Letzte Aktualisierung: 15.12.2021

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Kommt die EU-Sanierungspflicht für Altbauten bis 2030?

Heute hat die Europäische Kommission ihren Entwurf für eine novellierte EU-Gebäude-Energieeffizienz-Richtlinie (EPBD) vorgestellt. Nach Plänen der EU-Kommissionen müssten die Mitgliedstaaten verbindliche Standards setzen, nach denen die energetisch schlechtesten Gebäude bis 2030 bzw. 2033 ein moderat besseres Niveau erreichen müssen. In Deutschland beträfe dies voraussichtlich nur Bauten der Nachkriegsjahre, die bis heute nicht einmal teilmodernisiert wurden.

Nach Plänen der EU-Kommissionen werden die energetisch schlechtesten Gebäude bis 2030 bzw. 2033 verpflichtet, energetisch saniert zu werden. (Foto: energie-experten.org)

Nach Plänen der EU-Kommissionen werden die energetisch schlechtesten Gebäude bis 2030 bzw. 2033 verpflichtet, energetisch saniert zu werden. (Foto: energie-experten.org)

Schlecht gedämmte Altbauten sollen bis 2030 saniert werden

Der heute veröffentlichte zweite Teil des EU-Klimaschutz-Pakets (Fit for 55-Package) enthält wichtige Weichenstellungen für den Klimaschutz in Europa. Ziel des Pakets ist es, bis zum Jahr 2050 Klimaneutralität und bis 2030 eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um 55 Prozent innerhalb der EU sicherzustellen.

Die Kommission schlägt jetzt vor, dass ab 2030 alle Neubauten emissionsfrei sein müssen, für alle neuen öffentlichen Gebäude soll dies bereits ab 2027 gelten.

Für Renovierungen werden neue Mindeststandards für die Energieeffizienz auf EU-Ebene vorgeschlagen, die vorschreiben, dass die leistungsschwächsten 15 % des Gebäudebestands jedes Mitgliedstaats von der Klasse G des Energieausweises auf mindestens die Klasse F hochgestuft werden müssen.

Bis 2027 gilt die für Nichtwohngebäude und bis 2030 für Wohngebäude. Die Konzentration auf die leistungsschwächsten Gebäude soll die größten Potenziale zur Dekarbonisierung erschließen und zur Linderung der Energiearmut beitragen.

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Mit dem heutigen Vorschlag soll auch ein „Renovierungspass“ für Gebäude eingeführt werden, der Eigentümern die Planung und Durchführung ihrer Sanierung erleichtern soll. Zudem sollen durch „Standards für Hypothekenportfolios“ Kreditgebern Anreize geboten werden, die Energieeffizienz ihres Gebäudeportfolios zu verbessern und potenzielle Kunden zu ermutigen, ihre Immobilien energieeffizienter zu gestalten.

Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten außerdem auf, Renovierungserwägungen in die Vorschriften für die öffentliche und private Finanzierung aufzunehmen und geeignete Instrumente zu schaffen, insbesondere für einkommensschwache Haushalte.

Für die Installation von Kesseln für fossile Brennstoffe sollten ab 2027 keine finanziellen Anreize gegeben werden, und die Mitgliedstaaten erhalten die gesetzliche Möglichkeit, die Verwendung fossiler Brennstoffe in Gebäuden auch gänzlich zu verbieten.

Reaktionen: Klima- und sozialpolitisch ist EU-Sanierungspflicht richtig

Henning Ellermann, Mitglied der Geschäftsleitung der DENEFF: „Wir freuen uns, dass die EU-Kommission jetzt gezielt die energetisch schlechtesten Gebäude mit den höchsten Heizrechnungen verbindlich anpacken möchte. Auch in Deutschland werden die Klimaziele im Gebäudesektor anders nicht erreicht werden können. Die hochgesteckten Klimaambitionen der Ampel sind ohne dieses Instrument nicht viel Wert.“

Der Ansatz, mit der Modernisierungswelle zuerst dort anzusetzen, wo die Nutzer und Bewohner in den nächsten Jahren sonst am meisten unter stetig steigenden Energiekosten und CO2-Preisen leiden würden, sei auch sozialpolitisch geboten, so die DENEFF. Hierfür gebe es auch großen Rückhalt bei Mietern, Umweltschützern und Eigentümern, so der Verband.

Auch der BDEW begrüßte die stufenweise Einführung verbindlicher Mindestvorgaben an die Gesamtenergieeffizienz der energetisch schlechtesten Bestandsgebäude. Allerdings sollte laut BDEW sichergestellt sein, dass die Vorgaben den Einsatz kosteneffizienter Treibhausgas-Minderungsoptionen technologieoffen zulassen. Technische Details der Umsetzung sollten zudem weiterhin im nationalen Ordnungsrecht oder mit Hilfe der Normung beantwortet werden, so der BDEW.

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Verena Graichen, stellvertretende Vorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND): “Die EU will mit energetischen Mindesteffizienzstandards für Gebäude endlich Tempo in die Bewältigung von Klimakrise und Energiearmut bringen. Die Bundesregierung muss sich auf europäischer Ebene nun dafür stark machen, dass sie rechtskräftig werden. Bundesklimaminister Habeck ist gefordert, schon jetzt den Startschuss für eine ambitionierte Umsetzung in Deutschland zu geben. Denn es ist abzusehen, dass der Gebäudebereich erneut sein Sektorziel verfehlt.

„Auch wenn es kein Verbot fossiler Heizungen von EU-Ebene gibt und 2027 später ist, als wir es uns wünschen würden, bekommen hier die Mitgliedsstaaten die rechtliche Möglichkeit, fossile Energieträger im Gebäudebereich zu verbieten. Aus unserer Sicht ein längt überfälliger Schritt“, so NABU-Effizienzexpertin Lisa Storcks.

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