Letzte Aktualisierung: 14.12.2022

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Heizöl, Flüssiggas & Pellets: Haushalte bekommen 2000 Euro Heizkostenzuschuss!

Nachdem im Zuge der Beratungen zu Strom- und Gaspreisbremsen der Ruf nach Hilfen für die vielen tausend Besitzer von Heizöl-, Flüssiggas- und Pelletheizungen immer lauter wurde, hat sich die Ampelkoalition laut eines ersten Eckpunktepapiers darauf verständigt, auch diese Haushalte nun mit einem 2000 Euro Heizkostenzuschuss zu unterstützen.

Auf diesem Bild sieht man einen mintgrünen Flüssiggastank umgeben von grünen Sträuchern

Die Fraktionen im Bundestag haben sich auf rückwirkende Entlastungen für Besitzer von Öl- und Pelletheizungen geeinigt. Nach einem Eckpunktepapier sollen Haushalte für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 1. Dezember 2022 rückwirkend eine Entlastung von bis zu 2000 Euro erhalten. (Foto: energie-experten.org)

Bis vor Kurzem sah es noch ganz danach aus, dass Haushalte mit Öl-, Flüssiggas- und Pelletheizung die hohen Heizkosten selbst schultern müssen, während Haushalte mit Gasheizung oder auch Wärmepumpen oder Nachtspeicherheizungen von der Gas- und Strompreisbremse profitieren.

Daher war auch der Aufschrei groß als auf der Ministerpräsidentenkonferenz in der vergangenen Woche ein Härtefallfonds zum Ausgleich der hohen Energiepreise vorgestellt wurde, ohne Entlastung von Privathaushalten, die mit Heizöl, Flüssiggas oder Pellets heizen.

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2000 Euro Pellet- und Heizöl-Zuschuss für Rechnungen aus 2022

Jetzt soll es offenbar eine Härtefallregelung pro Haushalt geben, die wohl aber nicht über den eigentlichen Härtefallfonds abgewickelt wird. Laut eines ersten Papiers der Bundesregierung sieht diese Hilfen für Besitzer von Flüssiggas-, Heizöl- und Pelletheizungen vor. Bemessungsgrundlage bilden dann die entsprechenden Rechnungen vom 01.01.2022 bis zum 31.12.22.

So sollen auch Haushalte, die nicht mit sogenannten "leitungsgebundenen" Brennstoffen wie Strom und Gas heizen, mit bis zu 2000 Euro pro Haushalt von den hohen Energiepreisen entlastet werden. Der Bund will hierfür bis zu 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Viele Details zur Abwicklung sind jedoch noch unklar. Antragstellung und Auszahlung sollen aber über die Bundesländer abgewickelt werden.

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Eidesstattliche Erklärung soll Betrug vermeiden helfen

Um die finanzielle Hilfe zu bekommen, sollen Öl-, Flüssiggas- und Pelletheizungsbesitzer ihre Rechnungen aus dem Jahr 2022 vorlegen. Auf dieser Grundlage werden dann maximal 2000 Euro pro Haushalt ausgezahlt. Vor allem im ländlichen Raum sollen viele Verbraucherinnen und Verbraucher von dieser Regelung profitieren.

Das System, den Heizkostenzuschuss auszuzahlen, scheint laut Aussage von Politikern betrugsanfällig zu sein. Daher soll jeder Haushalt auch eine eidesstattliche Erklärung zur Brennstoffrechnung abgeben. Bei Häusern mit Mietwohnungen soll der Vermieter die Erklärung abgeben und die Entlastung an seine Mieter weitergeben.

Das Prozedere ist nicht ohne: Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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Ab einer Verdoppelung werden 80 Prozent der Kosten übernommen

"Der VdK Deutschland hat immer wieder auf die schwierige Situation von Rentnerinnen und Rentnern oder von Menschen mit geringem Einkommen hingewiesen. Wir begrüßen daher die vorgeschlagene Preisbremse für Öl, Pellets und Flüssiggas. Sie folgt der bisherigen Logik der Bremse für leitungsgebundenes Erdgas und Fernwärme: Ab einer Verdoppelung der Preise werden 80 Prozent der Kosten übernommen", erklärte VdK-Präsidentin Verena Bentele.

Bentele weiter: "Mit dem Beschluss werden die Haushalte rückwirkend entlastet. Das ist gut, da sich viele Verbraucherinnen und Verbraucher im Vorfeld für den Winter bevorratet haben. Jetzt ist entscheidend, dass die Entlastung in möglichst kurzer Zeit bei den Betroffenen ankommt. Ich appelliere an die Länder, die Auszahlung unbürokratisch zu regeln und die Haushalte jetzt unkompliziert zu unterstützen. Es darf jetzt keine mehrseitigen Anträge geben.

Wir brauchen weiterhin einen Härtefallfonds für Haushalte, die die verdoppelten Preise für Gas und Strom nicht zahlen können. Das ist übrigens auch die ursprüngliche Empfehlung der Gaskommission. Weiterhin gibt es Unternehmen, die an den hohen Energiekosten verdienen. Wenn die hohen Gewinne nicht endlich angemessen versteuert werden, sind die Härtefallfonds nichts als eine indirekte Subventionierung von deren hohen Gewinnen."

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