Letzte Aktualisierung: 29.12.2020

Anzeige

PV-Anlage: Bis zu 37% sparen!

Wir sparen für Sie bis zu 37% - durch unseren Experten-Vergleich!
Jetzt Preise vergleichen!

iSFP-Bonus: Mit BEG-Extra bis zu 50% Heizung-Zuschuss möglich

Wer ab 2021 eine geförderte Gebäudeenergieberatung mit anschließender Ausstellung eines individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP) für Wohngebäude durchführen lässt oder bereits einen vom Bund geförderten Sanierungsfahrplan vorliegen hat und eine Maßnahme daraus realisiert, bekommt einen Förderbonus von fünf Prozentpunkten bei der Umsetzung. Für den Tausch einer Ölheizung bekommt man mit dem iSFP-Bonus dann bis zu 50% Zuschuss!

Setzt man energetische Sanierungsmaßnahmen nach einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) um, so erhält man jeweils 5% zum BEG-Fördersatz dazu (iSFP-Bonus). (Foto: energie-experten.org)

Setzt man energetische Sanierungsmaßnahmen nach einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) um, so erhält man jeweils 5% zum BEG-Fördersatz dazu (iSFP-Bonus). (Foto: energie-experten.org)

Mit der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“, als Kernelement des nationalen Klimaschutzprogramms 2030, bündelt die Bundesregierung ab 2021 die Förderprogramme

  • CO2-Gebäudesanierungsprogramm (EBS-Programme),
  • Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien im Wärmemarkt (MAP),
  • Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) und
  • Heizungsoptimierungsprogramm (HZO)

in einem modernisierten, vereinfachten und optimierten Förderangebot.

Was ist der sogenannte iSFP-Bonus?

Neu in der BEG ist der iSFP-Bonus, der gewährt wird, wenn eine Einzelmaßnahme oder eine Komplettsanierung das Ergebnis eines individuellen Sanierungsfahrplanes („iSFP“) ist.

In der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 17. Dezember 2020 wird diese unter 8.4.2 „Umsetzung einer Maßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)“ wie folgt beschrieben:

„Ist eine energetische Sanierungsmaßnahme Bestandteil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten iSFP und wird diese innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt, so erhöht sich der für diese Maßnahme vorgesehene Fördersatz um zusätzliche fünf Prozentpunkte (iSFP-Bonus)“

Dies ist der sogenannte iSFP-Bonus, der die Gebäudeenergieberatung als Einstieg in die Sanierung nochmal deutlich attraktiver macht.

Anzeige

PV-Anlage im Rundum-Sorglos-Paket!

Konfiguriere jetzt online Deine eigene Solar-Anlage + erhalte in wenigen Minuten die besten Experten-Angebote aus Deiner Region!
PV-Anlage online planen und kostenlos Angebote erhalten
Tabelle: Überblick über die Fördersätze einzelner Sanierungsmaßnahmen des BEG EM und des iSFP-Bonus
Einzelne Sanierungsmaßnahme Zuschuss iSFP-Bonus
Maßnahmen an der Gebäudehülle (bspw. Dämmung Außenwände, Dachflächen, Austausch von Türen und Fenstern) 20% + 5%
Anlagentechnik (bspw. Einbau und Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen, Einbau digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung) 20% + 5%
Erneuerbare Energien für Heizungen (bspw. Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Hybridheizungen oder Solarthermieanlagen) 20 bis 45% + 5%
Maßnahmen zur Heizungsoptimierung (bspw. hydraulischer Abgleich einschließlich Austausch von Heizungspumpen) 20% + 5%
Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit einer Einzelmaßnahme 50% + 5%

Wie hoch fällt der iSFP-Bonus aus?

Wer bei einem Ölkesseltausch etwa eine Wärmepumpe oder Biomasseanlage einbaut, erhält vom Staat nicht mehr wie bisher 45 Prozent der Investitionskosten (siehe "Austauschprämie für Ölheizungen"), sondern 50 Prozent! Kostet die Wärmepumpe beispielsweise 18.000 Euro, gibt es in diesem Fall 9.000 Euro Zuschuss.

Für eine Erdgas-Hybridheizung mit einem erneuerbaren Anteil von mindestens einem Viertel – beispielsweise in Form von Solarthermie – steigt der Investitionszuschuss von 40 auf 45 Prozent, wenn eine Ölheizung ausgetauscht wird.

Dämmmaßnahmen an Fassade, Dach und Kellerdecke, neue Fenster sowie Lüftungsanlagen inklusive Wärme- und Kälterückgewinnung, die die Gebäudehülle im notwendigen Maß energieeffizienter machen, erhalten 20 Prozent Zuschuss. Mit dem iSFP-Bonus gibt es 25 Prozent. Kostet eine Dämmung etwa 60.000 Euro, gibt es also maximal 15.000 Euro vom Staat dazu.

Tipp: Für Anträge auf Förderung von den Einzelmaßnahmen Heizungstechnik und Heizungsoptimierung ist (Stand Januar 2021) eine Fachunternehmererklärung ausreichend!

Energieberater für iSFP-Fahrpläne in Ihrer Nähe finden!

Jetzt Ihre Fachbetriebe finden!

Was muss man bei der Nutzung des iSFP-Bonus beachten?

Beachtet werden sollte in diesem Zusammenhang: Wer sich etwa eine neue Heizung und eine Dämmung zulegt, darf eine bestimmte Obergrenze bei den förderfähigen Kosten nicht überschreiten. Sie wurde jetzt von 50.000 Euro auf 60.000 Euro erhöht – eine weitere Verbesserung des BEG gegenüber der bisherigen Förderung.

Die Einzelmaßnahmen können über mehrere aufeinander folgende Jahre hinweg beantragt werden. Auch der iSFP-Bonus kommt jedes Mal erneut zum Zuge. Es muss jedoch eine Verbesserung der energetischen Qualität erfolgen, sonst gibt es kein Geld. Damit kein Missbrauch getrieben wird, wird es künftig – auch bei den Einzelmaßnahmen – verstärkte Kontrollen vor Ort geben.

Aber: Unwesentliche inhaltliche Abweichungen oder eine Übererfüllung bzw. Ambitionssteigerung gegenüber den iSFP-Vorgaben - zum Beispiel wird statt einer Gashybridheizung eine Wärmepumpe als reine EE-Heizung eingebaut - oder Änderungen der zeitlichen Reihenfolge sind dabei unschädlich.

Antragsberechtigt für die Förderung mittels iSFP-Bonus von Einzelmaßnahmen sowie Gesamtsanierungen sind unter anderem Eigentümer, Pächter oder Mieter sowie Contractoren. Pächter, Mieter und Contractoren bedürfen jedoch einer schriftlichen Erlaubnis des Eigentümers. Da der iSFP jedoch nur für Wohngebäude erstellt wird, gilt dieser deshalb auch nur für Wohngebäude.

Anzeige

Heizkosten sparen & Umwelt schonen?!

Unsere Experten erstellen Dir in wenigen Minuten ein Wärmepumpen-Angebot nach Deinen Wünschen. Digital & kostenlos.
Jetzt kostenloses Angebot anfordern!

Tipp: Wer erneuerbare Energien nach einer Komplett-Sanierung nutzt, der erhält zusätzlich zum 5% iSFP-Bonus weitere fünf Prozentpunkte mehr Fördergeld. So soll die bisherige zusätzliche Marktanreiz-Förderung der BAFA für erneuerbare Energien bei Gesamtsanierungen kompensiert werden.

Tabelle: Tilgungszuschuss zur Sanierung zum KfW-Effizienzhaus ab 01.07.2021 (BEG WG)
Effizienzhaus-Altbau Zuschuss iSFP-Bonus Bonus EE-Effizienzklasse
KfW-Effizienzhaus 40 45% + 5% + 5%
KfW-Effizienzhaus 55 40% + 5% + 5%
KfW-Effizienzhaus 70 35% + 5% + 5%
KfW-Effizienzhaus 85 30% + 5% + 5%
KfW-Effizienzhaus 100 28% + 5% + 5%
KfW-Effizienzhaus Denkmal 25% + 5% + 5%

Sie möchten jetzt einen iSFP erstellen lassen? Fragen Sie unsere Experten nach Ihren Leistungen und Preisen! Nutzen Sie hierzu kostenlos & unverbindlich unsere Experten-Vermittlung!

Sie wollen keine News von uns verpassen?

Abonnieren Sie unseren wöchentlichen Energie-Experten-Newsletter!

Energieberater

Hier finden Sie spezialisierte Energieberater in Ihrer Nähe

Kostenlose Angebote anfordern:

Das könnte Sie auch interessieren:

  • Heizung planen

    Mit unserem Heizungsplaner ermitteln Sie einfach online ein Heizungskonzept, das Ihre Heizwärmeanforderungen am Besten erfüllt. Dabei richtet sich die…

    Heizung planen
  • Solarrechner

    Mit unserem Online-Solarrechner können Sie sofort prüfen, ob sich Ihr Dach für eine Photovoltaik-Anlage technisch eignet und finanziell lohnt. Mit nur wenigen…

    Solarrechner
  • Dämmung berechnen

    Mit unserer Online-App "Dämmkostenrechner" ermitteln Sie in wenigen Schritten einfach & unkompliziert, welche Dämmung in welcher Dicke wie viel kostet, was sie…

    Dämmung berechnen

Ihre Suchanfrage wird bearbeitet