Letzte Aktualisierung: 12.07.2022

Anzeige

PV-Anlage: Bis zu 37% sparen!

Wir sparen für Sie bis zu 37% - durch unseren Experten-Vergleich!
Jetzt Preise vergleichen!

Neuer EH-55-Standard: So erreichen Sie die strengeren GEG-Auflagen

Die Länder haben in der Bundesratssitzung am 8. Juli 2022 der sehr kurzfristig vom Bundestag entschärften Änderung des Gebäudeenergiegesetzes zugestimmt. Der Mindeststandard für Neubauten ab 2023 orientiert sich nun nicht wie in der Formulierungshilfe der Bundesregierung vorgesehen am ausgelaufenen BEG-Förderstandard Effizienzhaus 55, sondern am zulässigen Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes. Damit treten Dämm-Maßnahmen in den Hintergrund und Wärmepumpen und PV werden zum wichtigsten Mittel der Zielerreichung.

Mit dem GEG 2023 wird der zulässige Primärenergiebedarf von Neubauten von bisher 75% des Referenzgebäudes auf 55% reduziert. Die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz von Neubauten werden nicht verändert. (Foto: energie-experten.org)

Mit dem GEG 2023 wird der zulässige Primärenergiebedarf von Neubauten von bisher 75% des Referenzgebäudes auf 55% reduziert. Die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz von Neubauten werden nicht verändert. (Foto: energie-experten.org)

Der Bundestag hat am Donnerstag, 07. Juli 2022, dem "Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor" zugestimmt. Mit diesem Gesetzespaket wurde in Artikel 18a auch eine Änderung des Gebäudeenergiegesetzes beschlossen, die zum 01.01.2023 in Kraft treten sollen.

Eigentlich war die Anhebung des Neubaustandard auf den Faktor 0,55 ("Effizienzhaus 55") schon mit der Einführung des GEG vor zwei Jahren vorgesehen. Mit der jetzigen GEG-Novelle 2022/23 wird der bis vor kurzem noch massiv geförderte Standard EH 55 Vorschrift.

Anzeige

PV-Anlage im Rundum-Sorglos-Paket!

Konfiguriere jetzt online Deine eigene Solar-Anlage + erhalte in wenigen Minuten die besten Experten-Angebote aus Deiner Region!
PV-Anlage online planen und kostenlos Angebote erhalten

GEG-Novelle 2023: Anforderungen an Bauteile und Anlagenkonzepte

Den genauen Wortlaut der beschlossenen Änderungen finden Sie im Gesetzesbeschluss des Bundestages (315/22) im Artikel 18a "Änderung des Gebäudeenergiegesetzes" ab Seite 133:

2. Bauteilanforderungen

Folgende Anforderungen an die jeweiligen einzelnen Bauteile der thermischen Gebäudehülle müssen eingehalten werden:

  • Dachflächen, oberste Geschossdecke, Dachgauben: U ≤ 0,14 W/(m2 K)
  • Fenster und sonstige transparente Bauteile: Uw ≤ 0,90 W/(m2 K)
  • Dachflächenfenster: Uw ≤ 1,0 W/(m2 K)
  • Außenwände, Geschossdecken nach unten gegen Außenluft: U ≤ 0,20 W/(m2 K)
  • Sonstige opake Bauteile (Kellerdecken, Wände und Decken zu unbeheizten Räumen, Wand- und Bodenflächen gegen Erdreich, etc.): Drucksache 315/22 U ≤ 0,25 W/(m2 K)
  • Türen (Keller- und Außentüren) UD ≤ 1,2 W/(m2 K)
  • Lichtkuppeln und ähnliche Bauteile: U ≤ 1,5 W/(m2 K)
  • Spezielle Fenstertüren (mit Klapp-, Falt-, Schiebe- oder Hebemechanismus): UW ≤ 1,4 W/(m2 K)
  • Vermeidung von Wärmebrücken: ΔUWB ≤ 0,035 W/(m2 K). […]
Anzeige

Heizkosten sparen & Umwelt schonen?!

Unsere Experten erstellen Dir in wenigen Minuten ein Wärmepumpen-Angebot nach Deinen Wünschen. Digital & kostenlos.
Jetzt kostenloses Angebot anfordern!

3. Zulässige Anlagenkonzepte

Für die Anlagentechnik ist eines der nachfolgenden Anlagenkonzepte umzusetzen:

  • Sole-Wasser-Wärmepumpe mit Flächenheizsystem zur Wärmeübergabe, zentrale Abluftanlage
  • Wasser-Wasser-Wärmepumpe mit Flächenheizsystem zur Wärmeübergabe, zentrale Abluftanlage
  • Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Flächenheizsystem zur Wärmeübergabe, zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (Wärmebereitstellungsgrad ≥ 80 %)
  • Fernwärme mit zertifiziertem Primärenergiefaktor fp ≤ 0,7, zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (Wärmebereitstellungsgrad ≥ 80 %)
  • Zentrale Biomasse-Heizungsanlage auf Basis von Holzpellets, Hackschnitzeln oder Scheitholz, zentrale Abluftanlage, solarthermische Anlage zur Trinkwarmwasser-Bereitung

Mit der ersten von drei angekündigten Gesetzesnovellen sind im Gebäudeenergiegesetz hinsichtlich der Anforderungen an neu errichtete Gebäude keine Anlagenvarianten mit Gasheizungen mehr umsetzbar. Strom aus einer eigenen Solaranlage darf bei der Ermittlung des Jahres-Primärenergiebedarfs in Abzug gebracht werden.

Während die Anforderungen an die Primärenergie verschärft wurden, blieben die Anforderungen an den Transmissionswärmeverlust (kurz: H’T) der Gebäudehülle unverändert.

So wurde die ursprünglich geplante Verschärfung der Hüllanforderungen bei Wohngebäuden mit einem von 1 auf 0,7 reduzierten H’T-Wert ebenso wie die von der Bundesregierung geplante Verschärfung der zulässigen mittleren U-Werte der Bauteilgruppen für Nichtwohngebäude ersatzlos gestrichen.

Es bleibt also vorerst bei den alten Standards für die Dämmung von neuen Häusern. Damit setzt sich letztlich die FDP in der Ampel-Koalition durch.

Anhebung des Neubaustandard EH55 vernachlässigt Gebäudehülle

Jürgen Leppig, Bundesvorsitzender des Energieberaterverbands GIH, kritisiert: "Eine Erhöhung des Mindeststandards ist grundsätzlich sinnvoll und klimapolitisch unbedingt geboten. Allerdings reduziert nur eine effiziente Gebäudehülle den Energiebedarf einer Immobilie nachhaltig – sie ist entscheidend dafür, wie viel Energie ungenutzt nach außen verpufft. Durch den Verzicht auf Anforderungen an die Hülle wird der Energieverbrauch des Gebäudes im Gesetzesentwurf im Vergleich zum derzeit geltenden Recht nicht reduziert. Lediglich die Anforderungen an die Haustechnik sind durch den somit verpflichtenden Einsatz erneuerbarer Energien gestiegen.

Mit Blick auf die aktuelle Energieproblematik mit exorbitant gestiegenen Energiekosten wäre es aber angebracht, an jeder möglichen Stelle Energie einzusparen. Denn: Mit der durch moderne Gebäudetechnik zusätzlich erzeugten Energie ließe sich weit Besseres anfangen, als sie sogleich über eine schlechte Gebäudehülle wieder zu verlieren – und das über die kommenden Jahrzehnte hinweg."

"Dass die Abgeordneten bei der Erhöhung des GEG-Standards auf weitere Verschärfungen der Dämm-Vorschriften verzichtet haben, bedeutet einen echten Fortschritt für bezahlbaren Klimaschutz bei Gebäuden“, kommentierte hingegen ZIA-Präsident Andreas Mattner die Entscheidung des Bundestags.

Weiteres Dämmen der Fassade hätte bei Wohnimmobilien kaum Energieeinsparung aufgrund der Dämmstoffverklebung und -herstellung jedoch einen negativen Lebenszykluseffekt gehabt, bei Gewerbeimmobilien wäre der Effekt gänzlich negativ, weil sie sich durch Dämmung aufheizen und daher dann mehr Energie verbrauchen, so Mattner.

Sie haben eine Frage zu diesem Artikel? Wir sollten auch Ihre News bei uns veröffentlichen? Schreiben Sie uns unkompliziert eine Email an unsere Redaktion unter info[at]energie-experten.org

Sie wollen keine News von uns verpassen?

Abonnieren Sie unseren wöchentlichen Energie-Experten-Newsletter!

Energieberater

Hier finden Sie spezialisierte Energieberater in Ihrer Nähe

Kostenlose Angebote anfordern:

Das könnte Sie auch interessieren:

  • Heizung planen

    Mit unserem Heizungsplaner ermitteln Sie einfach online ein Heizungskonzept, das Ihre Heizwärmeanforderungen am Besten erfüllt. Dabei richtet sich die…

    Heizung planen
  • Solarrechner

    Mit unserem Online-Solarrechner können Sie sofort prüfen, ob sich Ihr Dach für eine Photovoltaik-Anlage technisch eignet und finanziell lohnt. Mit nur wenigen…

    Solarrechner
  • Dämmung berechnen

    Mit unserer Online-App "Dämmkostenrechner" ermitteln Sie in wenigen Schritten einfach & unkompliziert, welche Dämmung in welcher Dicke wie viel kostet, was sie…

    Dämmung berechnen

Ihre Suchanfrage wird bearbeitet