Letzte Aktualisierung: 13.03.2026

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Neue VDE-AR-N 4105:2026-03: Schlupfloch für größere PV-Anlagen?

Die zum 1. März 2026 aktualisierte Anschlussnorm VDE-AR-N 4105 setzt die technischen Vorgaben des Solarpakets I um und vereinfacht den Anschluss von Erzeugungsanlagen bis 800 VA sowie Speichern durch ein neues Standardformular (F.1.2) für Laien. Da die Norm keine Begrenzung der DC-Modulleistung oder Speicherkapazität vorsieht, ermöglicht sie theoretisch eine konstante 800-Watt-Einspeisung aus großen Speichersystemen bei gleichzeitigem Anspruch auf Einspeisevergütung.

Die neue VDE-Norm lässt vermuten, dass durch eine Entkoppelung von Modulleistung und Wechselrichter-Limit theoretisch eine konstante 800-Watt-Einspeisung aus großen Speichern möglich wäre. So könnte man mit einfachsten Mitteln den Eigenverbrauch deutlich steigern und sogar eine Einspeisevergütung erhalten. (Foto: energie-experten.org / KI)

Die VDE-AR-N 4105 regelt die technischen Anforderungen für den Anschluss von Erzeugungsanlagen – wie Photovoltaik-, Blockheizkraftwerke oder auch Windkraftanlagen – an das Niederspannungsnetz. Sie ist ein zentraler Baustein für die sichere und netzverträgliche Integration dezentraler Energiequellen und wird auch in den Technischen Anschlussbedingungen TAB angeführt.

Der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE) hat jetzt zum 1. März eine Neufassung der Anschlussnorm für die Niederspannung (VDE-AR-N 4105 Anwendungsregel:2026-03) veröffentlicht.

Die Norm wurde an das Solarpaket I angepasst. In der neuen 4105 finden sich gegenüber der Vorgängerversion von 2018 daher einige Neuerungen, die auch für den Anschluss von PV-Anlagen und Batteriespeichern relevant sind.

Neben Änderungen bei Anschluss- und Nachweisprozessen gehören neue Anforderungen an die Systemstützung, Vereinfachungen für Steckersolargeräte und Vorgaben für den Einsatz von bidirektionalem Laden von Elektrofahrzeugen zu den aktualisierten Inhalten.

Parallel zur VDE-AR-N 4105:2026-03 wurde auch die VDE-AR-N 4100:2026-04 aktualisiert, die den allgemeinen Netzanschluss von Kundenanlagen regelt.

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Änderungen der VDE-AR-N 4105:2026-03 im Überblick

Für Stecker-Solaranlagen sieht Punkt 4.4 der Norm nun offiziell vor, das Balkonkraftwerke nur eine Erzeugungsleistung von 800 VA (800 Watt) besitzen dürfen – nicht Einspeiseleistung. Maßgeblich sind die Angaben auf dem Typenschild.

Die Registrierung der Balkonanlage muss spätestens 1 Monat nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister durch den Anlagenbetreiber erfolgen.

Für die Anmeldung - von nicht EEG-konformen Anlagen – beim Netzbetreiber wurde ein neues, standardisiertes Anmeldeformular (F.1.2) für Kleinsterzeugungsanlagen bis 800 VA eingeführt.

Neben Balkonkraftwerken erlaubt die Norm nun auch Wechselstrom-Batteriespeicher als einzelne Komponente, z.B. zur Nutzung variabler Stromtarife. Auch AC-gekoppelte Speicher können nun selbst als Laie mit dem Formular F 1.2 gemeldet werden. Hierbei gilt ebenfalls eine Begrenzung auf 800 VA Erzeugungsleistung, unabhängig wie groß die Speicherkapazität ist.

Über die Einreichung beim Netzbetreiber ist es jetzt auch möglich, eine Einspeisevergütung zu bekommen.

Ist die neue VDE-AR-N 4105:2026-03 ein Schlupfloch für größere PV-Anlagen?

Interessante Änderung ist nun auch, dass die Erzeugung nicht auf kleine PV-Anlagen bis 800 Watt AC beschränkt ist, sondern die VDE-AR-N 4105:2026-03 für alle Kleinsterzeuger gilt – also auch für kleine Wind- oder Wasserkraftanlagen.

Da es zudem keine Begrenzung der DC-Leistung des Erzeugers gibt und Speicher nicht in ihrer Kapazität begrenzt sind, ermöglicht es die neue VDE-AR-N 4105:2026-03 im Grunde, den Strom einer größeren PV-Anlage in einem großen DC-Speicher zu speichern und über einen Wechselrichter mit maximal 800 VA Erzeugungsleistung in das Hausstromnetz einzuspeisen.

Mit einer einfachen Meldung per Formular 1.2 und technisch einfachsten Möglichkeiten könnte man dann die PV-Anlage 24 Stunden erzeugen lassen und insgesamt 19,2 kWh pro Tag ins Haus bzw. mit einer Einspeisevergütung ins Stromnetz einspeisen.

Eine PV-Anlage mit 2 kWp könnte dann im Sommer die Strommenge erzeugen, die der Speicher dann über den Tag hinweg ins Hausnetz einspeisen dürfte. Im Winter müsste die Anlage deutlich größer dimensioniert werden.

Ab über 2 kWp Modulleistung ist dann allerdings wiederum eine Anmeldung beim Netzbetreiber nötig. Über 7 kWp ist zwingend die Installation eines Smart-Meter-Gateways vorgeschrieben, über den die PV-Anlage durch den Netzbetreiber abgeregelt werden kann.

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Für wen lohnt sich die neue VDE-Norm 2026 für Balkonkraftwerke?

Die Möglichkeiten, sich eine größere PV-Anlage mit einfachsten technischen Mitteln und geringsten regularischen Anforderungen wie der Pflicht zum Anschluss durch einen Elektrofachbetrieb selbst zu bauen, klingen gut.

Die alleinige Einspeisung von 800 Watt ins öffentliche Stromnetz machen den Einsatz eines Speichers jedenfalls nicht rentabel, nur wer einen hohen Eigenverbrauch hat, könnte profitieren.

Und selbst dabei ist die neue VDE-Anwendungsregel N 4105:2026 kein Persilschein: Da man mit einer solchen auf 800 Watt AC begrenzten PV-Anlage keine größeren Elektrogeräte wie Wärmepumpen oder E-Autos versorgen kann, profitiert man hauptsächlich dann, wenn man viele Stand-By-Verbraucher oder Verbraucher, die rund um die Uhr Strom ziehen wie Aquarien, Kühltruhen oder eine eigene NAS, Bitcoin-Miner oä.

Ob eine solche “Groß-Anlage” als Kleinsterzeugungsanlage wirklich durchgeht und letztlich auch dem Anlagenverständnis des EEG, das maximal 2.000 Wp Modulleistung vorsieht, ebenso standhält, wird sich in der Praxis zeigen müssen.

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