Heizungstausch: BMWi gibt höhere Zuschüsse ab Januar 2020 bekannt
Austausch alter Ölheizungen erhalten bis zu 45% Zuschuss
Ab dem 02. Januar 2020 können Bürgerinnen und Bürger die neue Austauschprämie für Ölheizungen beantragen. Der Umstieg auf eine Heizung mit erneuerbaren Energien wird somit deutlich attraktiver. Für die Antragssteller hat das BAFA ein modernes und schlankes Verfahren entwickelt.
Wer seine Ölheizung durch eine Heizung ersetzt, die vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben wird – z.B. eine Wärmepumpe oder eine Biomasse-Anlage – kann einen Zuschuss in Höhe von 45 % der Investitionskosten erhalten.
Für Gas-Hybridheizung mit einem Erneuerbaren-Anteil von mindestens 25 % – z.B. über die Einbindung von Solarthermie – gibt es einen Investitionszuschuss von 40 %.
Grundlage ist das in wesentlichen Punkten angepasste Marktanreizprogramm zur Förderung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt. Die geänderte Richtlinie tritt am 01.01.2020 in Kraft.
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Klimafreundliche Heizungen erhalten bis zu 35% Zuschuss
Die novellierte Richtlinie des Marktanreizprogramms „Wärme aus erneuerbaren Energien“ sieht neben der Austauschprämie für Öl weitere Verbesserungen vor. Auch für energieeffiziente und klimafreundliche Heizungen, die keine alte Ölheizung ersetzen, gibt es Investitionszuschüsse:
- 35 % für Heizungen, die vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden,
- 30 % für Gas-Hybridheizungen mit einem Erneuerbaren-Anteil von mindestens 25 % und
- 20 % für Gas-Brennwertheizungen, die auf die spätere Einbindung erneuerbarer Energien vorbereitet ("Renewable Ready") sind.
Die Fördersystematik des Marktanreizprogramms wird mit der Novelle stark vereinfacht: die einheitlichen prozentualen Fördersätze ersetzen die Festbetragsförderung mit einer Vielzahl verschiedener Bonusregelungen.
Die Investitionszuschüsse für energieeffiziente und klimafreundliche Heizungen können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ab dem 02.01.2020 über das elektronische Antragsformular beantragt werden.
Als Alternative Fördermöglichkeit lassen sich auch die Kosten anteilig von der Steuer absetzen.
Experten erwarten Nachfragesprung bei Solarheizungen
Der Bundesverband Solarwirtschaft e. V. (BSW) rechnet mit einem spürbaren Anziehen der Solarwärme-Nachfrage. Denn neben Austauschprämien und Steueranreizen hat die Bundesregierung am 20.12.2019 die Einführung einer CO2-Bepreisung im Wärmesektor durch Bundestag und Bundesrat gebracht. Nach BSW-Einschätzung müssen sich Verbraucher in der Folge auf einen Heizkostenanstieg in Höhe von rund 20 bis 30 Prozent einstellen.
“Hohe Abwrackprämien und attraktive solare Steueranreize bei absehbar steigenden CO2- und Heizkosten – das dürfte selbst die letzten Modernisierungsmuffel hinterm Ofen hervorlocken“, schätzt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft e. V.
Weit über zehn Millionen Heizungen gelten in Deutschland als ineffizient und veraltet, 4,8 Millionen Heizungen werden noch mit Öl beheizt und 2,4 Millionen Heizungen nutzen bereits Solarkollektoren für eine klimafreundlichere Warmwasser- oder Raumwärmebereitstellung.
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Wichtig zu beachten: Die Antragstellung muss vor Vorhabenbeginn erfolgen! Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden. Maßgeblich ist das Eingangsdatum des Antrages beim BAFA.
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