Heizungs-Tausch-Bonus: So viel bekommen Sie jetzt für ihre alte Gasheizung!
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die BEG Einzelmaßnahmen im Bereich der Sanierung ab 15.08.2022 angepasst. Die bestehende Förderung von allen gasverbrauchenden Anlagen wurde damit aufgehoben. Selbst Hybridheizungen, also Kombinationen von Wärmepumpen Gas-Spitzenlastkessel sind vom Förderstopp im Programm "Einzelmaßnahmen" betroffen, um einen noch stärkeren Klimaschutzeffekt zu erreichen und die Abhängigkeit von russischem Gas und Öl zu verringern.
Anstelle der Gasheizungs-Förderung wird jedoch das Austauschprogramm, das sich bisher auf Ölkessel beschränkte, auf Gas-Brennwertanlagen ausgeweitet. Für den Austausch einer gasbetriebenen Anlage wird ein sogenannter „Heizungs-Tausch-Bonus“ von 10 % zusätzlich zum regulären Fördersatz eingeführt.
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Kriterien und Bedingungen für den Heizungs-Tausch-Bonus
- Für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt.
- Für den Austausch von funktionstüchtigen Gasheizungen wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt, wenn deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt.
- Für Gasetagenheizungen wird der Bonus unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme gewährt.
- Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden.
- Der Bonus gilt nicht für Solarkollektoranlagen sowie die Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes.
- Die Fachplanung aller Einzelmaßnahmen wird weiterhin mit bis zu 50 % der Kosten der Fachplanung gefördert.
Zusätzlich wird ein sogenannter "Wärmepumpen-Bonus" von 5 Prozentpunkten gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird. Die Fördersätze liegen damit ab 15.08. bei den Einzelmaßnahmen bei bis zu 40 % beim Umstieg auf Wärmepumpen mit Heizungs-Tausch-Bonus und Wärmepumpen-Bonus zusammen.
Einzelmaßnahmen Zuschuss | Zuschuss | iSFP-Bonus | Heizungs-Tausch-Bonus | Wärmepumpen-Bonus | Maximaler Fördersatz |
---|---|---|---|---|---|
Solarthermie | 25% | 25% | |||
Biomasse | 10% | 10% | 20% | ||
Wärmepumpe | 25% | 10% | 5% | 40% | |
Innovative Heizungstechnik | 25% | 10% | 35% | ||
EE-Hybrid ohne Biomasseheizung | 25% | 10% | 5% | 40% | |
EE-Hybrid mit Biomasseheizung | 20% | 10% | 5% | 35% | |
Wärmenetzanschluss | 25% | 10% | 35% | ||
Gebäudenetzanschluss | 25% | 10% | 35% | ||
Gebäudenetz Errichtung/ Erweiterung | 25% | 25% | |||
Gebäudehülle | 15% | 5% | 20% | ||
Anlagentechnik | 15% | 5% | 20% | ||
Heizungsoptimierung | 15% | 5% | 20% |
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Wärmepumpen-Fördersätze beim Austausch einer Öl- oder Gasheizung
Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V. hat bereits genauer spezifiziert, wie hoch die neuen Fördersätze beim Austausch einer Öl- oder Gasheizung mit Heizungs-Tausch-Bonus und Wärmepumpen-Bonus ausfallen.
Neue Wärmepumpe | Alte Heizung | Neue Förderung | Veränderung |
---|---|---|---|
Luft-Wärmepumpe | Gasheizung, mindestens 20 Jahre in Betrieb | 35% | 0% |
Luft-Wärmepumpe | Gasheizung, weniger als 20 Jahre in Betrieb | 25% | -10% |
Sole-Wärmepumpe (Wasser, Abwasser, Geothermie) | Gasheizung, mindestens 20 Jahre in Betrieb | 40% | +5% |
Sole-Wärmepumpe (Wasser, Abwasser, Geothermie) | Gasheizung, weniger als 20 Jahre in Betrieb | 30% | -5% |
Luft-Wärmepumpe | Ölheizung, Alter egal | 35% | -10% |
Sole-Wärmepumpe (Wasser, Abwasser, Geothermie) | Ölheizung, Alter egal | 40% | -5% |
Wer also seine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung gegen eine Wärmepumpe austauschen will, sieht sich in den meisten Fällen schlechter gestellt als vor der Neuausrichtung der BEG. Nur mit einer Wärmepumpe, die Wasser, Abwasser oder Erdwärme als Wärmequelle nutzt, gibt es mit Heizungs-Tausch-Bonus und Wärmepumpen-Bonus einen um 5% höheren Zuschuss.
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Die wichtigsten Fragen (FAQ) zum Heizungs-Tausch-Bonus
Wie alt muss die Heizung sein, um einen Bonus zu bekommen?
Das Alter einer mit Öl betriebenen Heizungsanlage oder Gasetagenheizung ist nicht entscheidend. Der Austausch von funktionstüchtigen Gasheizungen wird jedoch nur mit einem Heizungs-Tausch-Bonus bezuschusst, wenn deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt.
Was muss bei der Beantragung des Heizungs-Tausch-Bonus beachtet werden?
Für Anträge auf Förderung eines Heizungsaustausches ist die Erklärung der Fachunternehmenden ("Fachunternehmererklärung") ausreichend. In dieser bestätigt das Fachunternehmen die Einhaltung der Anforderungen.
Gibt es einen Bonus bei austauschpflichtigen Heizungen?
Der Heizungs-Tausch-Bonus ist von einer Austauschpflicht unabhängig; denn die Austauschpflicht erlaubt auch den Einbau einer rein fossilen Heizung und verpflichtet damit nicht zum Einbau einer EE-Heizung, der durch die Förderung angereizt werden soll.