Mit der Einrichtung einer öffentlichen Anbieterliste setzt die BfEE eine zentrale Vorgabe aus dem Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) unbürokratisch und nach marktwirtschaftlichen Prinzipien um. Ziel ist es, durch eine Verbesserung der Transparenz für Endkunden die weitere Entwicklung des Marktes für Energiedienstleistungen, Energieaudits und andere Energieeffizienzmaßnahmen zu unterstützen und zu fördern. Außerdem wird es den Energielieferanten durch die Möglichkeit eines Verweises auf die Anbieterliste erleichtert, ihre Pflicht zu Information und Aufklärung der Endkunden nach dem Energiedienstleistungsgesetz zu erfüllen.
Zur Rolle der BfEE erklärt der Präsident des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Dr. Arnold Wallraff: "Unsere Anbieterliste erleichtert den privaten Haushalten und Unternehmen den Zugang zu den entsprechenden Energiedienstleistungsangeboten. Dabei belastet die Anbieterliste die Unternehmen nicht, sondern bietet ihnen zusätzliche Vorteile. Dieser Ansatz zieht sich durch all unsere Bemühungen zur Erreichung der Ziele des Energiedienstleistungsgesetzes. Wir sehen unsere Rolle nicht als eine regulierende, sondern vielmehr als eine aktivierende Vorbildfunktion. Die Anbieterliste ist ein wichtiger Baustein zur Wahrnehmung dieser Aufgabe in Kooperation mit den Anbietern."
Über das » Online-Portal der BfEE können Anbieter in wenigen Schritten eine Selbstregistrierung vornehmen und ein Firmenprofil mit der Beschreibung ihres Angebotes anlegen. Die BfEE schaltet das Unternehmensprofil frei, sobald sie die Unternehmenserklärung des Anbieters erhalten und geprüft hat. Die Registrierung für die Anbieterliste ist freiwillig und steht grundsätzlich allen Anbietern offen.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi)