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Letzte Aktualisierung: 14.11.2025
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Wir sparen für Sie bis zu 37% - durch unseren Experten-Vergleich!Nach 9 Jahren Verhandlungszeit wurde nun die Gerätenorm DIN VDE V 0126-95 für Steckersolargeräte vom VDE e.V. veröffentlicht. Zusammen mit der Netz- und Installationsnorm gibt es nun erstmals eine vollständige Normung für Balkonkraftwerke.
Die Produktnorm für Steckersolargeräte wurde am 14. November 2025 vom Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE) veröffentlicht. Sie trägt die Bezeichnung DIN VDE V 0126-95 – das „V“ steht für Vornorm - und dreht sich inhaltlich um die Sicherheit und Anwendung der beliebten Steckersolargeräte für Balkon oder Garagendach. Die neue Norm für Balkonkraftwerke tritt schon am 1. Dezember 2025 in Kraft.
Die neue Norm definiert erstmals verbindliche Sicherheitsanforderungen für Steckersolargeräte. Weil sie oft ohne Elektrofachkraft privat installiert werden, verlangt sie: vormontierte Anschlussleitungen mit Steckern, eine präzise Montageanleitung mit Vorgaben zum Montageort, klare Beschriftungen und Warnhinweise sowie eine sehr schnelle Abschaltung der Spannung an den Steckerkontakten – auch beim Abziehen in voller Sonne.
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Konfiguriere jetzt online Deine eigene Solar-Anlage + erhalte in wenigen Minuten die besten Experten-Angebote aus Deiner Region!Die neue Produktnorm erleichtert die Anwendung vor allem durch zusätzliche Anschlussoptionen: Neben dem „Wieland-Stecker“ sind jetzt auch normgerecht modifizierte Haushaltsstecker zulässig. So dürfen in Zukunft auch Balkonkraftwerke mit Haushaltsstecker angeboten werden, die in die üblichen Haushaltssteckdosen auf dem Balkon oder in der Garage passen.
Diese müssen eine integrierte Sicherheit bieten, die die Spannung an den Kontakten beim Abziehen schnell abschaltet – z. B. per internem Schalter oder durch in Schutzhülsen zurückziehbare Kontaktstifte.
Außerdem fordert die Norm eine detaillierte Montageanleitung mit klaren Angaben zum zulässigen Montageort. Stecker sind zusätzlich mit Warnhinweisen zu kennzeichnen, um Fehlgebrauch zu verhindern.
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Leistungen oberhalb dieser Grenzen sind zwar technisch möglich, fallen aber nicht mehr unter die Produktnorm für Steckersolargeräte. In diesem Fall gilt die Installation als reguläre Photovoltaikanlage: Sie muss von einer Elektrofachkraft angeschlossen und beim Netzbetreiber angemeldet werden. Die vereinfachten Anforderungen, die für Steckersolargeräte vorgesehen sind, entfallen dann.
Von der neuen Norm profitieren auch Vermieter, WEGs und Versicherer. Kurzfristig ändert sich wenig; mittelfristig kommen normkonforme Geräte auf den Markt. Vermieter können die Montage dann pauschal erlauben – mit der einfachen Bedingung, dass das Gerät der Produktnorm entspricht. Interessentinnen und Interessenten wählen ein Modell mit Hersteller-Konformitätserklärung und müssen sich nicht mehr um technische Details kümmern.
Steckersolargeräte werden zunehmend auch in Kombination mit Kleinstspeichern genutzt. Die gerade veröffentlichte Norm umfasst allerdings nur reine Steckersolargeräte und gilt nicht für diese Kleinstspeicher. Eine Produktnorm für sogenannte Balkonspeicher soll demnächst von einem Arbeitskreis des DKE/VDE erarbeitet werden.
Anders als bei Steckersolargeräten ohne Batterie, ist bei der Kombination mit einem Speicher in der Regel auch eine Elektrofachkraft für die Installation eines Stromsensors nötig.
Während Steckersolargeräte lediglich im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden müssen, sind Batteriespeicher zusätzlich beim Netzbetreiber anzumelden. Für Kleinstspeicher soll dies nach einer geplanten Überarbeitung der Netzanschlussnorm (VDE AR-N 4105) im nächsten Jahr entfallen. Einige Netzbetreiber verzichten darauf schon jetzt.