Unter dem Begriff "Grüner Strom" versteht man gemeinhin elektrische Energie, die auf ökologisch vertretbare Weise aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt wurde. Die Erzeugung des Ökostroms geschieht heutzutage hauptsächlich in Kleinwasserkraftwerken und durch die Nutzung der Windenergie. Biogasanlagen, Nutzung von Biomasse, Photovoltaik oder auch Geothermie sind trotz großer Zuwachsraten im Erzeugungsmix nach wie vor unterrepräsentiert. Dies wirft die Frage auf, ob zu jeder Tages- und Nachtzeit wirklich "grüner Strom" durch die Hausanschlussleitung fließt oder ob das gängige Verständnis einem Trugschluss unterliegt.
Seit der Liberalisierung des Strommarktes kann jeder Verbraucher frei entscheiden, von wem und damit auch aus welchen Quellen er seinen Strom beziehen möchte. Fällt die Wahl auf einen Ökostromtarif, so ist der Anbieter verpflichtet, genauso viel Ökostrom in das Stromnetz einzuspeisen, wie seine Kunden an Ökostrom verbrauchen. Weil alle Verbraucher Strom aus demselben Netz beziehen und Strom physikalisch immer gleich ist, muss also grundsätzlich eingestanden werden, dass der Bezug von Ökostrom keine direkte Auswirkung auf den beim einzelnen Kunden gelieferten Strom hat, sondern nur bilanziell im Strommix Berücksichtigung findet.
Weitere Einschränkung basiert auf den Netzschwankungen als Resultat unterschiedlicher Erzeugungs- und Abnahmemengen: Im Laufe des Tages treten sogenannte Stromspitzen auf. Wird weniger Energie eingespeist, als verbraucht wird, so muss zu diesen Zeitpunkten die fehlende Differenz von anderen Kraftwerken geliefert werden. Ein Ökostromkunde verbraucht somit in der Realität zu Spitzenzeiten einen gewissen Anteil Strom anderer Herkunft. Diese Strommengen und technisch unvermeidbare Übertragungsverluste stammen häufig aus Spitzenlastkraftwerken, die mit Gas oder Öl befeuert werden. Nur eine aufwendige zeitgleiche Einspeisung könnte garantieren, dass der Kunde ausschließlich jene Stromerzeugungsarten nutzt, die er auch bei Vertragsabschluss wünschte.
Dieses sind Einschränkungen, die bei der Wahl des Stromanbieters berücksichtigt werden sollten. Und auch der Gesetzgeber hat dies früh erkannt. Ab dem 15. Dezember 2005 müssen alle Energieversorger über die Herkunft und Zusammensetzung ihres Stroms informieren. Das Energiewirtschaftsgesetz schreibt dies vor. Damit wurde für jeden Interessierten die Möglichkeit geschaffen, verbindlich zu prüfen, ob überwiegend Atomstrom oder grüner Strom aus der Steckdose fließt.