iSFP-Bonus: Mit BEG-Extra bis zu 50% Heizung-Zuschuss möglich
Mit der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“, als Kernelement des nationalen Klimaschutzprogramms 2030, bündelt die Bundesregierung ab 2021 die Förderprogramme
- CO2-Gebäudesanierungsprogramm (EBS-Programme),
- Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien im Wärmemarkt (MAP),
- Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) und
- Heizungsoptimierungsprogramm (HZO)
in einem modernisierten, vereinfachten und optimierten Förderangebot.
Was ist der sogenannte iSFP-Bonus?
Neu in der BEG ist der iSFP-Bonus, der gewährt wird, wenn eine Einzelmaßnahme oder eine Komplettsanierung das Ergebnis eines individuellen Sanierungsfahrplanes („iSFP“) ist.
In der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 17. Dezember 2020 wird diese unter 8.4.2 „Umsetzung einer Maßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)“ wie folgt beschrieben:
„Ist eine energetische Sanierungsmaßnahme Bestandteil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten iSFP und wird diese innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt, so erhöht sich der für diese Maßnahme vorgesehene Fördersatz um zusätzliche fünf Prozentpunkte (iSFP-Bonus)“
Dies ist der sogenannte iSFP-Bonus, der die Gebäudeenergieberatung als Einstieg in die Sanierung nochmal deutlich attraktiver macht.
Einzelne Sanierungsmaßnahme | Zuschuss | iSFP-Bonus |
---|---|---|
Maßnahmen an der Gebäudehülle (bspw. Dämmung Außenwände, Dachflächen, Austausch von Türen und Fenstern) | 20% | + 5% |
Anlagentechnik (bspw. Einbau und Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen, Einbau digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung) | 20% | + 5% |
Erneuerbare Energien für Heizungen (bspw. Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Hybridheizungen oder Solarthermieanlagen) | 20 bis 45% | + 5% |
Maßnahmen zur Heizungsoptimierung (bspw. hydraulischer Abgleich einschließlich Austausch von Heizungspumpen) | 20% | + 5% |
Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit einer Einzelmaßnahme | 50% | + 5% |
Wie hoch fällt der iSFP-Bonus aus?
Wer bei einem Ölkesseltausch etwa eine Wärmepumpe oder Biomasseanlage einbaut, erhält vom Staat nicht mehr wie bisher 45 Prozent der Investitionskosten (siehe "Austauschprämie für Ölheizungen"), sondern 50 Prozent! Kostet die Wärmepumpe beispielsweise 18.000 Euro, gibt es in diesem Fall 9.000 Euro Zuschuss.
Für eine Erdgas-Hybridheizung mit einem erneuerbaren Anteil von mindestens einem Viertel – beispielsweise in Form von Solarthermie – steigt der Investitionszuschuss von 40 auf 45 Prozent, wenn eine Ölheizung ausgetauscht wird.
Dämmmaßnahmen an Fassade, Dach und Kellerdecke, neue Fenster sowie Lüftungsanlagen inklusive Wärme- und Kälterückgewinnung, die die Gebäudehülle im notwendigen Maß energieeffizienter machen, erhalten 20 Prozent Zuschuss. Mit dem iSFP-Bonus gibt es 25 Prozent. Kostet eine Dämmung etwa 60.000 Euro, gibt es also maximal 15.000 Euro vom Staat dazu.
Tipp: Für Anträge auf Förderung von den Einzelmaßnahmen Heizungstechnik und Heizungsoptimierung ist (Stand Januar 2021) eine Fachunternehmererklärung ausreichend!
Was muss man bei der Nutzung des iSFP-Bonus beachten?
Beachtet werden sollte in diesem Zusammenhang: Wer sich etwa eine neue Heizung und eine Dämmung zulegt, darf eine bestimmte Obergrenze bei den förderfähigen Kosten nicht überschreiten. Sie wurde jetzt von 50.000 Euro auf 60.000 Euro erhöht – eine weitere Verbesserung des BEG gegenüber der bisherigen Förderung.
Die Einzelmaßnahmen können über mehrere aufeinander folgende Jahre hinweg beantragt werden. Auch der iSFP-Bonus kommt jedes Mal erneut zum Zuge. Es muss jedoch eine Verbesserung der energetischen Qualität erfolgen, sonst gibt es kein Geld. Damit kein Missbrauch getrieben wird, wird es künftig – auch bei den Einzelmaßnahmen – verstärkte Kontrollen vor Ort geben.
Aber: Unwesentliche inhaltliche Abweichungen oder eine Übererfüllung bzw. Ambitionssteigerung gegenüber den iSFP-Vorgaben - zum Beispiel wird statt einer Gashybridheizung eine Wärmepumpe als reine EE-Heizung eingebaut - oder Änderungen der zeitlichen Reihenfolge sind dabei unschädlich.
Antragsberechtigt für die Förderung mittels iSFP-Bonus von Einzelmaßnahmen sowie Gesamtsanierungen sind unter anderem Eigentümer, Pächter oder Mieter sowie Contractoren. Pächter, Mieter und Contractoren bedürfen jedoch einer schriftlichen Erlaubnis des Eigentümers. Da der iSFP jedoch nur für Wohngebäude erstellt wird, gilt dieser deshalb auch nur für Wohngebäude.
Tipp: Wer erneuerbare Energien nach einer Komplett-Sanierung nutzt, der erhält zusätzlich zum 5% iSFP-Bonus weitere fünf Prozentpunkte mehr Fördergeld. So soll die bisherige zusätzliche Marktanreiz-Förderung der BAFA für erneuerbare Energien bei Gesamtsanierungen kompensiert werden.
Effizienzhaus-Altbau | Zuschuss | iSFP-Bonus | Bonus EE-Effizienzklasse |
---|---|---|---|
KfW-Effizienzhaus 40 | 45% | + 5% | + 5% |
KfW-Effizienzhaus 55 | 40% | + 5% | + 5% |
KfW-Effizienzhaus 70 | 35% | + 5% | + 5% |
KfW-Effizienzhaus 85 | 30% | + 5% | + 5% |
KfW-Effizienzhaus 100 | 28% | + 5% | + 5% |
KfW-Effizienzhaus Denkmal | 25% | + 5% | + 5% |