Letzte Aktualisierung: 26.05.2023

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Heizöl-Zuschuss: Antragstellung nur noch bis 20. Oktober möglich

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Wer letztes Jahr besonders viel für Heizöl, Pellets oder Flüssiggas zahlen musste, kann seit Mai eine „Härtefallhilfe“ in Höhe von maximal 2.000 Euro beantragen. Besonders häufig werden Zuschüsse zur Heizöl-Rechnung beantragt. Da die Antragstellung nur noch bis 20. Oktober möglich ist, raten Energie-Experten, möglichst zeitnah einen Antrag zu stellen.

Seit Anfang Mai kann man einen Zuschuss von bis zu 2.000€ für die in 2022 gestellten Heizöl-, Pellets- oder Flüssiggas-Rechnung beantragen. Besonders häufig wird der Heizöl-Zuschuss beantragt. Noch bis Oktober kann man einen Zuschuss beantragen. Experten empfehlen, sich zu beeilen, da gerade Anträge in Papierform länger dauern können. (Foto: energie-experten.org)

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Auch für Haushalte, die nicht mit sogenannten „leitungsgebundenen Energieträgern (Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks) heizen, war Energie 2022 sehr teuer. Neben den Energiepreisbremsen für Strom, Erdgas und Fernwärme erhalten deshalb auch diese privaten Haushalte auf ihre Rechnungen im Zeitraum 01.01. bis 01.12.2022 einen rückwirkend eine einmalige Entlastung.

Der Bund stellt hierfür insgesamt maximal 1,8 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung. Die Mittel werden nach einem Verteilungsschlüssel (Königsteiner Schlüssel) auf die Länder aufgeteilt. Um einen Zuschuss zu erhalten, muss ein Antrag bei der zuständigen Stelle in dem Land gestellt werden, in dem sich die Heizung/Feuerstätte befindet. Um z.B. einen Heizöl-Zuschuss zu beantragen bieten die meisten Bundesländer ein gemeinsames Online-Portal an (siehe unten).

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Zuschuss zur Heizöl-Rechnung besonders häufig beantragt

Mecklenburg-Vorpommern hat nun bekanntgegeben, für welche Energieträger die Härtefallhilfe besonders häufig beantragt wurde.

Seit Beginn der Antragstellung vor gut drei Wochen haben in Mecklenburg-Vorpommern bereits rund 2.779 Haushalte einen Antrag auf Heizkostenzuschuss in Höhe von insgesamt rund einer Million Euro gestellt. Allein 2.362 Anträge bezogen sich auf die Brennstoffart Heizöl. Für andere nicht leitungsgebundene Energieträger wurde deutlich seltener die Härtefall-Hilfe beantragt:

  • Heizöl: 2.362 Anträge / Antragsvolumen 799.000 Euro
  • Flüssiggas: 299 Anträge/ Antragsvolumen 137.000 Euro
  • Holzpellets: 108 Anträge/ Antragsvolumen 76.000 Euro
  • Kohle: 4 Anträge/ Antragsvolumen 1.000 Euro
  • Holzbriketts: 3 Anträge/ Antragsvolumen 2.000 Euro
  • Scheitholz: 3 Anträge/ Antragsvolumen 2.000 Euro
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Ölheizungen besonders im ländlichen Raum weit verbreitet

„Über 500 Anträge mit einem Auszahlungsvolumen von knapp 200.000 Euro konnten bereits genehmigt werden. Die Zahlen belegen, dass der Bedarf an finanzieller Unterstützung für nicht-leitungsgebundene Brennstoffe hoch ist und es die richtige Entscheidung war, mit der Einführung von Strom- und Gaspreisbremse zum Jahreswechsel 22/23 auch Verbraucherinnen und Verbraucher mit anderen Heizarten zu entlasten“, so das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern.

Gerade in Flächenländern wie Mecklenburg-Vorpommern nehmen die ländlichen Räume einen Großteil der Landesfläche ein. Gerade hier sind Ölheizungen weitverbreitet, weil sie nicht auf ein bestehendes Leitungsnetz angewiesen sind. Daher sind in diesen Bundesländern auch die Härtefall-Anträge für einen Zuschuss zur Heizöl-Rechnung besonders hoch.

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Antrag auf Heizöl-Zuschuss noch bis zum 20. Oktober 2023 möglich

Die Härtefallhilfe kann seit Anfang Mai über das von vielen Bundesländern gemeinsam genutzte Online-Portal der Kasse Hamburg beantragt werden. Für Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ministerien/Behörden.

Auch ein Antrag in Papierform kann angefordert werden. Die zuständigen Experten empfehlen Antragstellerinnen und Antragstellern jedoch, das Onlineverfahren zu nutzen, da die Bearbeitung von Papieranträgen deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen wird.

Da ein Antrag auf Härtefallhilfe nur bis zum 20. Oktober 2023 gestellt werden kann, empfehlen wir - gerade für Anträge in Papierform – möglichst zeitnah einen Antrag zu stellen!

Mieterinnen und Mieter müssen nicht selber tätig werden, außer sie sind selbstständig für die Bestellung und Bezahlung der Energieträger ihrer Feuerstätte zuständig. Die entsprechenden antragsberechtigten Mieterinnen und Mieter können im Antragsportal dazu einen Direktantrag als „Privatperson und Eigentümer der Immobilie” stellen.

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