Letzte Aktualisierung: 04.02.2022

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Heizkostenzuschuss: Gießkannenprinzip nur Tropfen auf den heißen Stein?

Etwa 2,1 Millionen Menschen – vor allem Wohngeld-Haushalte und Studierende mit BAföG - sollen 2022 aufgrund der stark angestiegenen Gaspreise einen einmaligen Heizkostenzuschuss erhalten. Damit will die Bundesregierung gezielt Einkommensschwächere von den stark gestiegenen Energiekosten entlasten. Das reicht bei Weitem nicht, urteilt der vzbv und fordert mindestens 500 Euro. Das DIW Berlin plädiert hingegen für eine Erstattung der tatsächlichen Heizkostenanstiege, um den Verhältnissen der betroffenen Haushalte besser gerecht zu werden.

Der geplante Heizkostenzuschuss ist eine gute Sache. Bei genauerer Betrachtung offenbart er aber Ungerechtigkeiten: Denn für die wirklich Bedürftigen reicht der pauschale Heizkostenzuschuss nicht aus. (Foto: energie-experten.org)

Der geplante Heizkostenzuschuss ist eine gute Sache. Bei genauerer Betrachtung offenbart er aber Ungerechtigkeiten: Denn für die wirklich Bedürftigen reicht der pauschale Heizkostenzuschuss nicht aus. (Foto: energie-experten.org)

Die stark gestiegenen Energiekosten treffen Menschen mit kleineren Einkommen, die in großen und schlecht gedämmten Wohnungen leben, besonders stark. Sie will die Bundesregierung mit dem am 02. Februar 2022 beschlossenen Heizkostenzuschuss unterstützen.

Wer bekommt einen Heizkostenzuschuss und wie viel?

Vom Zuschuss zu den Heizkosten profitieren insgesamt 2,1 Millionen Menschen – davon allein etwa 1,6 Millionen Wohngeldempfängerinnen und -empfänger in 710.000 Haushalten. Den Zuschuss sollen außerdem rund 370.000 BAföG-Empfängerinnen und -empfänger erhalten sowie etwa 65.000 Auszubildende mit Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld, die nicht mehr bei den Eltern wohnen. Auch rund 75.000 Aufstiegsgeförderte mit Unterhaltszuschuss können ihn bekommen.

Für Wohngeldhaushalte wird der Heizkostenzuschuss* nach Haushaltsgröße gestaffelt:

  • bei einer Person 135 Euro
  • bei zwei Personen 175 Euro
  • für jede weitere Person 35 Euro

Für BAföG-Empfänger, für Aufstiegsgeförderte mit Unterhaltszuschuss sowie für Auszubildende mit Beihilfe oder Ausbildungsgeld beträgt der Heizkostenzuschuss einheitlich 115 Euro.

Wohngeldempfänger und Auszubildende erhalten den Heizkostenzuschuss automatisch. BAföG-Empfängerinnen und -empfänger und Aufstiegsgeförderte erhalten den Heizkostenzuschuss nach Antrag bei den zuständigen Förderämtern der Länder.

Der einmalige Heizkostenzuschuss soll im Sommer gezahlt werden, wenn in der Regel die Heizkosten- oder Nebenkostenabrechnungen anstehen.

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vzbv fordert durchschnittlich mindestens 500 Euro pro Haushalt

Der einmalige Heizkostenzuschuss für WohngeldempfängerInnen, Auszubildende und BAföG-EmpfängerInnen von 135 Euro pro Einpersonenhaushalt plus 40 beziehungsweise 35 Euro für jede weitere Person deckt bei den meisten betroffenen Haushalten jedoch nur einen Bruchteil der Kostenanstiege ab.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert daher die Zahlung als deutlich zu niedrig. Statt 135 Euro für Alleinlebende und 175 Euro für Zwei-Personen-Haushalte fordert der vzbv durchschnittlich mindestens 500 Euro pro Haushalt, was laut vzbv in etwa den durchschnittlichen Zusatzkosten pro Haushalt entspräche.

DIW Berlin fordert Erstattung der tatsächlichen Heizkostenanstiege

Das DIW Berlin kritisiert, dass der Vorschlag der Bundesregierung und die Forderung des Verbraucherzentrale Bundesverband die Heizkosten gleichmäßig für alle Haushalte unabhängig von deren Verbrauch zwar reduzieren, dies jedoch zur Folge hat, dass Haushalte mit einem geringen Verbrauch überkompensiert werden. Gleichzeitig werden besonders stark vom Preisanstieg betroffene Haushalte nicht signifikant entlastet und ihre monatlichen Heizkosten würden um 47 Euro (Vorschlag Bundesregierung) bzw. 20 Euro im Monat (Vorschlag vzbv) steigen.

Tabelle: Prognose des Heizkosten-Anstiegs bei Gasheizungen (Eigene Berechnung*)
Heizkosten 2020 2022 Mehrbelastung
13.000 kWh Verbrauch 845 € 1.625 € 780 €
16.000 kWh Verbrauch 1.040 € 2.000 € 960 €
19.000 kWh Verbrauch 1.235 € 2.375 € 1.140 €

* Angenommener Endkundenpreis für 2020 = 0,065 € Cent/kWh und für 2022 = 0,125 € Cent/kWh (Quelle: DIW Berlin)

Das DIW Berlin schlägt daher eine Erstattung der tatsächlichen Heizkostenanstiege vor, die über eine Preissteigerung von zehn Prozent im Vergleich zum Vorjahr hinausgehen (circa 7,5 Cent/kWh). So stünden den Haushalten mit der niedrigsten Belastung eine Zahlung von weniger als 14 Euro pro Monat zu. Besonders stark betroffenen Haushalte würden hingegen mit mehr als 53 Euro im Monat unterstützt.

So könnte der Zuschuss zielgerichtet einkommensschwachen Haushalten zugutekommen, die in schlecht sanierten Wohnungen leben und zudem von einer starken Erhöhung des Endkundenpreises für Gas betroffen sind.

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Langfristig helfen nur energetische Sanierungen

Um private und öffentliche Haushalte in Zukunft vor solchen Kostenanstiegen zu schützen, fordert das DIW Berlin, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern. Dafür sollte insbesondere die energetische Sanierung gestärkt werden. Auf diese Weise können "die Resilienz insbesondere einkommensschwacher Haushalte gegenüber Gaspreisschocks erhöht sowie die Staatsausgaben in Energiepreiskrisen reduziert werden", so das DIW Berlin.

* Update: Der Bundestag hat am Donnerstag, 17. März 2022, das von den Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgelegte Heizkostenzuschussgesetz (20/689) verabschiedet. Darin wurden zunächst die folgenden Heizkostenzuschüsse vereinbart:

  • Für Wohngeldberechtigte sollte der Zuschuss zunächst 135 Euro (ein berücksichtigtes Haushaltsmitglied) beziehungsweise
  • 175 Euro (zwei berücksichtige Haushaltsmitglieder) betragen,
  • für jedes weitere berücksichtigte Haushaltsmitglied kamen dann zusätzlich 35 Euro dazu.
  • Für die übrigen Anspruchsberechtigten sollte der Zuschuss 115 Euro betragen.

In einem von den Koalitionsfraktionen im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen eingebrachten und angenommenen Änderungsantrag wurde gegenüber dem ursprünglichen Entwurf eine Verdoppelung des einmaligen Heizkostenzuschusses für Wohngeldempfänger beschlossen:

  • Statt der bisher geplanten 135 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt solle es 270 Euro geben.
  • Für einen Zwei-Personen-Haushalt sollen 350 Euro und
  • 70 Euro für jedes weitere Familienmitglied fließen.
  • Studierende und Auszubildende, die staatliche Hilfen erhalten, sollen demnach einmalig 230 Euro erhalten.

Zudem sollen alle Berechtigten den Zuschuss ohne Antragstellung erhalten.

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