Neue IEC-Norm fordert: Balkonkraftwerke nicht an normale Steckdose anschließen
Ein Ende des Solarbooms auf Balkonien ist bislang nicht in Sicht: Laut einer repräsentativen YouGov-Bevölkerungs-Umfrage im Auftrag des Bundesverbandes Solarwirtschaft von Ende 2024 planen in diesem Jahr acht Prozent der Befragten die Anschaffung eines Steckersolargerätes. Weitere neun Prozent können sich dies zu einem späteren Zeitpunkt vorstellen. Allein zwischen Jahresbeginn und Ende April 2025 wurden rund 135.000 neue Geräte in Betrieb genommen – ein Plus von 36 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres. Das könnte sich mit dem Entwurf der IEC-Norm 60364-7-751 nun jäh ändern.
Was schreibt der Entwurf IEC 60364-7-751 vor?
Die IEC 60364-7-751 ist eine internationale Norm, die Teil der Normenreihe IEC 60364 ist, welche sich mit der Planung und Ausführung elektrischer Niederspannungsanlagen befasst. Der Teil "7-751" behandelt speziell die Anforderungen für elektrische Anlagen in Wohngebäuden. Die IEC 60364-7-751 definiert zusätzliche Anforderungen an die elektrische Sicherheit und Funktionalität von Installationen innerhalb von Wohngebäuden wie z. B.:
- Auswahl und Errichtung von Stromkreisen.
- Anordnung von Steckdosen und Beleuchtung.
- Anforderungen an Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs).
- Überspannungsschutz.
- Spezielle Bedingungen für den Endverbraucher (Haushaltstechnik, etc.).
Bereits 2008 enthielt die internationale Norm IEC 60364-5-55, Abschnitt 551.7.2, eine Regelung, die die Verbindung von Stromerzeugungseinrichtungen an Endstromkreise über herkömmliche Steckvorrichtungen untersagt. Diese Regelung zielte darauf ab, Sicherheitsrisiken wie Überlastung oder unzureichenden Schutz vor elektrischem Schlag zu vermeiden.
Die aktuelle Diskussion im IEC-Gremium bezieht sich auf den Entwurf IEC 60364-7-751 der die Anforderungen an Niederspannungsstromerzeugungsanlagen weiter spezifiziert. Dieser internationale Entwurf enthält eine Formulierung, wie Stromerzeugungseinheiten an vorhandene Endstromkreise angeschlossen werden kann: „A generating set shall not be connected to a final circuit.“
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IEC-Norm „gegenläufig zu den deutschen Regelungen“
Die IEC 60364-7-751 ist damit für Balkonkraftwerke problematisch, weil sie keine Einspeisung über Standard-Steckdosen vorsieht, sondern feste, sichere Installationen verlangt, da u.a. der Schuko-Stecker nicht verriegelt ist und im Betrieb gezogen werden kann oder die Polung nicht garantiert ist (Phase/Neutralleiter können vertauscht sein).
Auch wenn in einigen Ländern (wie Deutschland oder Österreich) Übergangsregelungen oder technische Kompromisse (z. B. spezielle Energiesteckdosen) eingeführt wurden, steht die Norm dem Konzept der "laienbedienbaren Einspeisung" gegenläufig gegenüber:
Denn aktuell gilt, dass Balkonkraftwerke selbst an eine Steckdose des Hausstromkreises angeschlossen werden dürfen, wenn die Leistung der Solarmodule und die Anschlussleistung des Wechselrichters (AC-Leistung) so begrenzt ist, dass eine Gefährdung der vorhandenen Elektroinstallation und damit ihrer Betreiber praktisch auszuschließen ist. Die Modulleistung eines Steckersolargeräts darf maximal 2.000 Watt und die Anschlussleistung nach VDE-Normenentwurf maximal 800 Watt Wechselstromleistung betragen.
Auch die für die Festlegung solcher elektrotechnischer Regeln zuständigen Verbände wie die Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE), die für die Normung im Bereich der Elektrotechnik in Deutschland zuständig ist, sieht diese Regelungen im Entwurf der Produktnorm DIN VDE V 0126-95 ("Steckersolargeräte für Netzparallelbetrieb – Grundlegende Sicherheitsanforderungen und Prüfungen") vor. Die endgültige Fassung soll bis Ende Q3/2025 erscheinen.
Eine IEC-Norm wie IEC 60364-7-751, die den Anschluss von Erzeugungseinheiten an das Niederspannungsnetz beschreibt, könnte die deutsche Errichtungsnorm DIN VDE 0100-551 und somit auch die rein nationale Vornorm DIN VDE V 0100-551-1 beeinflussen, da diese den Anschluss regeln.
Die Produktnorm DIN VDE V 0126-95 wäre jedoch nicht automatisch obsolet, da sie sich auf die technischen Anforderungen an die Geräte selbst konzentriert (z. B. Wechselrichter, Stecker, Sicherheitsmechanismen) und nicht primär auf den Anschluss an Endstromkreise.
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Zendure lehnt IEC-Norm 60364-7-751 entschieden ab
Bryan Liu, CEO von Zendure, positioniert sich klar gegen diese Regelung, da sie die Nutzung von Solarenergie für Endverbraucher und eine Demokratisierung von Energie erschweren würde. Er kommentiert wie folgt dazu:
„Wir bei Zendure lehnen die vorgeschlagenen Änderungen im Entwurf der IEC-Norm 60364-7-751 entschieden ab, die vorschreiben würden, dass Balkonkraftwerke über einen eigenen, separat abgesicherten Stromkreis installiert werden müssten. Denn dies würde den einfachen Zugang zu Solarenergie erheblich erschweren und die Energiewende eher verlangsamen als beschleunigen. Weiterhin haben sich Plug-and-Play-Systeme als eine effektive und sichere Möglichkeit erwiesen, alle direkt in die Energiewende einzubeziehen – einfach, kostengünstig und dezentralisiert.
Die Verpflichtung zu einer professionellen Installation würde nicht nur die Kosten erheblich erhöhen, sondern auch viele Nutzergruppen, wie Mieter und Menschen mit geringerem Einkommen, ausschließen. Dieser Vorschlag steht in direktem Widerspruch zu den Zielen der Demokratisierung der Energie.
Wir begrüßen, dass die zuständige deutsche Normungsorganisation (DKE) ebenfalls Bedenken gegenüber diesem IEC-Entwurf geäußert hat und plant, dagegen zu argumentieren. Obwohl noch unklar ist, ob und wie dieser IEC-Entwurf in Deutschland übernommen wird, möchten wir alle Beteiligten auffordern, diesen Entwurf zu überdenken und so zu überarbeiten, dass er ein inklusives und bürgergetriebenes Energiesystem unterstützt.“