Auch in der gestrigen zweiten Sitzung konnte sich der Vermittlungsausschuss aus Bundestag und Bundesrat nicht auf eine Verteilung der für das Programm zur steuerlichen Förderung von Gebäudesanierungen anfallenden Kosten zwischen Bund und Ländern einigen. Die dritte Sitzung des Vermittlungsausschusses wird nun Anfang 2012 stattfinden.
"Es ist mehr als ärgerlich, dass sich Bund und Länder auch im zweiten Anlauf des Vermittlungsausschusses nicht auf die Finanzierung des dringend erforderlichen CO2-Gebäudesanierungsprogramms einigen konnten. Die Politik fördert mit dieser fortgesetzten Hängepartie zurzeit weniger die energetische Gebäudesanierung, vielmehr fördert sie eine Investitionszurückhaltung, die den Klimaschutzzielen diametral entgegenläuft. Steuerliche Anreize gehören zu den entscheidenden Bausteinen, um das erhebliche Potenzial zur Reduzierung von CO2-Emissionen im Wärmemarkt und die Energiesparmöglichkeiten bei Gebäuden zu heben. Wir erwarten von Bund und Ländern, dass in der für Anfang 2012 beschlossenen dritten Sitzung des Vermittlungsausschusses endlich eine Einigung erzielt wird", sagte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).
"Aus Sicht der Immobilienwirtschaft ist es unverständlich, warum Bund und Länder keine einvernehmliche Lösung finden. Die ehrgeizigen Klimaziele der Bundesregierung sind so keinesfalls zu schaffen", kommentiert Ira von Cölln, Bundesgeschäftsführerin des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. die Vertagung im Vermittlungsausschuss. "Ohne verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten gibt es keine wirtschaftlichen Anreize, energetisch zu sanieren", so von Cölln weiter. Bundesregierung und Länder müssten ihren Willen zeigen, dass sie es mit den Klimazielen ernst meinen. "Lippenbekenntnisse helfen niemandem weiter. Nur fordern reicht nicht, es muss auch gefördert werden", mahnt von Cölln. Strittig ist die Verteilung der Kosten für die erhöhten Abschreibungen von 1,5 Milliarden Euro zwischen Bund und Ländern. Dem gegenüber stehen aber auch Mehreinnahmen für Bund und Länder durch Sozialabgaben und Mehrwertsteuer. Darüber hinaus würden die zu erwartenden Milliardenausgaben für die energetische Gebäudesanierung Arbeitsplätze sichern. "In erster Linie wäre eine Einigung eine große Hilfe für private Kleinanbieter von Wohnungen, immerhin 61 Prozent bzw. 14,5 Millionen Wohnungen in Deutschland", fügt von Cölln hinzu.