KfW-Antrag „Wallbox“: Frist wurde um 3 Monate verlängert
Viele haben einen Antrag auf KfW-Förderung einer Wallbox gestellt und auch zugesagt bekommen. Das Problem: Die Zusage ist befristet. Und viele Elektriker sind heillos ausgebucht und bieten den Einbau erst mit Wartezeiten von mehreren Monaten an. So kann es sein, dass man trotz Zusage keine Förderung bekommt, weil der Einbau zu spät erfolgt. energie-experten.org hat bei der KfW nachgefragt, ob man den Antrag verlängern kann.
Im konkreten Fall ging es um einen KfW-Förderantrag für eine Wallbox, der bereits kurz nach dem Start des KfW-Förderprogramms gestellt und auch direkt bewilligt wurde. Mit einer Frist bis Ende August sollte die Wallbox installiert und die Unterlagen auch eingereicht sein.
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Viele Elektriker sind heillos ausgebucht
Da es sich jedoch – wie wohl bei den meisten Antragstellern - um eine Nachrüstung in einem bestehenden Haus handelte, mussten erst typische Probleme wie die Zuleitung vom Stromkasten etc. geregelt werden. Zudem gestaltete es sich generell schwierig einen Elektriker zu bekommen, der überhaupt Lust auf das Projekt hatte. Die Zeit verstrich also und die Frist kam immer näher.
Letztlich lag das Angebot über die Wallbox mit Elektroinstallation dann auf dem Tisch. Allerdings mit einem Ausführungstermin, der so knapp vor dem Ende der KfW-Frist lag, dass jegliche Verzögerung dazu hätte durchaus führen können, dass nicht mehr rechtzeitig die Wallbox hätte installiert und der Papierkram erledigt werden können.
KfW-Förderfrist wurde jetzt um 3 Monate verlängert
Im Normalfall kann man dann einen schriftlichen Antrag auf Verlängerung der KfW-Förderung „Ladestationen für Elektroautos - Wohngebäude“ stellen. Die bisherige Regelung lautete wie folgt:
„Laden Sie bitte kurz vor Ablauf der Einreichungsfrist alle bereits vorliegenden Rechnungen im KfW-Zuschussportal hoch. Für noch fehlende Rechnungen übermitteln Sie uns bitte eine frei formulierte Erklärung, warum diese noch nicht vorliegen. Das ist die Voraussetzung, um eine Fristverlängerung zu erhalten. Beachten Sie unbedingt die Frist zum Einreichen der Rechnungen (9 Monate nach Antragsbestätigung). Wenn Sie uns innerhalb dieser Frist keine Rechnungen bzw. die oben beschriebene Erklärung im KfW-Zuschussportal verbindlich übermitteln, verfällt Ihr Zuschussantrag und eine Auszahlung dieses Zuschusses ist nicht mehr möglich.“
Wir haben telefonisch nachgefragt, ob dies immer noch gängige Praxis ist. Der wirklich freundliche KfW-Mitarbeiter erklärte uns daraufhin, dass die Frist aller Anträge, die sehr früh gestellt wurden, automatisch um drei Monate verlängert wurde. Eine entsprechende Email wurde wohl intern erst am 15.06.2021 in der KfW selbst verschickt.
Aus nachvollziehbaren Gründen konnte uns die für interne Zwecke bestimmte KfW-Email nicht weitergeleitet werden. Wir gehen jedoch davon aus, dass die KfW selbst dazu auch noch eine Pressemitteilung herausgibt bzw. die FAQ auf der KfW-Seite aktualisiert.
Jede/r, bei dem sich der Installationstermin auch verschoben hat, muss nun nicht in Panik verfallen, sondern kann noch weiterplanen und den Auftrag in Ruhe ausführen lassen. Wir empfehlen jedoch jedem, noch einmal selbst die genauen Termine und die automatische Fristverlängerung bei der KfW abzufragen.
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Update: KfW bestätigt verlängerte Einreichungsfrist
Am 24.06.2021 hat nun auch die KfW selbst die Antragsteller bzgl. der Verlängerung der Einreichungsfrist des KfW-Antrags auf Förderung mit dem Zuschuss "Ladestationen für Elektroautos WG" 440 informiert. Im offiziellen KfW-Schreiben heißt es, dass die Einreichungsfrist für die Nachweise um 3 Monate verlängert wurde. Dies gilt ab dem Datum der ursprünglichen Einreichungsfrist, dass man in der Antragsbestätigung im KfW-Zuschussportal unter „Meine Zuschussanträge“ findet. Nun gelten also nicht mehr neun, sondern 12 Monate Frist ab der Zuschussantrag-Zusage für frühzeitig gestellte Anträge.
Als Gründe führt die KfW die hohe Nachfrage nach dem Förderprodukt und Lieferschwierigkeiten bei Herstellern und Terminengpässen bei Installationsunternehmen an. Hat man bereits eine Auszahlungsbestätigung erhalten oder den Antrag storniert, kann diese Email ignoriert werden. Bis zur neuen Frist soll nun die Auszahlung im KfW-Zuschussportal beantragt und die erforderlichen Nachweise hochgeladen werden.
Wichtig: Erhält die KfW bis zum Ablauf der neuen Frist keine Nachweise über das KfW-Zuschussportal, verfällt der Antrag und eine Auszahlung des Zuschusses ist nicht mehr möglich!