Letzte Aktualisierung: 25.10.2024

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Kaminofen-Verbot: Neue Staubabscheider umgehen Austauschfrist am 31.12.2024

Ende 2024 läuft die Frist für Kamin- und Kachelöfen aus, die vor dem 21.03.2010 eingebaut wurden und die Grenzwerte der 2. Stufe der 1. BImSchV nicht erfüllen. Wenn der Ofen nicht den Anforderungen der BImSchV entspricht, droht die Stilllegung. Es sei denn, der Schornsteinfeger bestätigt die Einhaltung der Grenzwerte durch eine reale Messung. Oder man rüstet einen Filter nach.

Ende 2024 läuft die Frist für Kamin- und Kachelöfen aus, die vor dem 21.03.2010 eingebaut wurden und die Grenzwerte der 2. Stufe der 1. BImSchV nicht erfüllen. Für diese Anwendungen hat Kutzner + Weber die neue Version Airjekt 1 Ceramic mit Verschlussriegel, hier eingebaut in einen Schornstein mit Keramikrohr, in der Türgröße 140 × 200 mm konzipiert. (Grafik: Raab-Gruppe)

Ende diesen Jahres läuft die vorerst letzte Frist der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) ab. Im Rahmen dieser gesetzlichen Verordnung müssen seit 2010 regelmäßig ältere Feuerstätten modernisiert, ausgetauscht oder stillgelegt werden.

Alte Kaminöfen müssen nachgerüstet oder stillgelegt werden

Ab dem 1. Januar 2025 muss von allen Einzelraumfeuerungsanlagen für Feinstaub ein Grenzwert von maximal 0,15 Gramm je Kubikmeter eingehalten werden. Für Kohlenmonoxid liegt der Grenzwert bei 4 Gramm je Kubikmeter.

Die aktuellen Grenzwerte gelten bereits seit dem 22. März 2010. Ob die Grenzwerte eingehalten werden, kann gemäß § 26 Übergangsregelung für Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe der 1. BImSchV auf zwei Weisen nachgewiesen werden:

  • Mit einer Bescheinigung des Herstellers, dass das Gerät die geforderten Grenzwerte einhält.
  • Mit einer Messung durch den Schornsteinfeger, wenn weniger als 150 mg/m3 Staub und weniger als 4 g/m3 Kohlenmonoxid ausgestoßen werden

Für Kaminöfen, Öfen oder Kamine ohne einen entsprechenden Nachweis gelten je nach Datum auf dem Typenschild folgende Übergangsfristen, bis zu denen der Ofen weiterbetrieben werden darf.

Tabelle: Zeitpunkte für Nachrüstung bzw. Außerbetriebnahme von Kaminöfen
Alter laut Typenschild Zeitpunkt Nachrüstung bzw. Außerbetriebnahme
bis 31.12.1974 31.12.2014
01.01.1975 bis 31.12.1984 31.12.2017
01.01.1985 bis 31.12.1994 31.12.2020
01.01.1995 bis 21.03.2010 31.12.2024

Ist die eigene Holzfeuerung betroffen, erlischt die Betriebserlaubnis automatisch. Eine Verjährung gibt es nicht.

Ausnahmen gelten vom Kaminofen-Verbot gelten nur für ältere Geräte, die in Betrieb sind und nachweislich bereits der ersten Stufe der BImSchV entsprechen. Einen solchen Bestandsschutz genießen ebenfalls Feuerstätten, die vor 1950 errichtet wurden oder als einzige Heizquelle einer Wohnung dienen.

Gleiches gilt für Kachelgrundöfen sowie nicht gewerblich genutzte Küchenherde in Privathaushalten und Badeöfen sowie offene Kamine, die nur gelegentlich genutzt werden dürfen.

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Kaminofen mit Staubabscheider nachrüsten – So gehts

Die betroffenen Kaminöfen müssen daher bis Ende des Jahres 2024 stillgelegt oder mit dem Einbau von Katalysatoren oder Staubabscheidern modernisiert werden.

Je nach Modell können Staubabscheider entweder im Rauchabzug, im Schornstein oder an der Schornsteinmündung installiert werden. Insbesondere bei handwerklich aufwendig errichteten Wohnraumfeuerstätten kann die Nachrüstung die bessere Alternative zu Abriss und Neuaufbau sein.

Eine Lösung bietet Kutzner + Weber an. Der Feinstaubabscheider Airjekt 1 Ceramic wird einfach am Putztürrahmen mit einem hochschiebbaren Riegel montiert. Durch den kürzeren Keramikisolator lässt sich der Feinstaubabscheider von Kutzner + Weber noch einfacher in gängige Reinigungsverschlüsse im Schornstein einbauen.

Der Airjekt 1 Ceramic entspricht dem Stand der Technik gemäß VDI 3670, wie er in der 1. BImSchV für Feinstaubpartikelabscheider gefordert ist, sowie allen Vorschriften. Vor dem Einbau sollten sich Hausbesitzer und Ofenbauer dennoch mit dem zuständigen bezirksbevollmächtigten Schornsteinfeger genau abstimmen.

Staubfilter nachrüsten oder alten Kamin gegen neuen austauschen?

Für die Nachrüstung von Oldtimern per Staubfilter zahlt man im Schnitt 500 bis 1.000 Euro, je nach Ausführung plus Montage- und Betriebskosten. Ob sich diese Maßnahme lohnt, sollten Besitzer älterer Kaminöfen kritisch prüfen.

Bei einfachen Öfen ist oft ein Komplettaustausch die sauberste Lösung, sagen Energie-Experten. Standardmodelle mit einer Heizleistung von fünf bis acht Kilowatt sind schon ab 2.000 bis 3.000 Euro inklusive Montagekosten zu haben – und eine gute Investition für eine gesunde Umwelt.

Insbesondere bei handwerklich aufwendig errichteten Wohnraumfeuerstätten kann die Nachrüstung die bessere Alternative zu Abriss und Neuaufbau sein.

Wichtig! Da am 31.12.2024 die Betriebserlaubnis erlischt, können Altanlagen nach diesem Stichtag rein rechtlich nicht mehr mit Emissionsminderungsmaßnahmen nachgerüstet werden. In diesem Fall bleibt dem Besitzer nur noch die Wahl zwischen Stilllegung oder Austausch.

Hintergrund: Seit 2013 hat der Gesetzgeber schrittweise die Grenzwerte für Feinstaub und Kohlendioxid bei kleineren und mittleren Feuerungsanlagen verschärft. Denn viele Feuerstellen pusten Feinstaub und krankmachende Schadstoffe ungefiltert in die Luft und schaden der Umwelt. 19.000 Tonnen Feinstaub stießen alle mit Holz betriebenen Kleinfeuerungsanlagen 2022 aus, so letzte Zahlen des Umweltbundesamts. Zum 31. Dezember 2024 endet nun die letzte Übergangsfrist. Besitzer älterer Kaminöfen müssen bis dahin ihre Geräte gemäß den Auflagen der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImschV) umstellen. Betroffen sind Anlagen, die mit festen Brennstoffen wie Holz, Kohle, Pellets oder Hackschnitzel betrieben werden und zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 installiert wurden.

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