Letzte Aktualisierung: 19.08.2022

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Mehrwertsteuer-Senkung auf Gas: Die Rechnung geht nicht auf!

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Die Energie- und insbesondere Gaspreissteigerungen der letzten Monate als auch die Diskussion um die Mehrwertsteuerbelastung der Gasumlage, resultiert nun in einer generellen Absenkung der Mehrwertsteuer von 19% auf 7%. Gasverbraucher werden damit nun zunächst belastet und dann wieder entlastet. Die politische Rechnung, Gas durch „Preissignale“ einzusparen und mit gleichem Steuerinstrument gleichzeitig zu entlasten geht jedoch nicht auf.

Die Regierung führt eine neue Gasumlage ein und senkt gleichzeitig die Mehrwertsteuer auf den gesamten Gasverbrauch. Viele halten diese Maßnahme für ungeeignet. (Foto: Gerd Altmann - Pixabay)

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Gasbeschaffungsumlage und Gasspeicherumlage ab dem 1. Oktober 2022

Ab dem 1. Oktober 2022 werden zwei neue Gasumlagen auf den Gaspreis aufgeschlagen:

Die Gasbeschaffungsumlage gemäß § 26 EnSiG-Umlage beträgt 2,419 Cent/kWh und dient der Unterstützung relevanter Erdgasversorger wie etwa Uniper und VNG. Diese erhalten aktuell nur noch reduzierte Gaslieferungen aus Russland und müssen die fehlenden Mengen auf den weltweiten Märkten zu deutlich höheren Preisen zukaufen. Die Gasbeschaffungsumlage ist befristet bis zum April 2024 und kann alle drei Monate angepasst werden.

Die Gasspeicherumlage gemäß § 35 EnWG-Umlage beträgt 0,059 Cent/kWh und soll der Trading Hub Europe die Kosten ersetzen, die dieser im Zusammenhang mit der Sicherung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen entstehen. Hintergrund sind die per Gesetz verschärften Vorgaben für die Erdgasspeicherbetreiber, wonach die Speicherfüllstände am 1. November mindestens 95 % betragen müssen. Die Gasspeicherumlage ist befristet bis zum 31. März 2025.

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Wie viel bringt nun die Mehrwertsteuer-Senkung?

Insgesamt steigt der Gaspreis durch beide Umlagen ab dem 01. Oktober um 2,478 Cent/kWh netto. Um die Bürger finanziell zu entlasten, wird der Mehrwertsteuersatz auf Gas von 19% auf 7% so lange abgesenkt, wie diese Gasumlagen – voraussichtlich bis zum 1. April 2024 – erhoben werden, so Olaf Scholz in einer Presseerklärung am 18.08.2022. Inklusive Mehrwertsteuer bedeuten die Umlagen damit Mehrkosten von 2,651 Cent/kWh.

Nach BDEW-Berechnungen* kann eine Senkung des Mehrwertsteuersatzes von 19% auf 7% auf Gas

  • bei einem Einfamilienhaus mit einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr Einsparungen zwischen 356 Euro und 516 Euro pro Jahr bedeuten,
  • bei einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus und einem Verbrauch von 13.333 kWh pro Jahr zwischen 237 Euro und 344 Euro pro Jahr.

Teures Strohfeuer: Mehrwertsteuer-Entlastung reicht nicht aus

Die Senkung der Mehrwertsteuer als grundsätzliche Entlastung der Gasverbraucher wird von vielen begrüßt. Die Bundesregierung konstatiert jedoch selbst, dass die finanzielle Entlastung durch die geringere Mehrwertsteuer in etwa nur die höheren Kosten durch die Gasumlage kompensiert.

Da die Mehrwertsteuersenkung zudem nur die Steuerlast auf die sich verteuernden Gaskosten senkt, hilft diese Maßnahme vielleicht kurzfristig für ein paar Wochen. Da jedoch mit möglicherweise langanhaltenden Kostensteigungen zu rechnen ist, wird sie nicht ausreichen, um die Verbraucher von den insgesamt steigenden Gaskosten spürbar zu entlasten.

Kevin Kühnert hat daher bereits nach Bekanntwerden der Mehrwertsteuer-Senkung darauf verwiesen, dass ein 3. Entlastungspaket in der letzten Abstimmung sei: "Darin werde es um die Einkommenssteuer gehen, aber auch um eine Ausweitung des Wohngeldes in Deutschland. Das betrifft vor allem Menschen mit kleinem Einkommen und Rentner:innen, die künftig dauerhaft Anspruch auf Wohngeld haben sollen."

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Gezielte Entlastungen statt Gießkannenprinzip

Dass die Gasumlage-Belastung mit einer Mehrwertsteuer-Senkung kompensiert werden soll, ähnelt dem vielfach kritisierten Tankrabatt, der allen zugutekommt, vor allem aber denjenigen, die viel verbrauchen. Das Absenken der Mehrwertsteuer auf Gas bedeutet daher Hilfen per Gießkannenprinzip, von denen Menschen mit hohem Einkommen den größten Teil der Hilfen bekommen.

"Die Reduzierung der Mehrwertsteuer ist wenig mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Die ungleich bessere Maßnahme sind direkte Transferzahlungen wie ein Energiegeld von 100 Euro pro Monat und pro Person für Haushalte mit mittleren und geringen Einkommen", so Marcel Fratzscher vom DIW Berlin.

Verbrauchssubventionen konterkarieren Gasnotstand

Deutschland muss Gas sparen. Daher hatte Robert Habeck zu Recht auf das Preissignal einer Umlage gesetzt, die zum Sparen hätte anreizen können. Dass nun dieser Anreiz durch eine Verbrauchssubvention konterkariert wird, offenbart, dass sich die Ampel nicht einig ist oder, dass es ihr schlichtweg an Lösungen fehlt, um mit der gegenwärtigen Gaskrise umzugehen.

In dieser Hinsicht wäre es besser gewesen, die Verluste der Gas-Importeure direkt aus Steuermitteln zu finanzieren statt erst eine Umlage einzuführen und diese dann aus Steuermitteln zum Großteil wieder auszugleichen.

Da das Angebot an Erdgas momentan sehr knapp ist, könne eine Verbrauchssubvention wie die Mehrwertsteuer-Senkung tendenziell dazu führen, dass weniger gespart und so der Erdgaspreis weiter nach oben getrieben wird. Dies könne die Entlastung der Verbraucher wieder zunichtemachen.

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Ein Bärendienst: Unternehmen gehen leer aus

Da die Mehrwertsteuer für Unternehmen ein "durchlaufender Posten" ist, werden nicht die Unternehmen entlastet. Insbesondere gasintensive Industrien trifft die Energiekrise so weiter mit voller Härte.

Da es nun durch die Verbrauchsubvention zu weniger Sparanreizen kommt und private Haushalte vor Gasversorgungseinschränkungen gesetzlich geschützt sind, macht die von der SPD beschlossene Mehrwertsteuer-Senkung eine Verknappung der Industrie-Versorgung wahrscheinlicher. Ein Bärendienst, den sich die SPD erweist.

*Den Berechnungen liegen unterschiedliche Annahmen zur Entwicklung der Gaspreise zu Grunde (leichter und deutlicher Preisanstieg sowie Gasbeschaffungs-Umlage von 1,5 bis 5 Cent pro Kilowattstunde. Die Gasbeschaffungsumlage kann im Zeitverlauf schwanken).

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