Klimaschutz-Sofortprogramm: Deutschland verabschiedet sich von der Gasheizung
Das gilt jetzt im Neubau: Gasheizung-Verbot ab 2023
Der Bundestag hat am Donnerstag, 07. Juli 2022, dem "Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor" zugestimmt. Mit diesem Gesetzespaket wurde in Artikel 18a auch eine Änderung des Gebäudeenergiegesetzes beschlossen, die zum 01.01.2023 in Kraft treten soll.
Demnach orientiert sich der neue gesetzlich geforderte Mindeststandard für Neubauten ab 2023 am Primärenergiebedarf des ausgelaufenen BEG-Förderstandards Effizienzhaus 55: "In § 15 Absatz 1 wird die Angabe "0,75fache" durch die Angabe "0,55fache" ersetzt."
Ganz konkret sieht das neue Gesetz in Artikel 18a "Änderung des Gebäudeenergiegesetzes" Punkt 3 vor, dass nur noch Wärmepumpen mit Flächenheizung und zentraler Lüftungsanlage, Fernwärme mit einem zertifiziertem Primärenergiefaktor von fp ≤ 0,7 und zentraler Lüftungsanlage oder Holzpellets-, Hackschnitzel- oder Scheitholzheizung mit zentraler Abluftanlage und solarthermischer Anlage zur Trinkwarmwasser-Bereitung zulässig sind.
Wie Patrick Graichen, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, und Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, in ihrer Pressekonferenz vom 13.07.2022 berichteten, ist die Anhebung des Neubau-Niveaus aber lediglich ein Zwischenschritt. Denn dieser soll schon ab 2025 an den EH40-Standard angeglichen werden.
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Ab 2024: 65-Prozent-Regel soll für jede neu eingebaute Heizung gelten
Der Koalitionsausschuss hat am 24.03.2022 ein Maßnahmenpaket zum Umgang mit den hohen Energiekosten vorgestellt. Das Maßnahmenpaket enthält auch sehr weitreichende energiepolitische Weichenstellungen für den Wärmemarkt: So soll die 65-Prozent-Regel, nach der jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden muss, bereits ab dem 1. Januar 2024 gelten.
Wie jetzt im "Sofortprogramm mit Klimaschutzmaßnahmen für den Gebäudesektor" beschrieben, will die Bundesregierung "die Vorgabe des Koalitionsvertrags für den Betrieb von neuen Heizungen auf der Basis von 65 Prozent erneuerbarer Energien umsetzen und so die nötige Planungssicherheit schaffen. Es soll gesetzlich festgeschrieben werden, dass ab 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden soll."
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) soll die neuen Vorgaben des GEG flankieren. Die geplante BEG-Umgestaltung fokussiert sich dabei auf Sanierungen, da energetische Sanierungen im Vergleich zu geförderten effizienten Neubauten deutlich höhere THG-Einsparungen je Fördereuro generieren.
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Handwerk soll Anreize bekommen, sich auf Wärmepumpen zu konzentrieren
Der Fokus der Hausheizung liegt damit auf der Wärmepumpe. Um der drastisch steigenden Nachfrage gerecht zu werden, sieht das neue Sofortprogramm ein "Aufbauprogramm und Qualifikationsoffensive Wärmepumpe" vor. Diese Maßnahme will u.a. das "Wissen zur Installation, Bedienung und Wartung von Wärmepumpen insbesondere im Handwerk vertiefen und verankern". Knappe Ressourcen im Handwerk sollen gezielt in die Installation von Wärmepumpen gelenkt werden. "Dafür werden verschiedene Ansätze diskutiert und geprüft."
Zudem soll der Einsatz natürlicher Kältemittel in Wärmepumpen forciert und die Richtlinien an Geräuschemissionsanforderungen für Luft-Wärmepumpen verschärft werden: "Da in vielen Wärmepumpen heute noch synthetische teilflourierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) als Kältemittel verwendet werden, die bereits verbindlichen internationalen und europäischen Beschränkungen unterliegen, wird ein Zuwachs von Wärmepumpen mit zukunftsfähigen und natürlichen Kältemitteln angestrebt."
"Bei Luft-Wärmepumpen die in unmittelbarer Nähe zu benachbarten Wohngebäuden installiert sind, kommt es immer wieder zu Beschwerden und Lärmkonflikten. Daher wird auf EU-Ebene eine Fortentwicklung der Geräuschemissionsanforderungen für Luft-Wärmepumpen angestrebt."
Die Maßnahmen des "Aufbauprogramms und Qualifikationsoffensive Wärmepumpe" sollen zunächst drei Komponenten umfassen:
- Weiterbildungen zur Planung und zum Einbau von Wärmepumpen in Wohngebäuden
- Schulungen im Bereich natürliche Kältemittel für Wärmepumpen zur Sachkundezertifizierung.
- Schulungen speziell für den Wärmepumpeneinbau im Bestand mit Blick auf Niedertemperaturfähigkeit und unter Berücksichtigung der Peripherie inkl. qualitativer Beurteilung der Heizverteilung, Heizkörper und Heizlastberechnung.
Es ist geplant, eine weitere Komponente zur Thematik der Einhaltung von Lärmgrenzwerten von Luft-Wärmepumpen zu integrieren.
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KSG-Verfehlung zwingt BMWK und BMWSB zum Sofortprogramm
Das Ziel des heute vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) vorgelegten „Sofortprogramm gemäß § 8 Abs. 1 KSG für den Sektor Gebäude“ soll es sein, den Gebäudesektor klimapolitisch auf Kurs zu bringen, so dass die nach dem Klimaschutzgesetz zulässigen Jahresemissionsmengen künftig eingehalten werden können und Deutschland sein nächstes Klimaziel - bis 2030 den Treibhausgasausstoß um 65 Prozent gegenüber 1990 zu mindern - erreicht.
Das Sofortprogramm war laut Graichen und Geywitz nötig geworden, da die Emissionen des Gebäudesektors im Jahr 2021 die zulässige Jahresemissionsmenge um zwei Millionen Tonnen CO2-Äquivalente überschritten hatten (115 Mt. CO2-Äq. statt 113 Mt. CO2-Äq.). Die Überschreitung hatte das Umweltbundesamt am 15. März 2022 festgestellt. Der unabhängige Expertenrat für Klimafragen hatte die Zahlen am 13. April 2022 bestätigt. Nach § 8 Bundes-Klimaschutzgesetz sind daher BMWK und BMWSB verpflichtet ein Sofortprogramm vorzulegen, das die Einhaltung der Jahresemissionsmengen in den folgenden Jahren sicherstellt.
Bei dem Gebäude-Sofortprogramm handelt es sich um einen gemeinsamen Vorschlag von BMWK und BMWSB. Das Programm wird nun dem Expertenrat für Klimafragen zur Stellungnahme zugeleitet. Anschließend berät die Bundesregierung über die zu ergreifenden Maßnahmen und beschließt diese schnellstmöglich. Da gerade innerhalb der Bundesregierung ein umfassendes Klimaschutz-Sofortprogramm abgestimmt wird, ist geplant, die im Programm enthaltenen Maßnahmenvorschläge in das Gesamtprogramm zu integrieren.