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Letzte Aktualisierung: 20.12.2025
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Wir sparen für Sie bis zu 37% - durch unseren Experten-Vergleich!Ab dem 1. Januar 2026 müssen außen aufgestellte neue Luft-Wasser-Wärmepumpen deutlich strengere Grenzwerte in Sachen Schallemissionen erfüllen als zuvor, wenn sie förderfähig sein sollen.
Die Werte der EU-Durchführungsverordnung Nr. 813/2013 sind dann nicht mehr (wie seit 2024 gefordert) nur um 5 dB, sondern um 10 dB zu unterschreiten. Das entspricht einer Verdopplung des bisher in Deutschland geforderten Lärmpegels.
Luftwärmepumpen dürfen also unterhalb einer Heizleistung von 6, 12 und 30 kW nur noch 55, 60 beziehungsweise 68 dB(A) erreichen, damit sie förderfähig bleiben.
Das gilt für alle geförderten Wärmepumpen, die ab 2026 neu installiert werden, unabhängig vom Datum der Antragstellung!
| Nennwärmeleistung der Wärmepumpe |
Förderfähig bis 31.12.2025 (≥ 5 dB unter EU-Ökodesign) |
Förderfähig ab 01.01.2026 (≥ 10 dB unter EU-Ökodesign) |
|---|---|---|
| < 6 kW | ≤ 60 dB(A) | ≤ 55 dB(A) |
| 6 – 12 kW | ≤ 65 dB(A) | ≤ 60 dB(A) |
| 12 – 30 kW | ≤ 73 dB(A) | ≤ 68 dB(A) |
| 30 – 70 kW | ≤ 83 dB(A) | ≤ 78 dB(A) |
Wichtig: Die Grenzwerte der TA Lärm bleiben davon unberührt. Die strengeren Schallvorgaben für Luft/Wasser-Wärmepumpen stellen eine reine Fördervoraussetzung dar und gehen über die allgemeinen bau- und immissionsschutzrechtlichen Anforderungen hinaus.
Damit wird der Nachweis besonders niedriger Schallleistungspegel bei Planung, Produktauswahl und Ausschreibung künftig noch wichtiger.
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Für einen Teil der aktuell förderfähigen Geräte bedeutet dies, dass sie ab 2026 nicht mehr über die BEG bezuschusst werden können, auch wenn sie weiterhin rechtlich zulässig sind.
Für alle, deren Luft-Wärmepumpe erst 2026 installiert wird, empfiehlt sich folgendes Vorgehen:
Liegt der Schallleistungspegel über diesem Wert, ist das Gerät ab 2026 nicht mehr förderfähig, auch wenn diese Wärmepumpe zulässig betrieben werden darf.
Die verschärften Lautstärkeregeln sind jedoch nicht kurzfristig eingeführt worden, sondern wurden frühzeitig angekündigt. Die Verschärfung ist bereits in der geltenden BEG-EM-Richtlinie vom 21. Dezember 2023 verankert und tritt ohne Übergangsregelung in Kraft.
Hersteller konnten ihre Produktentwicklung daher darauf ausrichten, den Schallpegel konsequent senken und neue Modelle entsprechend planen. In der Praxis bedeutet das, dass in jedem relevanten Leistungsbereich heute praktisch keine Wärmepumpen mehr angeboten werden, die nicht förderfähig sind.
Dennoch warnt der Bundesverband Wärmepumpe, dass die neuen Schall-Grenzwerte für einige Luftwärmepumpe bedeuten kann, dass sie ab 2026 nicht mehr über die BEG bezuschusst werden können, auch wenn sie weiterhin rechtlich zulässig sind.
Experten empfehlen daher, sich nicht von den neuen Grenzwerten verunsichern zu lassen. Wer eine aktuelle Wärmepumpe aus den etablierten Leistungsbereichen auswählt, bewegt sich in aller Regel auch innerhalb der ab 2026 gültigen Vorgaben. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten die neuen Schallgrenzwerte aber mit denen der zu fördernden Wärmepumpe abgeglichen werden.