bewertungsfaktor KQ-Wert) nicht eindeutig definiert ist. Dies gilt auch dann, wenn kein eindeutiger Zusammenhang zwischen dem Betriebspunkt des Heizkörpers und der Wärmeleistung hergestellt werden kann.

Für Heizkörper / Konvektoren mit Gebläseunterstützung kommt das Problem des nicht eindeutig definierten Bewertungsfaktors KQ typischerweise dann zum Tragen, wenn die Gebläsestufe entweder vom Nutzer selbst unterschiedlich eingestellt werden kann oder eine zum Heizkörper / Konvektor gehörende Regelung die Gebläsestufe lastabhängig variiert.

Gebläse-Steuerung soll konstante Drehzahl und Zählbeginnschwelle berücksichtigen

Die erforderliche Eindeutigkeit der Wärmeleistung (KQ-Wert) kann aber für den Fall einer zum Heizkörper gehörenden Gebläse-Steuerung dann erreicht werden, wenn das Gebläse der Heizkörper immer mit einer konstanten Drehzahl arbeitet.

Zu einer solchen Gebläse-Steuerung gehört außerdem eine Detektion des Heizbetriebes des Heizkörpers / Konvektors. Beim Aufheizen müssen die Gebläse spätestens einschalten, wenn die Zählbeginnschwelle des Heizkostenverteilers überschritten wird. Umgekehrt dürfen die Gebläse erst abschalten, wenn die Zählbeginnschwelle unterschritten wird.

Bei jedem Heizkörper muss für die Bestimmung des jeweiligen KQ-Wertes die Wärmeleistung des Heizkörpers bei der festgelegten Gebläsedrehzahl bekannt sein.

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Klare Kennzeichnung soll die Heizkostenabrechnung erleichtern

Da die Gebläse-Steuerung in der Regel abschaltbar ist (z.B. aus Gründen der Energieeinsparung), muss sowohl in der für den Endverbraucher vorgesehenen Bedienungsanleitung als auch am Heizkörper / Konvektor ein Hinweis gegeben sein, dass der Nutzer die Gebläse-Steuerung bei Heizbetrieb des Heizkörpers nicht abschalten soll, weil ihm ansonsten gegebenenfalls mehr Heizwärmeverbrauch in der Heizkostenabrechnung zugeordnet wird, als er tatsächlich verbraucht hat.

Darüber hinaus sollten Gebläseheizkörper so gekennzeichnet sein, dass die Betriebsart und die Heizleistung ohne Hilfsmittel eindeutig bestimmt werden können und somit eine einfache Unterscheidung zu baugleichen Heizkörpern / Konvektoren ohne Gebläseunterstützung ermöglicht wird.

Praxistaugliche Lösung soll faire Heizkostenabrechnung sicherstellen

Folgende Kriterien werden vom Informationsblatt zusammenfassend definiert:

  • die Gebläse-Steuerung muss den Heizbetrieb eindeutig detektieren
  • das Gebläse muss im Heizbetrieb stets mit einer vordefinierten konstanten Drehzahl arbeiten
  • die Heizkörperleistung muss bei dieser Drehzahl bekannt sein
  • eine klare Kennzeichnung soll die Heizkostenabrechnung erleichtern
  • die Bedienungsanleitung und Gerät müssen eindeutige Hinweise zur korrekten Nutzung enthalten

Diese Kriterien ermöglichen eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung auf Basis von Heizkostenverteilern nach DIN EN 834, wenn im Zuge einer Sanierung gebläseunterstützte Heizkörper nach DIN EN 16430 eingesetzt werden.

Ziel ist es, die Ausstattung mit Heizkostenverteilern nach DIN EN 834 rechtssicher zu ermöglichen und gleichzeitig die technische Basis für den effizienten Betrieb von Wärmepumpen zu schaffen.

Diese Vorgaben sollen die Grundlage schaffen, um die Eignung von Heizkörpern mit Ventilatoren für die Heizkostenverteilung zuverlässig überprüfen zu können.

Mit dem Informationsblatt geben die beiden Fachverbände der Branche klare technische und rechtliche Leitplanken an die Hand. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, dass Gebäudeeigentümer, Fachhandwerker und Abrechnungsdienstleister auf eine praxistaugliche Lösung setzen können, die eine faire Heizkostenabrechnung sicherstellt.

Das Infoblatt "Ausstattung von gebläseunterstützten Heizkörpern / Konvektoren mit elektronischen Heizkostenverteilern" steht hier zum Download zur Verfügung: tinyurl.com/bdhxt6ex

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