Letzte Aktualisierung: 10.12.2025

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Kabinett verschärft THG-Quote - Fokus auf E-Fuels und Wasserstoff

Das Bundeskabinett hat die THG-Quote reformiert und damit den Kurs für klimafreundliche Kraftstoffe im Verkehr deutlich verschärft. Herzstück ist eine neue, verbindlich steigende Unterquote für E-Fuels und grünen Wasserstoff ab 2026 bis 2040. Gleichzeitig sollen strengere Nachweise und verpflichtende Vor-Ort-Kontrollen Betrug verhindern – angerechnet wird nur noch, was nachweislich echte Emissionsminderungen bringt.

Das Kabinett hat die THG-Quote angehoben und eine eigene E-Fuels-/Wasserstoff-Unterquote bis 2040 beschlossen. Gleichzeitig werden die Nachweise verschärft – nur überprüfbare Mengen mit Vor-Ort-Kontrollen zählen künftig für die Quote. (Foto: energie-experten.org)

Das Bundeskabinett hat heute den vom Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit vorgelegten Entwurf zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) beschlossen. Mit dem Kabinettsbeschluss zum „Zweiten Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote)“ liegt nun ein umfassendes Reformpaket für den Klimaschutz im Verkehr vor. Es bündelt die nationale Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Energien-Richtlinie RED III, der ReFuelEU-Aviation-Verordnung sowie neuer EU-Durchführungsakte in einem einzigen Regelwerk und hebt das Ambitionsniveau der Quote deutlich an.

Das Ziel der Reform ist zweigleisig: Zum einen soll der Hochlauf erneuerbarer Kraftstoffe im Straßen-, Schiffs- und Luftverkehr rechtssicher beschleunigt werden. Zum anderen reagiert die Bundesregierung auf eine „wachsende Anzahl an Betrugsfällen“ im Zertifizierungs- und Nachweissystem, mit schärferen Prüf- und Ausschlussregeln.

Langfristiger Quotenpfad bis 2040: mehr Planungssicherheit, mehr Druck

Kern des Beschlusses ist die Fortschreibung der THG-Quote bis 2040. Damit soll – ausdrücklich auf Wunsch der betroffenen Wirtschaft – ein langfristiger Investitionsrahmen für grünen Wasserstoff, fortschrittliche Biokraftstoffe und weitere Minderungsoptionen geschaffen werden.

Gleichzeitig wird das Ambitionsniveau der Quote angehoben, um die Verkehrs-Klimaziele und die EU-RED-III-Vorgaben zu erfüllen.

Der Entwurf unterstreicht damit den politischen Kurs, den Verkehr stärker als bisher in den Emissionsminderungspfad einzubinden. Die THG-Quote bleibt das zentrale marktorientierte Steuerungsinstrument: Verpflichtete Unternehmen (insbesondere Mineralölwirtschaft) müssen Treibhausgasemissionen ihrer in Verkehr gebrachten Kraftstoffe schrittweise mindern oder Ersatzoptionen nutzen.

Neue Unterquote für E-Fuels / grünen Wasserstoff (RFNBO)

Die bedeutendste inhaltliche Neuerung ist die Einführung einer eigenständigen Unterquote für „erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs“ (RFNBO) – also vor allem strombasierte E-Fuels und Wasserstoff aus erneuerbarem Strom.

Diese Unterquote wird bereits im Verpflichtungsjahr 2026 eingeführt, obwohl das Gesetz nicht zum 1. Januar in Kraft tritt. Als Begründung nennt der Entwurf, dass die Einstiegshöhe mit 0,1 Prozent moderat sei und Verpflichtete unterjährig noch reagieren könnten.

Der Hochlaufpfad ist klar gesetzlich hinterlegt: von 0,1 Prozent ab 2026 steigt die RFNBO-Mindestquote stufenweise auf 8 Prozent im Jahr 2040.

Überschüsse können – ähnlich wie bei anderen Erfüllungsoptionen – begrenzt ins Folgejahr übertragen werden.

Mit dieser Unterquote will das Kabinett verhindern, dass der Markthochlauf strombasierter Kraftstoffe von kurzfristigen Marktbewegungen oder einer dominanten Erfüllung über Elektromobilitätsstrom ausgebremst wird.

Der bisherige automatische Anpassungsmechanismus (§ 37h BImSchG), der vor allem den Einsatz von grünem Wasserstoff absichern sollte, wird daher grundlegend neu gefasst, weil sein ursprünglicher Zweck mit der RFNBO-Quote entfällt.

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Null-Toleranz gegen Betrug: Vor-Ort-Kontrollen als harte Anrechnungsbedingung

Parallel zum Hochlauf verschärft die Bundesregierung die Betrugsprävention. Für RFNBO – und perspektivisch auch für weitere Erfüllungsoptionen – gilt: Mengen sind nicht anrechenbar, wenn an den relevanten Schnittstellen keine Vor-Ort-Kontrollen durch zuständige Behörden möglich sind. Die Regel greift für Kraftstoffe, die ab 2027 in Verkehr gebracht werden.

Vor-Ort-Kontrollen erfolgen typischerweise als „Witness-Audits“, bei denen Behörden Audits der Zertifizierungsstellen begleiten.

Zusätzlich wird die Akkreditierungspflicht für Zertifizierungsstellen ab 2027 als Voraussetzung für die Zertifizierung von Produzenten und Lieferanten eingeführt.

Zertifizierungsstellen müssen außerdem repräsentative Stichproben durchführen, um systematische Probleme in Massenbilanz- oder THG-Daten früh erkennen zu können.

Damit setzt das Paket ein klares Signal: Klimaschutzwirkung zählt nur, wenn Lieferketten und Nachweise überprüfbar sind.

Mehr Flexibilität in Raffinerien: Co-Processing für alle RED-IX-Rohstoffe

Auch die Mineralöl- und Raffineriewirtschaft wird adressiert. Das sogenannte Co-Processing – die Mitverarbeitung biogener Rohstoffe in Raffinerieprozessen – wird auf alle Rohstoffe des Anhangs IX der RED ausgeweitet und nicht länger auf bestimmte Verfahren beschränkt. Das soll größere Flexibilität schaffen und die Transformation bestehender Anlagen beschleunigen.

Biokraftstoffe: Obergrenzen und strengere Steuerung

Für abfall- und reststoffbasierte Biokraftstoffe werden im Entwurf steigende Obergrenzen festgelegt. Damit wird die Anrechenbarkeit gedeckelt, um Fehlanreize zu vermeiden und den Fokus stärker auf besonders klimawirksame Alternativen zu lenken. Mengen oberhalb der jeweiligen Obergrenze sollen nur noch mit einem Basiswert berücksichtigt werden. (Diese Logik wird im Entwurf in den technischen und verordnungsrechtlichen Anpassungen verankert.)

Luftverkehr rückt in den Quotenrahmen – Umsetzung von ReFuelEU Aviation

Ein weiterer Schwerpunkt ist die systematische Einbindung des Luftverkehrs. Flugkraftstoffanbieter werden als Nachweispflichtige aufgenommen; zuständige Vollzugsstelle ist das Hauptzollamt Frankfurt (Oder), das bereits die THG-Quote überwacht.

Für die Erfüllung der ReFuelEU-Aviation-Pflichten dürfen Biokraftstoffe, synthetische Flugkraftstoffe und erneuerbarer Wasserstoff nur eingesetzt werden, wenn sie RED-Nachhaltigkeits- und Lebenszykluskriterien erfüllen, nach RED zertifiziert sind und ihre Angaben in der Unionsdatenbank verifiziert wurden.

Damit wird ein EU-weit harmonisierter SAF-Markt (Sustainable Aviation Fuels) rechtlich abgesichert, zugleich aber an dasselbe strenge Nachweissystem geknüpft wie im Straßenverkehr.

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Neue Berechnungsgrundlage für fossile Referenzwerte

Mit der RED-III-Reform entfällt die Kraftstoffqualitätsrichtlinie als rechtliche Grundlage für fossile Emissionsfaktoren. Der Entwurf setzt daher den Basiswert für fossile Kraftstoffe ab 2026 neu auf 94 g CO2 pro Megajoule fest – als künftige Rechengröße für Minderungen.

Verwaltung, Gebühren und Evaluation

Der Vollzug wird administrativ erweitert: Der Kreis gebührenpflichtiger Amtshandlungen wird ausgedehnt; Gebühren für den Vollzug der 38. BImSchV sind ab 1. Januar 2026 vorgesehen.

Zudem wird die nächste Evaluation der THG-Quote auf 2028 verschoben, da eine Prüfung der Reformwirkungen früher kaum belastbare Ergebnisse liefern würde.

Bedeutung für Markt und Klimapolitik

Politisch markiert der Kabinettsbeschluss eine deutliche Schwerpunktverschiebung: weg von einer Quote, die stark durch E-Mobilitätsstrom erfüllt werden kann, hin zu einem Instrument, das gezielt den Hochlauf strombasierter Kraftstoffe erzwingt. Der neue RFNBO-Pfad soll Investitionen in Elektrolyse, E-Fuel-Produktionsanlagen und Importketten auslösen, während Co-Processing-Erleichterungen die Brücke zur heutigen Raffinerieinfrastruktur schlagen.

Gleichzeitig setzt die Bundesregierung auf Glaubwürdigkeit und Systemschutz. Nach Jahren, in denen der THG-Markt durch manipulierte oder nicht prüfbare Zertifikate unter Druck geraten ist, droht bei fehlender Vor-Ort-Prüfbarkeit nun der komplette Verlust der Anrechenbarkeit.

Branchenvertreter dürften diese Regeln als Einschnitt sehen – zugleich aber als Voraussetzung, damit die wachsenden Quoten überhaupt politisch tragfähig bleiben.

Unterm Strich stellt der Entwurf die THG-Quote auf ein neues Fundament: höhere Minderungsanforderungen, ein klarer Pfad für E-Fuels und grünen Wasserstoff, ein engerer Rechtsrahmen für Biokraftstoffe sowie ein deutlich schärferes Kontrollregime. Damit will die Bundesregierung nicht nur EU-Recht fristgerecht umsetzen, sondern auch sicherstellen, dass die Quote künftig realen Klimanutzen liefert – und nicht auf dem Papier erfüllt wird.

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