Letzte Aktualisierung: 25.07.2025

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Neue Einspeisevergütung bekannt: Ab dem 1. August 2025 sinken die kWh-Sätze

Wer ab dem 1. August 2025 eine Photovoltaikanlage in Betrieb nimmt, erhält weniger Geld für jede Kilowattstunde Strom, die er ins Netz einspeist. Grund dafür ist die jetzt zu Anfang August neu festgesetzte Einspeisevergütung für Solarstrom. Eine PV-Dachanlage zur Eigenversorgung erhält bei einer Anlagengröße bis 10 Kilowattpeak bislang einen Vergütungssatz von 7,94 Cent pro eingespeister Kilowattstunde, ab 1.August sinkt dieser Wert leicht auf 7,86 Cent pro kWh. Auch für die Volleinspeisung des erzeugten PV-Stroms verringert sich der Vergütungssatz von bisher 12,60 Cent/kWh auf 12,47 Cent/kWh.

Am 1. August 2025 sinkt die EEG-Einspeisevergütung. Besitzer von ab diesem Datum in Betrieb genommenen PV-Anlagen erhalten bis zu einer Leistung von 10 Kilowattpeak statt bislang 7,94 Cent pro eingespeister Kilowattstunde nur noch 7,86 Cent pro kWh. (Foto: energie-experten.org)

Für alle, die ab dem 1. August 2025 eine neue Photovoltaikanlage (PV-Anlage) auf ihrem Dach installieren, gelten neue gesetzliche Einspeisevergütungen für Solaranlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

Neue Vergütungssätze ab 1. August im Überblick

Für neue Solar-Anlagen mit einer Leistung bis zu 40 Kilowatt-Peak (kWp), die im Zeitraum vom 01.08.2025 bis zum 31.01.2026 in Betrieb genommen werden, und entweder einen Teil des erzeugten Stroms selbst verbrauchen (Eigenversorgung) oder den gesamten produzierten Solarstrom ausnahmslos in das Stromnetz einspeisen gelten nun folgende Vergütungssätze:

Einspeisevergütung für Überschuss- und Volleinspeiser

Tabelle: Neue Einspeisevergütung für PV-Anlagen zur Eigenversorgung und Volleinspeisung ab 1.8.2025 bis 31.1.2026
Eigenversorgung Volleinspeisung
bis 10 kWp 7,86 Cent/kWh 12,47 Cent/kWh
ab 10 bis 40 kWp 6,80 Cent/kWh 10,45 Cent/kWh

Während in beiden Fällen der Überschusseinspeisung und Volleinspeisung die EEG-Vergütung vom lokalen Verteilnetzbetreiber gezahlt wird, wird bei der Direktvermarktung der Solarstrom nicht nur technisch ins Netz eingespeist, sondern auch kaufmännisch an einen Stromhändler verkauft.

Dafür erhalten Betreiber eine etwas höhere Vergütung. Allerdings sind damit zusätzlichen Kosten verbunden wie für technische Einbauten und einem Vermarktungsvertrag. Den Mehraufwand der Direktvermarktung "belohnt" der Gesetzgeber daher mit einer um 0,4 Cent pro Kilowattstunde höheren Vergütung.

Direktvermarktung mit Marktprämie

Tabelle: Neue Einspeisevergütung für PV-Anlagen in der Direktvermarktung ab 1.8.2025 bis 31.1.2026
Eigenversorgung Volleinspeisung
bis 10 kWp 8,26 Cent/kWh 12,87 Cent/kWh
ab 10 bis 40 kWp 7,20 Cent/kWh 10,85 Cent/kWh

Diese Direktvermarktung wird inzwischen auch für kleinere PV-Anlagen angeboten, bei Großanlagen über 100 kWp ist sie verpflichtend.

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Höherer Eigenverbrauch kann sinkende Einspeisevergütung überkompensieren

Von der neuen, geringeren Einspeisevergütung sollte sich niemand abschrecken lassen, betonte heute der deutschlandweit tätige PV-Monteur 1KOMMA5° in einer Pressemitteilung.

Der große finanzielle Vorteil einer eigenen PV-Anlage ergibt sich nicht aus der Einspeisevergütung, sondern aus dem eingesparten Stromverbrauch. Denn durch jede Kilowattstunde Strom, die man nicht mehr teuer aus dem Netz kaufen muss, spart man abzüglich der eigenen PV-Gestehungskosten häufig mehr als 30 Cents.

Bei Gestehungskosten einer Kilowattstunde Solarstrom von 6 Cent, entsteht durch die Einspeisung lediglich 1,87 Cent Gewinn. Spart man sich durch den Eigenverbrauch dagegen den Netzbezug einer Kilowattstunde Strom zu durchschnittlich 39 Cent/kWh, ergibt das ein Plus von 33 Cent/kWh, so 1KOMMA5°.

Wie sinnvoll ein höherer Eigenverbrauch ist, zeigt 1KOMMA5° an einem Berechnungsbeispiel: Angenommen ein Vierpersonenhaushalt, der mit einer Wärmepumpe heizt, hat einen Stromverbrauch von 8.000 kWh im Jahr. Außerdem nutzt er eine 10-kWp-starke PV-Anlage ohne eine Batterie zum Stromspeichern. Mit den Gestehungskosten des Solarstroms, den Kosten für Strom aus dem Netz und dem Erhalt der Einspeisevergütung kommt der Haushalt auf Gesamtkosten von 2.186 Euro im Jahr.

Steigert die gleiche Familie mithilfe einer Batterie ihren Eigenverbrauch, speist also weniger Strom ein und kauft dafür weniger aus dem Netz, reduziert sie ihre Gesamtkosten auf 1.341 Euro im Jahr. Das entspricht einer Ersparnis von jährlich 845 Euro bzw. 39 Prozent.

„Optimiert man PV-Anlage und Batterie auch noch mit einer intelligenten Steuerung und nutzt einen dynamischen Stromtarif sowie variable Netzentgelte, lässt sich die Ersparnis auf über 1.200 Euro pro Jahr ausbauen“, hebt Jannik Schall, Mitgründer und CPO von 1KOMMA5°, hervor. „Das ist kein Zukunftsthema mehr, sondern heute bereits für viele Haushalte wirtschaftlich interessant.“

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Rechtliche Einordnung: Warum sinkt die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung wurde im Jahr 2000 eingeführt, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern. Seit 2004 wurde sie schrittweise gesenkt, seit 2024 alle sechs Monate um jeweils ein Prozent. Diese halbjährliche Minimalabsenkung um 1% wurde bereits 2022 beschlossen und ist im EEG 2023 gesetzlich fixiert.

Der Gesetzgeber senkt die Einspeisevergütung unter anderem deswegen ab, weil die Preise für Solaranlagen gefallen sind. Bereits bestehende Anlagen sind von der Senkung nicht betroffen. Die Einspeisevergütung wird für jeweils 20 Jahre garantiert.

Die jetzt veröffentlichte Vergütungsanpassung ist Teil des EEG 2023, das bereits im Jahr 2022 beschlossen wurde. Sie ist nicht Teil des späteren Solarpakets I (Mai 2024), des sogenannten „Solarspitzengesetzes“ (Februar 2025) oder der aktuell diskutierten Energiegesetznovelle.

Wer eine neue Anlage installieren möchte, sieht sich aber nicht nur sinkenden Einspeisevergütungen ausgesetzt. Es sind in 2025 auch eine Reihe von gesetzlichen Regelungen in Kraft getreten, die die Rentabilität der Anlage weiter einschränken.

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