Infrarotheizung keine Alternative zur Nachtspeicherheizung
"Sparsam, kostengünstig und einfach zu installieren" – mit solch verlockenden Versprechungen wird zurzeit versucht, elektrisch betriebene Direktheizungenals Alternative zu Nachtstromspeicherheizungen an Mann und Frau zu bringen. "Was Prospekte und Vertreter als "Clou" der Heizungstechnik anpreisen, verschleiert jedoch, dass mit dem Einstecken der schmalen Heizkörper in die Steckdose in der Regel ein teurer Tarifwechsel von Nacht- auf Tagstrom verbunden ist", warnt die Verbraucherzentrale NRW vor einem vorschnellen Kauf, der die jährlichen Stromkosten leicht verdoppeln kann.
Zum Austausch von Nachtspeicherheizungen gibt die Verbraucherzentrale NRW folgende 4 Tipps:
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1) Kostenvergleich
Welche Heizungstechnik beim Ausstieg aus dem "Nachtspeicher" erste Wahl ist, kann nur durch einen Vergleich aller Infrarotheizung Kosten ermittelt werden. Dabei müssen die Anschaffungskosten, aber auch die Kosten für Wartung, Reparaturen und Pflege sowie die Verbrauchskosten auf der Rechnung stehen. Der bauliche Zustand des Gebäudes sowie hierdurch bedingte Wärmeverluste sind unverzichtbare Größen, um den künftigen Energieverbrauch und damit verbundene Kosten zu beziffern. Willkürlich angesetzte Betriebszeiten elektrischer Heizgeräte liefern hierfür keine verlässlichen Anhaltspunkte.
2) Öl- und Gasheizungsanlagen
Sie können bei einem Vollkostenvergleich günstiger abschneiden als elektrische Direktheizungen wie Strahlungs- oder Infrarotheizungen. Da eine Direktheizung in der Regel mit teurem Tagstrom läuft, arbeitet sie zudem weniger wirtschaftlich als eine Nachtspeicherheizung. Die Nutzung einer solchen Anlage macht deshalb – wenn überhaupt – nur Sinn in gelegentlich zu beheizenden Räumen wie etwa Gartenhäusern
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3) Nichtiges Verkaufsargument
Mit dem Argument, die Bundesregierung habe den Betrieb von Nachtspeicherheizungen verboten, drängen einige Vertreter zum schnellen Kauf einer Infrarotheizung. Oft verschweigen die Anbieter, dass die Verordnung erst ab dem Jahr 2019 greift. Außerdem sind bisher nur Geräte betroffen, die vor dem 1. Januar 1990 in Betrieb genommen sind und in Gebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten ihre Arbeit verrichten. Wer eine alte Nachtspeicherheizung durch eine moderne Heizungsanlage ersetzen will, hat also noch genug Zeit, Alternativen zu prüfen. Generell ist es ratsam, auf eine Vertragsunterzeichnung an der Haustür zu verzichten.
4) Widerrufsrecht
Wer den Versprechungen der Anbieter an der Türschwelle aufgesessen ist, kann den Kaufvertrag über eine Direktheizung eventuell widerrufen: Dazu hat der Kunde bei Haustürgeschäften zwei Wochen Zeit. Wurde er über diese Möglichkeit im Vertrag gar nicht erst belehrt, kann der Käufer auch unbegrenzt widerrufen.