Letzte Aktualisierung: 07.02.2025

Anzeige

PV-Anlage: Bis zu 37% sparen!

Wir sparen für Sie bis zu 37% - durch unseren Experten-Vergleich!
Jetzt Preise vergleichen!

Neues EEG 2025: Pauschaloption ermöglicht Zwischenspeichern von Netzstrom

Mehr als 80 Prozent der neuen Photovoltaikanlagen auf Eigenheimen werden in Kombination mit einem Batteriespeicher installiert. Diese Speicher können mit dem neuen §19 3a-3c EEG künftig auch zum Zwischenspeichern von Netzstrom genutzt werden und damit netz- und systemdienlicher betrieben werden. Mit der "Pauschaloption" für Anlagen bis 30kW ist es erstmals praktisch möglich, mit dem Speicher auf Preise und ggf. Direktvermarktungssignale zu reagieren.

Stromspeicher können künftig auch zum Zwischenspeichern von Netzstrom genutzt werden. Besitzer von kleineren PV-Stromspeichern können dann mit der „Pauschaloption“ förderfähige Solarstrommengen im Speicher von nicht förderfähigem Graustrom aus dem Netz abgrenzen. Das ermöglicht eine flexible Nutzung der Speicher nicht nur für den Eigenverbrauch, sondern auch für den Stromhandel und Systemdienstleistungen. (Foto: energie-experten.org)

Mit dem neuen Solarspitzengesetz werden auch die Optionen strukturiert und erweitert, die dem Speicherbetreiber bei einer Zwischenspeicherung von EE-Strom vor einer Netzeinspeisung zur Verfügung stehen.

Zur Einspeisung von Strom aus Speichern gibt es nun drei Optionen

1) Ausschließlichkeitsoption: innerhalb eines Kalenderjahres ausschließlich mit gleichartigen EE-Strom geladen - Einspeisung ins Netz: Einspeisevergütung

2) Abgrenzungsoption: innerhalb eines Kalenderjahres anteilige Betrachtung des förderfähigen Anteils nach § 85d - Festlegung der förderfähigen Strommenge

3) Pauschaloption: pauschaler Anteil - gilt nur Solaranlagen + Speicher eines Betreibenden bis 30 kWp (ohne Steckersolar) bis zu einer maximalen Strommenge

Die Pauschaloption für Heimspeicher und die Abgrenzungsoption für größere Speicher dienen nun dazu, förderfähige Solarstrommengen im Speicher von nicht förderfähigem Graustrom aus dem Netz abzugrenzen.

Sowohl die erweiterte Abgrenzungs- als auch die neue Pauschaloption können nicht nur eine (anteilige) EEG-Förderung für die Netzeinspeisung aus bidirektional genutzten Mischstromspeichern, sondern zugleich eine komplementäre Saldierung der Umlagen nach dem EnFG in Höhe der nicht förderfähigen Netzeinspeisung eröffnen.

So soll eine flexible Nutzung der Speicher für Eigenverbrauch, Stromhandel und Systemdienstleistungen ermöglicht werden.

Anzeige

PV-Anlage im Rundum-Sorglos-Paket!

Konfiguriere jetzt online Deine eigene Solar-Anlage + erhalte in wenigen Minuten die besten Experten-Angebote aus Deiner Region!
PV-Anlage online planen und kostenlos Angebote erhalten

Wie funktioniert die Pauschaloption?

Die Pauschal-Option sieht gemäß § 19 Absatz 3c EEG vor, dass der förderfähige Strom bei Solaranlagen bis 30 kWp pauschal bestimmt wird. Sie erfasst dabei die Gesamteinspeisung aus Solaranlagen, Mischstromspeichern und bidirektional genutzten Ladepunkten.

Die Pauschal-Option ist daher passend für Solaranlagen, Heimspeicher und Ladepunkte im Prosumerhaushalt und für kleine Bestands- und Neu-Anlagen in viertelstündlicher Optimierung. Der vereinfachte Pauschalansatz ist unvereinbar mit jeglicher Stromerzeugung aus anderen Erzeugungsanlagen.

Zudem müssen alle Solaranlagen und Stromspeicher (sowie in entsprechender Anwendung Ladepunkte) von demselben Betreiber betrieben werden!

Wer einen Batteriespeicher zu Hause hat, könnte diesen fortan aus dem Netz laden – und zwar immer dann, wenn der Strom durch einen dynamischen Stromtarif gerade richtig günstig ist. Wenn dieser Strom später wieder eingespeist wird, besteht ein Vergütungsanspruch.

Das Gleiche gilt nun auch für den Akku im E-Auto. Denn Ladepunkte (und damit die angeschlossenen Elektroauto-Akkus) werden den Speichern gleichgestellt, was „Vehicle-to-Grid“-Speicherlösungen erlaubt. Wer also keinen PV-Stromspeicher hat, aber ein Elektroauto fährt, könnte diesen Akku netzdienlich mit Netzstrom be- und auch wieder entladen.

Voraussetzung ist, dass die Anlagen in der Direktvermarktung betrieben werden. Die praktische Anwendung, z. B. wie der pauschal förderfähige Anteil zu bestimmen ist, soll zudem durch eine noch zu formulierende Festlegung der Bundesnetzagentur weiter präzisiert werden.

Anzeige

Heizkosten sparen & Umwelt schonen?!

Unsere Experten erstellen Dir in wenigen Minuten ein Wärmepumpen-Angebot nach Deinen Wünschen. Digital & kostenlos.
Jetzt kostenloses Angebot anfordern!

Umlage-Saldierung und maximale Gesamt-Einspeisung

Die Pauschaloption eröffnet für alle Stromspeicher im Zusammenspiel mit einer Ergänzung in § 21 Absatz 4a EnFG eine besonders einfache komplementäre Bestimmung der förderfähigen Anteile an der Netzeinspeisung einerseits und der umlagesaldierungsfähigen Anteile andererseits.

Die komplementäre Umlage-Saldierung bedeutet, dass die Netzeinspeisung, die nicht förderfähig ist, pauschal umlagebegünstigt ist. Der Betreiber kann dann für einen pauschalen Anteil an der gesamten Erzeugung und zeitgleichen Netzeinspeisung aus diesen Anlagen die entsprechende Marktprämie geltend machen.

Der Förderanspruch für Netzeinspeisung aus dem Stromspeicher bemisst sich nach der Höhe des Zahlungsanspruchs, der bei einer unmittelbaren Einspeisung des EE-Stroms ohne Zwischenspeicherung bestanden hätte.

Die pauschale Förderung der „gemischten“ Gesamt-Einspeisung aus Solaranlagen besteht für die insgesamt in einem Kalenderjahr an der Einspeisestelle in das Netz eingespeiste Strommenge, höchstens jedoch für eine Strommenge von bis zu 500 Kilowattstunden pro Kalenderjahr je Kilowatt installierter Leistung der Solaranlagen.

Die pauschale förderfähige Strommenge je Kilowatt installierter Leistung ist so bemessen, dass die Stromspeicher (und in entsprechender Anwendung Ladepunkte) bidirektional ohne Restriktionen auch zur Speicherung von „Graustrom“ aus dem Netz am Markt eingesetzt werden können, ohne dass es im Rahmen der üblichen Nutzungskonzepte bei der Netzeinspeisung zu einer unangemessenen Grünfärbung kommt.

Durch die Begrenzung auf die Summe der jährlichen Netzeinspeisung an der Einspeisestelle soll sichergestellt bleiben, dass keine rein leistungsbezogene Förderung ohne tatsächliche Einspeisung erfolgt.

Hinweis: Auch ohne Direktvermarktung und ohne die Gesetzesänderung ist es bereits bisher möglich, einen Stromspeicher aus dem Netz zu beladen, sofern aus dem Speicher kein Strom ins Netz geliefert wird. In der Praxis gibt es dabei allerdings Probleme bei manchen Netzbetreibern.

Sie wollen keine News von uns verpassen?

Abonnieren Sie unseren wöchentlichen Energie-Experten-Newsletter!

Photovoltaik

Fordern Sie hier 5 kostenlose Photovoltaik-Angebote an und vergleichen Sie die Preise!

Kostenlose Angebote anfordern:

Das könnte Sie auch interessieren:

  • Heizung planen

    Mit unserem Heizungsplaner ermitteln Sie einfach online ein Heizungskonzept, das Ihre Heizwärmeanforderungen am Besten erfüllt. Dabei richtet sich die…

    Heizung planen
  • Solarrechner

    Mit unserem Online-Solarrechner können Sie sofort prüfen, ob sich Ihr Dach für eine Photovoltaik-Anlage technisch eignet und finanziell lohnt. Mit nur wenigen…

    Solarrechner
  • Dämmung berechnen

    Mit unserer Online-App "Dämmkostenrechner" ermitteln Sie in wenigen Schritten einfach & unkompliziert, welche Dämmung in welcher Dicke wie viel kostet, was sie…

    Dämmung berechnen

Ihre Suchanfrage wird bearbeitet