Letzte Aktualisierung: 20.12.2025

Anzeige

PV-Anlage: Bis zu 37% sparen!

Wir sparen für Sie bis zu 37% - durch unseren Experten-Vergleich!
Jetzt Preise vergleichen!

Neue Schall-Grenzwerte ab 2026: Ist meine Luft-Wärmepumpe noch förderfähig?

Ab 2026 gelten strengere Schallanforderungen für die Förderung von Luft-Wärmepumpen. Geräte, die diese Lärmpegel reißen bleiben zwar rechtlich zulässig, verlieren aber ihren Anspruch auf Förderung. Wer seine Wärmepumpe 2026 installiert, sollte deshalb frühzeitig prüfen, ob sein Modell die verschärften Schallvorgaben erfüllt - sonst droht der Förderausfall.

Ab 1. Januar 2026 müssen außen aufgestellte neue Wärmepumpen, um förderfähig zu sein, deutlich strengere Grenzwerte in Sachen Schallemissionen erfüllen als zuvor. Da die Lärm-Verschärfung bereits in der geltenden BEG-EM-Richtlinie vom 21. Dezember 2023 vorgesehen war, erfüllen bereits viele Wärmepumpe - wie hier die Luft-Wasser-Wärmepumpe WPL-A Plus von Stiebel Eltron – diese Schall-Vorgaben. Ob ein Gerät ab 2026 weiterhin förderfähig bleibt, lässt sich aber letztlich nur anhand der dB(A)-Werte im Hersteller-Datenblatt beurteilen. (Foto: Stiebel Eltron)

Ab dem 1. Januar 2026 müssen außen aufgestellte neue Luft-Wasser-Wärmepumpen deutlich strengere Grenzwerte in Sachen Schallemissionen erfüllen als zuvor, wenn sie förderfähig sein sollen.

Welche Schallleistungspegel gelten ab 2026 für Luftwärmepumpen?

Die Werte der EU-Durchführungsverordnung Nr. 813/2013 sind dann nicht mehr (wie seit 2024 gefordert) nur um 5 dB, sondern um 10 dB zu unterschreiten. Das entspricht einer Verdopplung des bisher in Deutschland geforderten Lärmpegels.

Luftwärmepumpen dürfen also unterhalb einer Heizleistung von 6, 12 und 30 kW nur noch 55, 60 beziehungsweise 68 dB(A) erreichen, damit sie förderfähig bleiben.

Das gilt für alle geförderten Wärmepumpen, die ab 2026 neu installiert werden, unabhängig vom Datum der Antragstellung!

Tabelle: Förderanforderungen Schallleistung Luft-Wasser-Wärmepumpen (BEG)
Nennwärmeleistung der Wärmepumpe Förderfähig bis 31.12.2025
(≥ 5 dB unter EU-Ökodesign)
Förderfähig ab 01.01.2026
(≥ 10 dB unter EU-Ökodesign)
< 6 kW ≤ 60 dB(A) ≤ 55 dB(A)
6 – 12 kW ≤ 65 dB(A) ≤ 60 dB(A)
12 – 30 kW ≤ 73 dB(A) ≤ 68 dB(A)
30 – 70 kW ≤ 83 dB(A) ≤ 78 dB(A)

Wichtig: Die Grenzwerte der TA Lärm bleiben davon unberührt. Die strengeren Schallvorgaben für Luft/Wasser-Wärmepumpen stellen eine reine Fördervoraussetzung dar und gehen über die allgemeinen bau- und immissionsschutzrechtlichen Anforderungen hinaus.

Damit wird der Nachweis besonders niedriger Schallleistungspegel bei Planung, Produktauswahl und Ausschreibung künftig noch wichtiger.

Anzeige

Heizkosten sparen & Umwelt schonen?!

Unsere Experten erstellen Dir in wenigen Minuten ein Wärmepumpen-Angebot nach Deinen Wünschen. Digital & kostenlos.
Jetzt kostenloses Angebot anfordern!

Wie erkenne ich, ob meine Wärmepumpe noch förderfähig ist?

Wichtig: Nicht das Kaufdatum, sondern der Zeitpunkt der Inbetriebnahme ist maßgeblich.

Für einen Teil der aktuell förderfähigen Geräte bedeutet dies, dass sie ab 2026 nicht mehr über die BEG bezuschusst werden können, auch wenn sie weiterhin rechtlich zulässig sind.

Für alle, deren Luft-Wärmepumpe erst 2026 installiert wird, empfiehlt sich folgendes Vorgehen:

  • Erstens sollte das konkrete Modell in der BAFA-Liste der förderfähigen Wärmepumpen aufgeführt sein.
  • Zweitens sollte der in Produkt- bzw. Hersteller-Datenblättern angegebene Schallleistungspegel (LWA) des Außengeräts geprüft werden.
  • Drittens muss dieser Wert mit den ab 1. Januar 2026 geltenden, strengeren Förderanforderungen verglichen werden, die einen Abstand von mindestens 10 dB(A) unter dem EU-Ökodesign-Grenzwert verlangen.

Liegt der Schallleistungspegel über diesem Wert, ist das Gerät ab 2026 nicht mehr förderfähig, auch wenn diese Wärmepumpe zulässig betrieben werden darf.

Wie viele Luftwärmepumpen drohen aus der Förderung zu fallen?

Die verschärften Lautstärkeregeln sind jedoch nicht kurzfristig eingeführt worden, sondern wurden frühzeitig angekündigt. Die Verschärfung ist bereits in der geltenden BEG-EM-Richtlinie vom 21. Dezember 2023 verankert und tritt ohne Übergangsregelung in Kraft.

Hersteller konnten ihre Produktentwicklung daher darauf ausrichten, den Schallpegel konsequent senken und neue Modelle entsprechend planen. In der Praxis bedeutet das, dass in jedem relevanten Leistungsbereich heute praktisch keine Wärmepumpen mehr angeboten werden, die nicht förderfähig sind.

Dennoch warnt der Bundesverband Wärmepumpe, dass die neuen Schall-Grenzwerte für einige Luftwärmepumpe bedeuten kann, dass sie ab 2026 nicht mehr über die BEG bezuschusst werden können, auch wenn sie weiterhin rechtlich zulässig sind.

Experten empfehlen daher, sich nicht von den neuen Grenzwerten verunsichern zu lassen. Wer eine aktuelle Wärmepumpe aus den etablierten Leistungsbereichen auswählt, bewegt sich in aller Regel auch innerhalb der ab 2026 gültigen Vorgaben. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten die neuen Schallgrenzwerte aber mit denen der zu fördernden Wärmepumpe abgeglichen werden.

Sie haben eine Frage zu diesem Artikel? Wir sollten auch Ihre News bei uns veröffentlichen? Schreiben Sie uns unkompliziert eine Email an unsere Redaktion unter info[at]energie-experten.org

Wärmepumpe

Kostenlos Angebote von Wärmepumpen-Experten in Ihrer Nähe anfordern

Das könnte Sie auch interessieren:

  • Heizung planen

    Mit unserem Heizungsplaner ermitteln Sie einfach online ein Heizungskonzept, das Ihre Heizwärmeanforderungen am Besten erfüllt. Dabei richtet sich die…

    Heizung planen
  • Solarrechner

    Mit unserem Online-Solarrechner können Sie sofort prüfen, ob sich Ihr Dach für eine Photovoltaik-Anlage technisch eignet und finanziell lohnt. Mit nur wenigen…

    Solarrechner
  • Dämmung berechnen

    Mit unserer Online-App "Dämmkostenrechner" ermitteln Sie in wenigen Schritten einfach & unkompliziert, welche Dämmung in welcher Dicke wie viel kostet, was sie…

    Dämmung berechnen

Ihre Suchanfrage wird bearbeitet