Heizkostenzuschuss: Gießkannenprinzip nur Tropfen auf den heißen Stein?
Die stark gestiegenen Energiekosten treffen Menschen mit kleineren Einkommen, die in großen und schlecht gedämmten Wohnungen leben, besonders stark. Sie will die Bundesregierung mit dem am 02. Februar 2022 beschlossenen Heizkostenzuschuss unterstützen.
Wer bekommt einen Heizkostenzuschuss und wie viel?
Vom Zuschuss zu den Heizkosten profitieren insgesamt 2,1 Millionen Menschen – davon allein etwa 1,6 Millionen Wohngeldempfängerinnen und -empfänger in 710.000 Haushalten. Den Zuschuss sollen außerdem rund 370.000 BAföG-Empfängerinnen und -empfänger erhalten sowie etwa 65.000 Auszubildende mit Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld, die nicht mehr bei den Eltern wohnen. Auch rund 75.000 Aufstiegsgeförderte mit Unterhaltszuschuss können ihn bekommen.
Für Wohngeldhaushalte wird der Heizkostenzuschuss* nach Haushaltsgröße gestaffelt:
- bei einer Person 135 Euro
- bei zwei Personen 175 Euro
- für jede weitere Person 35 Euro
Für BAföG-Empfänger, für Aufstiegsgeförderte mit Unterhaltszuschuss sowie für Auszubildende mit Beihilfe oder Ausbildungsgeld beträgt der Heizkostenzuschuss einheitlich 115 Euro.
Wohngeldempfänger und Auszubildende erhalten den Heizkostenzuschuss automatisch. BAföG-Empfängerinnen und -empfänger und Aufstiegsgeförderte erhalten den Heizkostenzuschuss nach Antrag bei den zuständigen Förderämtern der Länder.
Der einmalige Heizkostenzuschuss soll im Sommer gezahlt werden, wenn in der Regel die Heizkosten- oder Nebenkostenabrechnungen anstehen.
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vzbv fordert durchschnittlich mindestens 500 Euro pro Haushalt
Der einmalige Heizkostenzuschuss für WohngeldempfängerInnen, Auszubildende und BAföG-EmpfängerInnen von 135 Euro pro Einpersonenhaushalt plus 40 beziehungsweise 35 Euro für jede weitere Person deckt bei den meisten betroffenen Haushalten jedoch nur einen Bruchteil der Kostenanstiege ab.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert daher die Zahlung als deutlich zu niedrig. Statt 135 Euro für Alleinlebende und 175 Euro für Zwei-Personen-Haushalte fordert der vzbv durchschnittlich mindestens 500 Euro pro Haushalt, was laut vzbv in etwa den durchschnittlichen Zusatzkosten pro Haushalt entspräche.
DIW Berlin fordert Erstattung der tatsächlichen Heizkostenanstiege
Das DIW Berlin kritisiert, dass der Vorschlag der Bundesregierung und die Forderung des Verbraucherzentrale Bundesverband die Heizkosten gleichmäßig für alle Haushalte unabhängig von deren Verbrauch zwar reduzieren, dies jedoch zur Folge hat, dass Haushalte mit einem geringen Verbrauch überkompensiert werden. Gleichzeitig werden besonders stark vom Preisanstieg betroffene Haushalte nicht signifikant entlastet und ihre monatlichen Heizkosten würden um 47 Euro (Vorschlag Bundesregierung) bzw. 20 Euro im Monat (Vorschlag vzbv) steigen.
Heizkosten | 2020 | 2022 | Mehrbelastung |
---|---|---|---|
13.000 kWh Verbrauch | 845 € | 1.625 € | 780 € |
16.000 kWh Verbrauch | 1.040 € | 2.000 € | 960 € |
19.000 kWh Verbrauch | 1.235 € | 2.375 € | 1.140 € |
* Angenommener Endkundenpreis für 2020 = 0,065 € Cent/kWh und für 2022 = 0,125 € Cent/kWh (Quelle: DIW Berlin)
Das DIW Berlin schlägt daher eine Erstattung der tatsächlichen Heizkostenanstiege vor, die über eine Preissteigerung von zehn Prozent im Vergleich zum Vorjahr hinausgehen (circa 7,5 Cent/kWh). So stünden den Haushalten mit der niedrigsten Belastung eine Zahlung von weniger als 14 Euro pro Monat zu. Besonders stark betroffenen Haushalte würden hingegen mit mehr als 53 Euro im Monat unterstützt.
So könnte der Zuschuss zielgerichtet einkommensschwachen Haushalten zugutekommen, die in schlecht sanierten Wohnungen leben und zudem von einer starken Erhöhung des Endkundenpreises für Gas betroffen sind.
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Langfristig helfen nur energetische Sanierungen
Um private und öffentliche Haushalte in Zukunft vor solchen Kostenanstiegen zu schützen, fordert das DIW Berlin, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern. Dafür sollte insbesondere die energetische Sanierung gestärkt werden. Auf diese Weise können "die Resilienz insbesondere einkommensschwacher Haushalte gegenüber Gaspreisschocks erhöht sowie die Staatsausgaben in Energiepreiskrisen reduziert werden", so das DIW Berlin.