Letzte Aktualisierung: 02.11.2022

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Inbetriebnahme-Stau: Betreiber dürfen Stromzähler jetzt selbst einbauen

Immer noch warten viele PV-Anlagen auf ihren Netzanschluss. Die Bundesnetzagentur stellt nun klar, dass eine durch einen Messstellenbetreiber verzögerte Inbetriebnahme das Recht auf freien Netzzugang und auf vorrangigen Anschluss einschränkt. Stellt der Messstellenbetreiber innerhalb eines Monats keinen Zähler bereit, so darf der Anlagenbetreiber selbst einen Elektriker beauftragen, den Zähler einzubauen. Aber auf eigene Kosten.

Foto der Gebäude der Bundesnetzagentur in Bonn aus der Vogelperspektive

Die Bundesnetzagentur macht den Messstellenbetreibern Dampf: Wenn diese nicht in einem Monat den Zähler einbauen, dürfen Anlagenbetreiber selbst aktiv werden. Allerdings nur auf eigene Kosten. (Foto: Bundesnetzagentur)

Jede Kilowattstunde zählt! Darin sind sich die meisten wohl einig. In den zurückliegenden Wochen konnte man jedoch den Eindruck gewinnen, dass Kilowattstunden aus Atomkraftwerken wohl wichtiger sind als Kilowattstunden aus anderen Energiequellen. Nicht ohne Grund wurden letztlich die Laufzeiten der letzten drei AKW sogar per Kanzler-Machtwort verlängert.

Realer Bedarf und Risiken – also das Kosten-Nutzen-Verhältnis – wurden dabei wohl auch außer Acht gelassen. Denn ginge es danach, die "low hanging fruits" als erstes zu ernten, dann wäre die Politik wohl zu einem anderen Schluss gekommen. Denn viel einfacher wäre es, bereits fertige z. B. Solaranlagen einfach ans Netz anzuschließen. Kein Super-Gau-Risiko, kein Streckbetrieb, mehr sauberer Strom.

Energieökonomin Claudia Kemfert hat dies immer wieder betont: "500 MW Solarenergie stehen herum", so Kemfert. Und dass, obwohl die Anlagen technisch gesehen fertig und betriebsbereit sind.

Das Heft des Handelns hat nun die Bundesnetzagentur in die Hand genommen: "Die Bundesnetzagentur will sicherstellen, dass bereits fertiggestellte Erneuerbare Energien-Anlagen ins Netz einspeisen und nicht durch fehlende Zähler daran gehindert werden", sagte Klaus Müller am 28. Oktober auf Twitter.

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Das Problem: Die "üblichen" Stromzähler sind gegenwärtig nicht lieferbar

Damit neu errichtete Erneuerbare-Energien-Anlagen in Betrieb genommen und Strommengen einspeisen können, bedarf es unter anderem des Einbaus der hierfür erforderlichen Messtechnik durch den zuständigen Messstellenbetreiber. Das ist das Unternehmen, häufig das Stadtwerk, das den Zähler eingebaut hat, ihn abliest und die Daten an Stromlieferant und Netzbetreiber übermittelt.

Der Anschluss von z. B. Solaranlagen verzögert sich teilweise um Monate, weil Messstellenbetreiber keine Termine zum Einbau der notwendigen Messeinrichtungen anbieten oder hierfür mehrmonatige Wartezeiten in Aussicht stellen. Ohne diese Messtechnik ist eine ordnungsgemäße Energiemengenerfassung nicht möglich und eine Einspeisung infolge dessen nicht statthaft.

In einer Vielzahl von Fällen werde der Einbau erforderlicher Messtechnik durch Messstellenbetreiber mit dem Argument verweigert, dass das üblicherweise eingesetzte Zählermodell gegenwärtig nicht lieferbar sei. Auch Personalengpässe werden angeführt, warum fertige Anlagen nicht in Betrieb genommen werden. Auf Nachfrage reagieren einige Messstellenbetreiber überhaupt nicht.

Die Beschlusskammer 6, die bei der Bundesnetzagentur u.a. zuständig ist für die Regulierung des Zugangs zu Elektrizitätsversorgungsnetzen, sah sich daher zu einigen "Klarstellungen" veranlasst.

In einem Positionspapier "zur verzögerten Bereitstellung von Messeinrichtungen bei Inbetriebnahme von EEG-Anlagen" schildert die Behörde pragmatische Lösungen wie für eine möglichst schnelle Inbetriebnahme der fertiggestellten und einspeisebereiten Erneuerbare-Energien-Anlagen gesorgt werden soll.

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Messstellenbetreiber behindern freien Netzzugang und Recht auf vorrangigen Anschluss

Die Beschlusskammer 6 stellt klar, dass "die Nichtzurverfügungstellung erforderlicher Messeinrichtungen durch den jeweils zuständigen Messstellenbetreiber in akzeptablem Zeitrahmen […] sich im Ergebnis wie eine Behinderung des unionsrechtlich verbürgten Anspruchs auf freien Netzzugang und als Behinderung der im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) niedergelegten Rechte auf (vorrangigen) Netzanschluss von Erneuerbare-Energien-Anlagen sowie auf (vorrangige) Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das Netz auswirken kann".

Die Bundesnetzagentur stellt auf diesem Hintergrund klar, dass Messstellenbetreiber alle erforderlichen Anstrengungen unternehmen müssen, um die erforderliche Messtechnik kurzfristig bereitzustellen, um die schnellstmögliche Einsatzbereitschaft der Erzeugungsanlage zu gewährleisten.

Nach 1 Monat darf man Elektriker mit Zählereinbau beauftragen

Dazu zähle dann, dass eine lagermäßig vorhandene Messeinrichtung auch an eine fachkundige Person ausgehändigt oder übersandt werden dürfe, die dann den Einbau vornimmt.

Ist die üblicherweise eingesetzte Messeinrichtung nicht lieferbar, so müssen übergangsweise auch Geräte anderer Hersteller, anderer Bauformen (je nach konkreten Einbauverhältnissen BKE-I statt Dreipunkt oder umgekehrt) oder notfalls und übergangsweise auch gänzlich anderer Gerätekategorien (Hutschienenzähler) bereitgestellt werden.

Muss man trotzdem länger als einen Monat warten, ist der Anlagenbetreiber berechtigt, "eine fachkundige dritte Person mit dem Einbau einer geeigneten und eichrechtlich zugelassenen Messeinrichtung für den übergangsweisen Betrieb auf eigene Kosten zu beauftragen."

Und dies ist dann letztlich auch der Wermutstropfen. Denn "sobald die vom Messstellenbetreiber üblicherweise eingesetzte Messeinrichtung wieder verfügbar ist, ist der Messstellenbetreiber berechtigt, diese auf eigene Kosten gegen die übergangsweise verbaute Messeinrichtung auszutauschen." Der Anlagenbetreiber bleibt dann jedoch auf den Kosten für Stromzähler und Einbau sitzen. Die Klarstellungen der Beschlusskammer 6 nützen daher wohl eher nur Betreibern von größeren Anlagen.

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Zertifizierung: Großanlagen müssen bis zu 1 Jahr warten

Aber nicht nur die Bereitschaft der Messstellenbetreiber auf Zähler- und Personalengpässe reagieren zu wollen, führt gerade zu einem Inbetriebnahme-Stau von Solaranlagen. Auch deutlich größere Anlagen werden nur mit deutlichen Verzögerungen ans Netz genommen.

Denn der Anschluss von Freiflächenanlagen erfolgt aufgrund der Erzeugungsleistung zumeist auf der Mittelspannungsebene. Eine entsprechende Anlage mit installierter Leistung zwischen 135 kW und 950 kW darf aber nur dann am öffentlichen Netz angeschlossen werden, wenn sie über eine Anlagenzertifizierung verfügt.

Die Ausstellung der Zertifikate ist kompliziert, langwierig und kostet die Anlagenbetreiber:innen nicht nur Zeit, es treten finanzielle Verluste durch Stillstand auf. Mit einer Wartezeit von 40 bis 60 Wochen stehen leistungsstarke Photovoltaikanlagen teilweise über ein Jahr im Stau, bevor sie einen Beitrag zur Dekarbonisierung leisten können.

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