Heizungen mit Flüssiggas gehören mittlerweile zu den Heizungen mit den höchsten Heizkosten. Da diese vielfach in ländlichen Regionen genutzt werden, in denen weder ein Gas- noch ein Fernwärmeanschluss vorhanden ist, bleibt nur der Umstieg auf Heizöl als Alternative. Da aber auch die Stromkosten immer weiter steigen, bietet es sich in dieser Konstellation auch an, über den Einsatz eines mit Flüssiggas betriebenen Blockheizkraftwerks nachzudenken. Die Energiesteuerbefreiung für Flüssiggas-BHKW birgt dabei einen extra Kostenvorteil.
Vorteile von Flüssiggas betriebenen BHKW
Wer selbst Strom und Wärme effizient erzeugen möchte, für den bietet sich heute ein großes Produktspektrum an BHKW für jede Leistungsgröße und für jeden Brennstoff an. Die kompakten Block-Kraftwerke erzeugen nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) parallel Wärme und Strom. Der so erzeugte Strom kann entweder ins Stromnetz eingespeist oder selbst verbraucht werden. Die Wärme kann u. a. zur Unterstützung der Heizungsgrundlast genutzt werden. Wer keinen Anschluss ans Gasnetz und keinen Kellerraum besitzt, für den bietet sich der Einsatz von Flüssiggas an. Dieses kann problemlos in ober- oder unterirdischen Tanks außerhalb des Gebäudes gelagert werden. BHKW mit Flüssiggas emittieren zudem bis zu 15 Prozent weniger CO2 als Heizöl. Hinzu kommt, dass bei seiner Verbrennung kaum Ruß und Asche und so gut wie kein Feinstaub entstehen. Dadurch ist auch der Wartungsaufwand des Flüssiggas-BHKW vergleichsweise gering.
6,06 Cent Steuererstattung je kg Flüssiggas
Den Kauf eines BHKW mit einer Leistung bis 20 kW fördert das Bundesamt für Wirtschafts- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit einmaligen Investitionszuschüssen. Zudem profitieren BHKW-Besitzer von unterschiedlichen staatlichen Förderungen. Für jede erzeugte Kilowattstunde Strom zahlt der Staat einen KWK-Bonus von bis zu 5,41 Cent. Wer zudem nicht selbst benötigten Strom ins öffentliche Netz einspeist, erhält für jede Kilowattstunde eine Vergütung in Höhe des an der Strombörse in Leipzig ermittelten durchschnittlichen Quartalspreises. Aktuell liegt dieser bei 3,876 Cent pro Kilowattstunde. Wenn Besitzer ihr BHKW zudem mit Flüssiggas antreiben, ergeben sich weitere finanzielle Vorteile. Denn Flüssiggas, sofern dieses für die Stromerzeugung genutzt wird, ist von der Energiesteuer befreit. Am Ende des Jahres erhalten BHKW-Betreiber daher je Kilogramm Flüssiggas 6,06 Cent Steuer vom regionalen Hauptzollamt zurück.