Letzte Aktualisierung: 10.11.2021

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Neubau-Förderung: Effizienzhaus 55 entfällt zum 01.02.2022

Die KfW hat nun die Förderung von nach dem Effizienzhaus-Standard 55 neu gebauten Gebäuden verworfen. Wer einen Zuschuss oder einen Förderkredit möchte, der muss sich nun auf den höheren Standard Effizienzhaus 40 konzentrieren. Mit Einstellung der Förderung ist eine Diskussion wieder aufgeflammt, die unterschwellig seit vielen Jahren schwelt: Wollen wir günstig bauen oder unsere Neubauten auf 1,5-Grad-Kompatibilität bringen?

Bild eines Rohbaus in einem Neubaugebiet (Foto: energie-experten.org)

Die Förderung der Effizienzhaus-Stufe 55 (einschließlich Erneuerbare-Energien-Klasse und Nachhaltigkeits-Klasse) bei Neubauten können Sie nur noch bis 31.01.2022 beantragen – sie entfällt zum 01.02.2022. (Foto: energie-experten.org)

Mit einer einfachen Notiz auf der Seite der Förderrichtlinien hat die KfW die Förderung des Effizienzhaus 55-Standards im Wohngebäude-Neubau am 04. November 2021 bekanntgegeben:

„Die Förderung der Effizienzhaus-Stufe 55 (einschließlich Erneuerbare-Energien-Klasse und Nachhaltigkeits-Klasse) bei Neubauten können Sie nur noch bis 31.01.2022 beantragen – sie entfällt zum 01.02.2022. Andere Effizienzhaus-Stufen sowie Gebäudesanierungen fördern wir unverändert.“

Damit entfällt im Wohn- als auch Nichtwohngebäude-Bereich ein Baustandard, der bei Erreichen eines Primärenergiebedarfs von maximal 55% und einem Transmissionswärmeverlust von höchstens 70% mit 120.000 Euro mit 15 % Tilgungszuschuss oder 18.000 Euro als Investitionszuschuss bis 31.01.2022 gefördert wird.

Wer dann eine Neubauförderung möchte, der muss die höheren Effizienzhaus 40-Anforderungen – Primärenergiebedarf darf maximal 40% und der Transmissionswärmeverlust höchstens 55% betragen – erfüllen. Für die bessere Energiebilanz gibt es aber auch eine höhere Förderung! Mit 120.000 Euro mit 20 % Tilgungszuschuss oder 24.000 Euro Investitionszuschuss gibt es 6.000 Euro mehr!

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Förderung da, wo das CO2-Einsparpotenzial am höchsten ist

Die Bundesregierung begründet die Änderung der erst am 01. Juli 2021 innerhalb der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft getretenen Neubauförderung des Effizienzhauses 55 zum 01. Februar 2022 damit, dass „Fördergelder zukünftig vermehrt dahinfließen sollen, wo das CO2-Einsparpotenzial am höchsten ist – in Gebäudesanierungen und besonders effiziente Neubauten.“

Und da sich der Effizienzhausstandard 55 längst als Baustandard etabliert hätte und entsprechend auch die Kosten angepasst haben, bedarf dieser daher nicht zwingend einer weiteren Förderung. Zudem bieten bereits die gesetzlichen Mindestanforderungen aus dem Gebäudeenergiegesetz einen Rahmen für eine energiesparende Bauweise im Neubau.

Kritik: Klimaschutzziele beim Neubau in Gefahr

Probleme sieht der Energieberaterverband GIH für Bauherren, die jetzt umplanen müssen. Entweder müssen sie mehr Zeit und Geld in die Hand nehmen und mit Hilfe der Energieexperten rasch auf den 40-er-Standard zielen oder aber auf staatliche Unterstützung verzichten, energetische Ambitionen zurückschrauben und nur die gesetzlichen Mindestanforderungen umsetzen, die aktuell in etwa dem Effizienzhausstandard 70 entsprechen. „Es wird vermehrt Fälle geben, in denen die schnelle Streichung der Mittel zu energetisch schwächeren Lösungen führt“, prognostiziert der Verbandsvorsitzende Jürgen Leppig.

Eine ähnliche Gefahr sieht auch das Passivhaus Institut: "Jetzt müssen wir auch hier darauf achten, dass ausschließlich hohe energetische Qualitäten umgesetzt werden, denn sonst ist die Chance für den Klimaschutz auf Jahrzehnte hinaus vertan", kommentiert Jessica Grove-Smith vom Passivhaus Institut die Entscheidung der Bundesregierung, die Neubauförderung für das Effizienzhaus 55 zugunsten der Förderung energetischer Sanierungen einzustellen.

"Die hohen Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz machen ein Energiehaus/-gebäude 40 für Bauherrn wenig attraktiv. Bei Wegfall der Neubauförderung für ein Energiehaus/-gebäude 55 droht ein Rückfall auf das niedrigere GEG-Niveau. Das gilt es zu verhindern!“, so Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer. Aus Sicht der Bundesingenieurkammer sollte der angekündigte Förderstopp für das Effizienzhaus/-gebäude 55 im Neubaubereich bis zur geplanten Änderung des GEG verschoben werden.

Die Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e.V. warnt: das Streichen von Fördermitteln, die bei der Errichtung von Gebäuden primärenergetische Einsparungen von durchschnittlich knapp 60 % ermöglichen, kann sich in einem stagnierenden Fortschritt der Wärmewende rächen. Insbesondere Wohnneubauten in privater Hand könnten zukünftig vermehrt mit schlechteren Effizienzwerten errichtet werden, weil der weiterhin angespannte Immobilienmarkt einen großen Kostendruck auf die Bauherren ausübt und die nächste Effizienzstufe "KfW40" gewisse Herausforderungen mit sich bringt. Daher könnte die aktuelle Konzentrierung der Mittel zu einer geringeren Verbesserung des durchschnittlichen Primärenergiebedarfs führen, als es nötig wäre.

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Kritik: Bauen und Wohnen wird zu teuer

Während die einen diesen Entschluss der KfW bzw. Bundesregierung begrüßen, da letztlich auch Effizienzhäuser 55 nicht ausreichen, um „Paris“ zu erreichen, kritisieren andere, dass Bauen zu teuer werde und die zusätzliche CO2-Einsparung durch die Effizienzhaus 40-Anforderungen ungleich teurer erkauft werden.

„Es ist zwar richtig, die Förderung energetischer Sanierungen verstärkt zu fördern, sowohl was Einzelmaßnahmen wie auch Komplettsanierungen angeht. Es ist aber trotzdem falsch in der Neubaufinanzierung nur auf EH 40 Standard zu setzen, schließlich entfielen bisher ein Drittel der Förderungen auf die Einstiegsförderstufe EH 55. Hinzu kommt, dass die Kosten, die durch die Erreichung des EH 40 Standards entstehen, überproportional hoch sind im Vergleich zu den erzielten CO2-Einsparungen. Für Familien wird der Erwerb von Eigentum damit immer schwieriger“, „Wir müssen im Gebäudebereich alle Möglichkeiten nutzen, die CO2-Emissionen zu senken“, so der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe Pakleppa.

„Dieser Schritt ist komplett unverständlich und unsozial. Denn ohne diese Förderung wird das Wohnen mit erhöhtem Klimastandard für viele Menschen in Deutschland unbezahlbar“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.

Die komplette Einstellung der Förderung bedeutet faktisch einen Neubaustopp im Mietwohnungsbau, denn der höhere Effizienzstandard kann nur über höhere Mieten realisiert werden und diese sind im bezahlbaren Segment nicht erzielbar, so der GdW.

„Wenn die Ziele des Sondierungspapieres mit 400.000 Neubauwohnungen jährlich, davon 100.000 Sozialwohnungen, erreicht werden sollen, wird das maßgeblich in der Effizienzklasse KfW-55 erfolgen müssen. Die Einstellung der Förderung zum 1. Februar 2022 wird hier als Baubremse wirken“, sagt GdW-Präsident Gedaschko.

Optionen für Interessierte am Effizienzhaus 55-Neubau

Welche Möglichkeiten Neubauinteressierte jetzt haben, um ihre Anträge noch vor Ablauf der Frist zu stellen, und welche alternativen Fördermöglichkeiten es gibt, hat die Verbraucherzentrale NRW zusammengestellt:

Neubau eines Effizienzhauses 55: Zügig handeln

Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn bei der KfW und spätestens bis zum 31. Januar 2022 gestellt werden. Grundsätzlich gilt, dass der KfW-Antrag vor Abschluss von Lieferungs-/Leistungsverträgen gestellt werden muss. Nur in der Kreditvariante kann hiervon abgewichen werden, wenn ein dokumentiertes Beratungsgespräch mit der Bank vorliegt. Bauherr:innen und Käufer:innen, die diese Lösung bevorzugen, sollten sich jetzt zügig um sämtliche Antragsunterlagen und den Abschluss der Planungen bemühen.

Alternative Fördermöglichkeiten beim Neubau

Die Einstellung der Förderung für das Effizienzhaus 55 bedeutet nicht, dass Neubauten ab 2022 überhaupt keine Zuschüsse mehr erhalten. Die Gebäude müssen für die Bundesförderung zukünftig mindestens den höheren Standard Effizienzhaus 40 erreichen. Wie beim Effizienzhaus 55 gibt es zusätzlich die Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse) und Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse). Bauherr:innen, die die entsprechenden Anforderungen erfüllen, können bis zu 25 Prozent Tilgungszuschuss oder einen Investitionszuschuss in Höhe von bis zu 37.500 Euro erhalten.

Wie erreicht man ein Effizienzhaus 55?

Die Effizienzhaus-Stufe ergibt sich immer aus der Kombination verschiedener baulicher und technischer Maßnahmen, vor allem aus den Bereichen Heizung, Lüftung und Dämmung. Zur Erreichung der Effizienzhaus-Stufe 55 reichen z. B.

Hinzu kombiniert man

Die Bundesregierung hat zugesagt, dass Anträge für das Effizienzhaus/-gebäude 55 im Neubau noch bis 31. Januar 2022 gestellt werden können, wobei das Datum der Antragstellung maßgeblich ist. Die EE-Klassen (Effizienzhaus/-gebäude 55 EE) und die Nachhaltigkeits-Klasse (Effizienzhaus 55 NH) werden ebenfalls eingestellt. Das Effizienzgebäude 55 NH wird für den Neubau nicht eingeführt.

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