Letzte Aktualisierung: 29.03.2023

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Neues GEG: 65%-Regelung bleibt - Ausnahmen für blauen Wasserstoff sorgen für Unmut

Die Ampel hat sich in ihrem Koalitionsausschuss weitestgehend auf den aktuellen Entwurf zur Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes geeinigt. Dieser sieht vor, dass ab 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden soll. Es soll jedoch Ausnahmen für "H2-ready"-Gasheizungen geben, die sogar mit blauem Wasserstoff betrieben werden dürfen. „Das ist die Förderung der Klimazerstörung“, kritisiert die Deutsche Umwelthilfe.

Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der Deutsche Umwelthilfe, kritisiert die Ergebnisse des Koalitionsausschusses zur Klima- und Infrastrukturpolitik scharf: "Das ist die Förderung der Klimazerstörung.“ (Foto: DUH (c) Stefan Wieland)

Nachdem der Gesetzentwurf zur 65%-Regelung an die Bild durchgestochen wurde und einen medialen Aufschrei verursachte, hat sich auch die Stimmung in der Ampel wieder verbessert. Nach einer Marathonverhandlung steht nun fest: Das Gebäudeenergiegesetz tritt zum 01.01.2024 in Kraft und schreibt vor, dass möglichst jede neue Heizung zu 65 % mit Erneuerbaren Energien betrieben werden muss.

Der neue GEG-Gesetzentwurf wird gegenwärtig im Ressortkreis überarbeitet und soll von der Bundesregierung im April im Kabinett auf den Weg gebracht werden, um das novellierte GEG noch vor der Sommerpause im Bundestag zu beschließen.

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"Niemand wird im Stich gelassen"

Öl- und Gasheizungen werden nach wie vor nicht verboten, sondern können repariert und so lange weiterbetrieben werden bis sie das bereits seit längerem geltende Austauschalter von 30 Jahren gemäß GEG §72 erreicht haben. Um soziale Härten abzufedern, hat die Ampel finanzielle Hilfen für Hauseigentümer als auch Mieterinnen und Mieter angekündigt.

Im Koalitionsausschuss haben sich SPD, Grüne und FDP auf einen technologieoffenen Ansatz und ausreichend lange Übergangszeiträume geeinigt. Das Gesetz soll dabei „pragmatisch“ ausgestaltet werden.

"Damit Bürgerinnen und Bürger nicht überfordert werden, wird zielorientiert geprüft, wie der ambitioniertere Austausch von Öl- und Gasheizungen aufgrund der Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gezielt und bürokratiearm aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziell gefördert werden kann. Niemand wird im Stich gelassen", so das "Modernisierungspaket für Klimaschutz und Planungsbeschleunigung" vom 28. März 2023.

Der Fraktionsvorsitzende der Grünen im hessischen Landtag, Mathias Wagner, mahnt die Ampel diesbezüglich zur Eile: "In Bezug auf die Förderung von Privathaushalten bei der Erneuerung defekter Heizungsanlagen hat die Bundesregierung noch eine Menge Arbeit vor sich. Wir hoffen, dass bei diesem Thema jetzt alle in der Koalition konstruktiv an Lösungen statt destruktiv an Indiskretionen arbeiten."

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Werden Gasheizungen mit blauem Wasserstoff GEG-fähig?

Hinter dem "technologieoffenen Ansatz" könnte sich allerdings eine für den Klimaschutz sehr problematische Regelung verbergen. Denn laut der Umwelthilfe soll es nun Ausnahmen von der im "Heizungsgesetz" 65%-Regel geben, wenn man eine Gasheizung mit blauem Wasserstoff betreibt ("H2-ready Heizungen").

"Die Bundesregierung droht auch noch das geplante Gebäudeenergiegesetz wie schon das Verbrenner-Aus zu konterkarieren. Was die E-Fuels für die Verbrenner sind, das ist Wasserstoff für die Heizungen. Laut den Ausführungen von Minister Lindner werden sogar Verbrenner-Heizungen erlaubt oder gar gefördert, die mit blauem Wasserstoff betrieben werden. Das ist Wasserstoff, der aus fossilen Energien hergestellt wird – und damit noch dreckiger, da durch den Umwandlungsprozess noch ineffizienter. Das ist die Förderung der Klimazerstörung", so Barbara Metz, DUH-Bundesgeschäftsführerin.

Zudem ist noch unklar, welche Übergangszeiträume für Wasserstoff-Heizungen gelten sollen. Sehr lange oder unklare Regelungen könnten dazu führen, dass weiterhin Gas auch in neuen Heizungen verbrannt wird. Im Falle des blauen Wasserstoffes würde aufgrund seiner schlechten Effizienz sogar ein höherer fossiler Gasverbrauch resultieren.

"Im Gebäudebereich kommt endlich Schwung in die Wärmewende ab 2024. Jetzt braucht es eine klare Absage an Wasserstoff im Heizungskeller und Tempo für die energetische Modernisierung. Nur mit echter erneuerbarer Wärme und weniger Energieverbrauch leistet der Gebäudesektor seinen Beitrag zum 1,5-Grad-Ziel", so Olaf Bandt, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND).

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