Letzte Aktualisierung: 02.06.2011

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Neue Förderung für Mini-KWK-Anlagen im Berliner Umweltentlastungsprogramm II

Die energetische Sanierung von öffentlichen Gebäuden, insbesondere Schulen, Kitas und Jugendeinrichtungen, ist seit 2002 Schwerpunkt des Berliner Umweltförderprogramms. Jetzt ist eine befristete Ausnahmeregelung zur Förderung von Mini-Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (Mini-KWK-Anlagen) im Berliner Umweltentlastungsprogramm (UEP II) in Kraft getreten. Mit diesen Anlagen wird durch die gleichzeitige Erzeugung von Strom und Heizwärme gegenüber konventionellen Heizungsanlagen bis zu 30 % der zum Einsatz kommenden Primärenergie eingespart. Mit der modellhaften Förderung von Mini-KWK-Anlagen sollen nun Erfahrungen zum Einsatz der energie- und klimaschutzeffizienten Technik im öffentlichen Gebäudebereich, vor allem in Schulen und Kitas, gesammelt werden.

Für die Modellförderung werden bis zu 1,6 Mio. € Fördermittel aus dem UEP II zur Verfügung gestellt. Damit wird ein zusätzlicher Anreiz geschaffen, um im Sinne der KWK Modellstadt Berlin diese Technik weiter auszubauen. Die EU beteiligt sich im Rahmen der UEP II-Förderung mit 1 Mio. € aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Das Land Berlin steuert 0,6 Mio. € Landesmittel bei. Bei einer Förderquote von bis zu 80 % ergibt sich mit den Eigenmitteln der geförderten Institutionen ein Gesamtbudget von 2 Mio. €.

An die förderfähigen Anlagen werden besondere technische Anforderungen gestellt. So werden beispielsweise nur emissionsarme Anlagen berücksichtigt und der Leistungsbereich der Anlagen selbst wird auf max. 50 kWel begrenzt. Die Förderquote wird je nach Amortisationsdauer der Investition 50 bis 80 % betragen. Die Anträge von öffentlichen und gemeinnützigen Einrichtungen sind bis spätestens zum 31. Juli 2011 beim Programmträger, der B.&S.U.mbH, einzureichen. Sollten die bewilligungsfähigen Anträge das Fördervolumen nicht ausschöpfen, ist eine Verlängerung der Antragsfrist (voraussichtlich bis 30. September 2011) vorgesehen.

Wenn auch Kleinere und Mittlere Unternehmen (KMU) Interesse an Mini-KWK-Anlagen zeigen, könnte eine ähnliche Förderungsmöglichkeit für KMU geschaffen werden. Interessierte KMU werden daher gebeten, sich formlos bis zum 15. November 2011 an die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, Referat III A, Brückenstraße 6, 10179 Berlin, Stichwort KWK oder per Email unter info@bsu-berlin.de an die B.&S.U.mbH zu wenden.

Quelle: Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz

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