So finden Sie das beste Wärmepumpen-Angebot
Letzte Aktualisierung: 29.10.2025
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Wir sparen für Sie bis zu 37% - durch unseren Experten-Vergleich!Heizkörper mit Ventilatoren, sogenannte gebläseunterstützte Heizkörper, sind Heizkörper, die zusätzlich mit einem kleinen Ventilator (Gebläse) ausgestattet sind. Dieses Gebläse sorgt dafür, dass die warme Luft schneller und gleichmäßiger im Raum verteilt wird, was die Wärmeabgabe deutlich verbessert.
Sie werden häufig eingesetzt, wenn herkömmliche Heizkörper bei niedrigen Vorlauftemperaturen – etwa bei Wärmepumpen oder Brennwertsystemen – nicht genügend Leistung liefern. Gebläseunterstützte Heizkörper leisten somit einen entscheidenden Beitrag zum effizienten Einsatz von Wärmepumpen, da sie die Voraussetzungen zur Reduzierung der Vorlauftemperatur im Heizungssystem schaffen.
Problematisch ist allerdings die Rechtslage: In Mietwohnungen mit sogenannten Heizkostenverteilern (am Heizkörper montierte Geräte zur Erfassung der Wärmeabgabe) kann ein Gebläse oder Lüfter die Messung verfälschen: Durch stärkere Luftzirkulation wird die Oberflächentemperatur des Heizkörpers gesenkt, obwohl der Raum gleich warm ist.
Das kann dazu führen, dass der gemessene Verbrauch niedriger ausfällt als der tatsächlich abgegebene Wärmeanteil — für Vermieter oder die Abrechnungsgemeinschaft ein Problem. Folge: Der Vermieter oder die Hausverwaltung kann aus der Sicht einer ordnungsgemäßen Kostenverteilung die Nutzung von Heizkörperlüftern untersagen, da sie als Eingriff in das Messsystem verstanden werden kann.
Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) und der Bundesverband für Energie- und Wasserdatenmanagement (bved) haben jetzt ein gemeinsames Informationsblatt veröffentlicht, das die Problematik erläutert und Kriterien für die Installation und den Betrieb von Heizkörpern mit Ventilatoren nach DIN EN 16430 festlegt.
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Unsere Experten erstellen Dir in wenigen Minuten ein Wärmepumpen-Angebot nach Deinen Wünschen. Digital & kostenlos.Die DIN EN 834:2017-02 „Heizkostenverteiler für die Verbrauchserfassung von Raumheizflächen-Geräte mit elektrischer Energieversorgung“ legt fest, dass Heizkostenverteiler nicht für Heizsysteme angewendet werden dürfen, bei denen die Wärmeleistung des Heizkörpers (per Bewertungsfaktor KQ-Wert) nicht eindeutig definiert ist. Dies gilt auch dann, wenn kein eindeutiger Zusammenhang zwischen dem Betriebspunkt des Heizkörpers und der Wärmeleistung hergestellt werden kann.
Für Heizkörper / Konvektoren mit Gebläseunterstützung kommt das Problem des nicht eindeutig definierten Bewertungsfaktors KQ typischerweise dann zum Tragen, wenn die Gebläsestufe entweder vom Nutzer selbst unterschiedlich eingestellt werden kann oder eine zum Heizkörper / Konvektor gehörende Regelung die Gebläsestufe lastabhängig variiert.
Die erforderliche Eindeutigkeit der Wärmeleistung (KQ-Wert) kann aber für den Fall einer zum Heizkörper gehörenden Gebläse-Steuerung dann erreicht werden, wenn das Gebläse der Heizkörper immer mit einer konstanten Drehzahl arbeitet.
Zu einer solchen Gebläse-Steuerung gehört außerdem eine Detektion des Heizbetriebes des Heizkörpers / Konvektors. Beim Aufheizen müssen die Gebläse spätestens einschalten, wenn die Zählbeginnschwelle des Heizkostenverteilers überschritten wird. Umgekehrt dürfen die Gebläse erst abschalten, wenn die Zählbeginnschwelle unterschritten wird.
Bei jedem Heizkörper muss für die Bestimmung des jeweiligen KQ-Wertes die Wärmeleistung des Heizkörpers bei der festgelegten Gebläsedrehzahl bekannt sein.
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Unsere Experten erstellen Dir in wenigen Minuten ein Wärmepumpen-Angebot nach Deinen Wünschen. Digital & kostenlos.Da die Gebläse-Steuerung in der Regel abschaltbar ist (z.B. aus Gründen der Energieeinsparung), muss sowohl in der für den Endverbraucher vorgesehenen Bedienungsanleitung als auch am Heizkörper / Konvektor ein Hinweis gegeben sein, dass der Nutzer die Gebläse-Steuerung bei Heizbetrieb des Heizkörpers nicht abschalten soll, weil ihm ansonsten gegebenenfalls mehr Heizwärmeverbrauch in der Heizkostenabrechnung zugeordnet wird, als er tatsächlich verbraucht hat.
Darüber hinaus sollten Gebläseheizkörper so gekennzeichnet sein, dass die Betriebsart und die Heizleistung ohne Hilfsmittel eindeutig bestimmt werden können und somit eine einfache Unterscheidung zu baugleichen Heizkörpern / Konvektoren ohne Gebläseunterstützung ermöglicht wird.
Folgende Kriterien werden vom Informationsblatt zusammenfassend definiert:
Diese Kriterien ermöglichen eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung auf Basis von Heizkostenverteilern nach DIN EN 834, wenn im Zuge einer Sanierung gebläseunterstützte Heizkörper nach DIN EN 16430 eingesetzt werden.
Ziel ist es, die Ausstattung mit Heizkostenverteilern nach DIN EN 834 rechtssicher zu ermöglichen und gleichzeitig die technische Basis für den effizienten Betrieb von Wärmepumpen zu schaffen.
Diese Vorgaben sollen die Grundlage schaffen, um die Eignung von Heizkörpern mit Ventilatoren für die Heizkostenverteilung zuverlässig überprüfen zu können.
Mit dem Informationsblatt geben die beiden Fachverbände der Branche klare technische und rechtliche Leitplanken an die Hand. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, dass Gebäudeeigentümer, Fachhandwerker und Abrechnungsdienstleister auf eine praxistaugliche Lösung setzen können, die eine faire Heizkostenabrechnung sicherstellt.