In Deutschland werden aus rund 10.000 kleinen Wasserkraftwerken pro Jahr mehr als 15 Mrd. kWh Strom erzeugt. Jedes sechste dieser Kleinstkraftwerke wird dabei in Bayern betrieben. Zukünftig sollen weitere Folgen. Zum einen durch die verbesserte Ausnutzung der Wirkungsgrade bestehender Anlagen (Repowering). Zum anderen sollen stillgelegte Wasserkraftwerke wieder in Betrieb genommen werden. Die Kraft des Wassers könnte auf diese Weise schon in wenigen Jahren mehr als 5% des deutschen Strombedarfs regenerativ decken.
Grundsätzlich sind neben wirtschaftlichen Gesichtspunkten hydrologische und topographische Daten als auch Auflagen des Umwelt- und Naturschutzes, des Landschaftsschutzes sowie der Denkmalpflege zu berücksichtigen. Bereits in der Vorplanungsphase sollten entsprechend des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) die Anforderungen an eine wasserrechtliche Erlaubnis oder Bewilligung in Erfahrung gebracht werden. Hier sind auch die landesspezifischen Wassergesetze zu berücksichtigen. Zudem sollten bauplanungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Genehmigungsprüfungen stattfinden. In aller Regel kann davon ausgegangen werden, dass im Gegensatz zur Errichtung großer Wasserkraftwerke die Erneuerung von Kleinwasserkraftanlagen keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig wird.
Aus wirtschaftlicher Sicht bedarf ein Repowering oder die Wiederinbetriebnahme eines bestehenden Kleinstwasserkraftwerks meistens deutlich geringere Investitionen als dies bei einem Neubau der Fall wäre. Diesen Investitionskosten sind die Erlöse aus dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) gegenüber zu stellen, das die Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, Strom aus Wasserkraftanlagen abzunehmen und zu vergüten. In Einzelfällen können weitere Förderungen in Anspruch genommen werden und eine Finanzierung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit verbilligten Darlehen realisiert werden.