Letzte Aktualisierung: 04.12.2025

Anzeige

PV-Anlage: Bis zu 37% sparen!

Wir sparen für Sie bis zu 37% - durch unseren Experten-Vergleich!
Jetzt Preise vergleichen!

Mieterstrom: Kundenanlagen erhalten 3 Jahre Schonfrist

Mieterstrom und andere lokale Stromprojekte galten bislang oft als „Kundenanlagen“ – mit weniger Bürokratie und ohne Netzentgelte. Ein BGH-Urteil hat diesen Sonderstatus im Mai jedoch deutlich eingegrenzt und damit viele neue Vorhaben wirtschaftlich und rechtlich ins Wanken gebracht. Zwar schützt eine neue Übergangsregel bestehende Anlagen bis 2029, doch für Neuprojekte bleibt die Unsicherheit – und der Ruf nach einer dauerhaften Lösung wird lauter.

Blick auf die Dächer eines Mieterstrom-Projektes in Norddeutschland (Foto: energie-experten.org)

Ein BGH-Urteil hat im Mai 2025 den Sonderstatus von „Kundenanlagen“ stark eingegrenzt. Die EnWG-Novelle vom November 2025 führt jetzt für bereits bestehende „Kundenanlagen“ eine Übergangsregelung ein: Sie behalten ihren privilegierten Status und unterliegen bis Januar 2029 nicht den Vorschriften für Energieversorgungsnetze. (Foto: energie-experten.org)

Endverbraucher zahlen normalerweise Netzentgelte für den Transport von Strom über Verteilernetze, was zugleich gesetzliche Gebühren- und Bürokratiepflichten für diese Netze auslöst.

Für kleinere lokale Stromnetze wie z.B. Mieterstromanlagen gab es bisher die Sonderkategorie „Kundenanlage“, die weniger Bürokratie und keine Netzentgelte bedeutete und Mieterstrom in Mehrfamilienhäusern sowie viele Industrie-Eigenversorgungsmodelle wirtschaftlich attraktiv machte.

Mit dem Konstrukt der Kundenanlage können Vermieter Solarstrom vom Dach des Mietshauses direkt an die Mieter im Haus verkaufen - ohne Netzentgelte. Sie bekommen den Strom so einige Cent günstiger als bei üblichen Stromanbietern.

Anzeige

PV-Anlage im Rundum-Sorglos-Paket!

Konfiguriere jetzt online Deine eigene Solar-Anlage + erhalte in wenigen Minuten die besten Experten-Angebote aus Deiner Region!
PV-Anlage online planen und kostenlos Angebote erhalten

BGH-Urteil schränkt Sonderregeln für Kundenanlagen ein

Im Mai hat der Bundesgerichtshof (BGH) dann in einem Einzelfall zu Kundenanlagen entschieden und dabei ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs umgesetzt, wann Leitungen als Verteilernetz gelten.

Kern des Entscheids ist, dass die bisherige Sonderregelung, nach der bestimmte Kundenanlagen nicht als Verteilernetze galten, enger auszulegen ist. Damit war nicht mehr automatisch klar, ob eine Anlage noch unter die Privilegierung fällt oder als reguläres Verteilernetz einzustufen ist. Demnach würden deutlich weniger Projekte als Kundenanlage eingestuft werden können.

Betroffen von dem Urteil sind insbesondere lokale Direktversorgungskonzepte wie Mieterstrom, die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung oder dezentrale Versorgungskonzepte in Industriearealen, beispielsweise mittels Onsite PPA.

Wird eine Kundenanlage als Verteilernetz eingestuft, entstehen für Betreiber Pflichten und Kosten wie bei Netzbetreibern (u. a. mehr Bürokratie, Anschluss-/Regulierungsanforderungen) und der bisherige Kostenvorteil durch wegfallende Netzentgelte entfiele. Dadurch würden viele Projekte wirtschaftlich unattraktiver, was dazu führt, dass geplante Kundenanlagen häufiger nicht umgesetzt oder gestoppt werden.

Übergangsregelung für „Kundenanlagen“ nur für bestehende Anlagen

Mitte November hat der Deutsche Bundestag dann das „Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften“ beschlossen. Die Energierechtsnovelle bringt an zentralen Stellen mehr Klarheit sowie Rechts- und Planungssicherheit.

Die Novelle sieht dabei die Schaffung einer Übergangsregelung für „Kundenanlagen“ in § 118 Abs. 7 EnWG-E vor, die zum Inkrafttreten der Neuregelung als Kundenanlagen an ein Netz angeschlossen worden sind, und bis Januar 2029 nicht den Vorgaben für Energieversorgungsnetze unterliegen sollen.

Für bereits bestehende Kundenanlagen wurde damit eine dreijährige Übergangsregel geschaffen, sodass sie vorerst weiter privilegiert bleiben. Für neue Projekte gilt diese Übergangsfrist nicht; sie bleiben von der BGH-Einschränkung betroffen.

Verbände und Wirtschaft fordern daher eine Ausweitung der Übergangsregel oder eine dauerhafte Lösung. „Der Gesetzgeber solle deshalb schnellstmöglich eine dauerhaft rechtssichere und europarechtskonforme Regelung nachliefern“, appelliert der BSW-Solar.

In einem Gutachten forderte der Solar-Verband, Kundenanlagen insbesondere von den weiterreichenden nationalen Regeln für Energieversorgungsnetze weiterhin auszunehmen. Damit wäre eine richtlinienkonforme Auslegung des EnWG möglich, in der die bisherige Grenzziehung zwischen öffentlichem Netz und Kundenanlage erhalten bleiben kann. Bisher praktizierte Stromliefermodelle könnten somit auch in Zukunft weiter genutzt werden.

Anzeige

Heizkosten sparen & Umwelt schonen?!

Unsere Experten erstellen Dir in wenigen Minuten ein Wärmepumpen-Angebot nach Deinen Wünschen. Digital & kostenlos.
Jetzt kostenloses Angebot anfordern!

Wir sollten auch Ihre News bei uns veröffentlichen? Schreiben Sie uns unkompliziert eine Email an unsere Redaktion unter info[at]energie-experten.org

Photovoltaik

Fordern Sie hier 5 kostenlose Photovoltaik-Angebote an und vergleichen Sie die Preise!

Das könnte Sie auch interessieren:

  • Heizung planen

    Mit unserem Heizungsplaner ermitteln Sie einfach online ein Heizungskonzept, das Ihre Heizwärmeanforderungen am Besten erfüllt. Dabei richtet sich die…

    Heizung planen
  • Solarrechner

    Mit unserem Online-Solarrechner können Sie sofort prüfen, ob sich Ihr Dach für eine Photovoltaik-Anlage technisch eignet und finanziell lohnt. Mit nur wenigen…

    Solarrechner
  • Dämmung berechnen

    Mit unserer Online-App "Dämmkostenrechner" ermitteln Sie in wenigen Schritten einfach & unkompliziert, welche Dämmung in welcher Dicke wie viel kostet, was sie…

    Dämmung berechnen

Ihre Suchanfrage wird bearbeitet