Letzte Aktualisierung: 20.07.2022

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Neue 65%-Regel: Statt Wärmepumpen-Pflicht, jetzt auch Stromheizungen voll anrechenbar

Die geplante Regel, dass neue Heizungen ab 2024 einen 65 Prozent-Anteil Erneuerbare Energien nutzen müssen, schien auf eine Wärmepumpen-Pflicht hinauszulaufen. Jetzt haben das BMWK und das BMWSB diese Regel aufgeweicht und technologieoffener gestaltet. Kurioserweise sind nun reine Stromheizungen eine pauschale Erfüllungsoption.

Foto eines Badezimmers mit Infrarot-Spiegel und Handtuchheizkörper

Infrarotpaneele sind beliebte Elektro-Zusatzheizungen u.a. in Badezimmern. (Foto: ETHERMA GmbH)

Ab 2024 sollten Hauseigentümer nur noch Heizungen einbauen, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien gedeckt werden. Dies wurde von vielen Experten so ausgelegt, dass in den meisten Fällen diese Vorgabe nur mit Wärmepumpen zu erreichen gewesen wäre. Dagegen regte sich Widerstadt. Der Grund: Eine Wärmepumpe verbrauche bei schlecht gedämmten Häusern zu viel Strom. Das sei ineffizient. Das BMWK und das BMWSB haben das Konzept "65 Prozent erneuerbare Energien beim Einbau von neuen Heizungen ab 2024" daher nachgeschärft.

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Reine Stromdirektheizungen als Erfüllungsoption

Überraschenderweise soll laut Heizungsgesetz jetzt auch die Installation einer vollkommen direktelektrischen Heizung pauschal die neue, vermutlich ab 01.01.2024 geltende Anforderung erfüllen, dass neue Heizungen mindestens einen Anteil von 65% Erneuerbaren Energien nutzen müssen.

Das klingt verlockend, denn Elektroheizungen wie Infrarot- oder Teilspeicherheizungen sind nicht nur wesentlich günstiger als z. B. Wärmepumpen oder Pelletheizungen. Sie lassen sich auch wesentlich einfacher und damit kostengünstiger installieren. Gerade als Alternative für Nachtspeicherheizungen ein idealer Ausblick. Es ist also durchaus zu erwarten, dass die Nachfrage nach Stromdirektheizungen ab dem Jahr 2024 deutlich zunehmen wird, wenn diese Erfüllungsoption bestehen bleibt.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) erklären ihre Entscheidung so:

"Reine Stromdirektheizungen sind viel weniger effizient als Wärmepumpen, sie sollten daher nur in besonders gut gedämmten Häusern mit einem äußerst niedrigen Wärmebedarf eingesetzt werden. In diesen Fällen können sie eine kostengünstige Investition sein. Auch hier wird unterstellt, dass der Strom über die Nutzungsdauer der Stromheizungen schrittweise vollständig dekarbonisiert wird."

Zudem sind Stromheizungen auch bei "Heizungshavarien" erlaubt. Geht die Heizung also kurzfristig kaputt, kann der Eigentümer des Gebäudes als Übergangslösung für bis zu 3 Jahre eine Stromdirektheizung als alleinige Heizung nutzen.

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Gasheizung, Wärmepumpe und PV-Heizstab

Elektroheizungen können aber auch in Kombination mit einer Wärmepumpe dafür sorgen, dass man die 65%-Regel pauschal erfüllt:

"Eine weitere Option ist der Einbau einer so genannten Hybridheizung. Diese ist eine Heizung, bei der maximal 35 Prozent der verbrauchten Wärme mit fossilen Brennstoffen erzeugt werden. Der restliche Anteil von mindestens 65 Prozent muss durch erneuerbare Energien (Biomasse, Wärmepumpe, Solarthermie, grüne Gasen oder einen Heizstab oder eine Heizpatrone betrieben mit PV-Strom vom Dach des Gebäudes oder aus dem Quartier) bereitgestellt werden."

Beträgt der Leistungsanteil der Wärmepumpe 30 Prozent oder höher, wird die Einhaltung der 65-Prozent-Pflicht angenommen.

Auch im sogenannten Zwei-Stufen-Modell sieht die Bundesregierung folgende Regelung für Elektroheizungen vor:

"Auf der ersten Stufe ist die Hybridheizung eine Erfüllungsoption, sofern zur Deckung des Wärmebedarfs auch eine elektrische Wärmepumpe zum Einsatz kommt, die ggf. ergänzt mit einem anderen EE-Wärmeerzeuger (z.B. Solarthermie oder einem Heizstab oder Heizpatrone betrieben mit PV-Strom vom Dach des Gebäudes oder aus dem Quartier) mindestens 65 Prozent der Wärme bereitstellt. Nur der verbleibende Anteil zur Abdeckung von Bedarfsspitzen kann aus einer Stromdirektheizung, einer Biomasseheizung oder einem Gas- oder Ölkessel stammen. Auch hier wird die Einhaltung der 65-Prozent-Pflicht angenommen, sofern der Leistungsanteil der elektrischen Wärmepumpe 30 Prozent oder höher ist."

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Unklare Strompreis-Entwicklung risikoreich

Stromdirektheizungen wandeln 1 kWh Strom in 1 kWh Heizwärme um. Wärmepumpen schaffen hingegen – je nach Wärmequelle – das 3 bis 4-fache. Stromheizungen sind im Vergleich nicht nur wesentlich ineffizienter, es stellt sich auch die Frage, ob man aus Kostensicht auf das zunächst vermeintlich günstigere Pferd setzen sollte.

Denn auch der Strommarkt sieht durch den Ukraine-Krieg turbulenten Zeiten entgegen: Der Betrieb von Gaskraftwerken wird teurer und der angestrebte Übergang von Erdgas auf Kohle dürfte die CO2-Emissionen im Bereich der Stromerzeugung, die CO2-Preise und letztlich die Strompreise weiter erhöhen.

Auch der 1. Vorsitzender der IG Infrarot Deutschland, Lars-Henric Voß, beurteilt die Strompreisentwicklung ähnlich: "Der Strompreis wird aller Voraussicht weiter steigen, ebenso wie der Gas- und Ölpreis". Er empfiehlt daher: "Bei guter Planung sind Infrarotheizungen eine optimale Lösung für die gezielte und temporäre Wärmebereitstellung."

Eine alleinige Beheizung eines gesamten Hauses mit Elektroheizungen könnte in der derzeitigen Lage also durchaus sehr risikoreich werden. Es lohnt sich daher, auch die höheren Anschaffungskosten von Wärmepumpe und Pelletheizung gegenzurechnen.

"Noch günstiger wird es für Hausbesitzer, die eine Photovoltaikanlage auf dem Dach haben. Sie können mit einem Infrarotheizsystem noch mehr Solarstrom selber nutzen und so weiter Energiekosten einsparen", so die IG Infrarot Deutschland.

Wer langfristig seine Elektroheizkosten im Griff behalten möchte, der sollte daher auch auf eine größtmögliche Eigenversorgung mit einer eigenen Photovoltaikanlage setzen.

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