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Letzte Aktualisierung: 24.02.2026
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Wir sparen für Sie bis zu 37% - durch unseren Experten-Vergleich!Die schwarz-rote Koalition hat sich am 24.02.2026 auf Eckpunkte für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) geeinigt. Das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) samt der 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien soll gestrichen werden (Paragrafen 71 bis 71p sowie 72). An die Stelle der 65%-Pflicht tritt eine „Bio-Treppe“ mit minimalen Beimischungsquoten für Öl- und Gasheizungen (u.a. Grüngasquote).
Vor Allem die mit der Ablösung der 65%-Regelung im aktuellen Heizungsgesetz §71 GEG durch die Grüngasquote einhergehende Parallelentwicklung, dass immer mehr Haushalte auf Wärmepumpen umsteigen, währenddessen die Gasnetze zunehmend an Wirtschaftlichkeit verlieren und für die Besitzer von Gasheizungen immer teurer werden, ruft deutliche Kritik hervor.
Stadtwerke erhalten bereits die Möglichkeit, ihre Netze bis 2035 oder 2040 abzuschreiben und perspektivisch stillzulegen. Fachleute warnen daher vor einer strukturellen Kostenfalle: Je weniger Haushalte am Gasnetz verbleiben, desto höher fallen die Netzentgelte für die verbleibenden Kundinnen und Kunden aus.
Studien zufolge könnten den letzten angeschlossenen Haushalten jährliche Mehrkosten in Höhe von mehreren tausend Euro drohen. Zudem besteht das Risiko, dass neu eingebaute Gasheizungen zu Investitionsruinen werden, wenn die zugehörige Infrastruktur vorzeitig stillgelegt wird.
Die geplante GEG-Reform berührt damit nicht nur klimapolitische Grundsatzfragen, sondern auch zentrale Aspekte von Planungssicherheit, Investitionsschutz und sozialer Gerechtigkeit.
Besonders Mieterinnen und Mieter, die ihre Heizungsart nicht selbst bestimmen können, könnten mit der Grüngasquote von steigenden Kosten betroffen sein.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
| Aspekt | Aktuelle Regelung (§ 71 GEG) | Geplante Neuerung (GMG / Grüngasquote) | Implikationen für Klimaschutz, Transformation & Kosten |
|---|---|---|---|
| Grundprinzip beim Heizungseinbau | Neue Heizungen müssen zu mind. 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. | 65 %-Vorgabe soll entfallen; stattdessen Einführung einer Grüngasquote für Gasversorger. | Wechsel von direkter Technologieanforderung zu indirektem Marktinstrument; geringere Steuerungswirkung möglich. |
| Zulässigkeit neuer Gasheizungen | Reine neue Gasheizungen faktisch nur eingeschränkt möglich (z. B. mit Hybridlösungen oder Übergangsregeln). | Neue Gasheizungen grundsätzlich wieder möglich, sofern Gasversorger Quoten erfüllen. | Risiko eines verlangsamten Umstiegs auf Wärmepumpen; potenzielle Lock-in-Effekte fossiler Infrastruktur. |
| Steuerungsmechanismus | Klare gesetzliche Anforderung auf Gebäudeebene (Technologie-/Erfüllungsoptionen definiert). | Verpflichtung der Gaslieferanten zur Beimischung von Biomethan/Wasserstoff. | Steuerung verlagert sich vom Gebäude auf den Energiemarkt; weniger Planungssicherheit für Eigentümer. |
| Klimawirkung | Direkte Emissionsminderung durch hohen EE-Anteil im Gebäude. | Klimawirkung abhängig von tatsächlicher Verfügbarkeit grüner Gase. | Begrenzte Mengen an Biomethan und grünem Wasserstoff → potenziell geringe CO₂-Reduktion im Gebäudesektor. |
| Transformation des Heizungsbestands | Klare Richtung hin zu elektrischen Lösungen (v. a. Wärmepumpen) und Wärmenetzen. | Gas bleibt als Option erhalten. | Gefahr einer Verlangsamung der Dekarbonisierung des Gebäudebestands. |
| Infrastrukturentwicklung | Implizite Vorbereitung auf Rückgang der Gasnutzung. | Parallele Ermöglichung neuer Gasheizungen trotz geplantem Gasnetzrückbau. | Struktureller Widerspruch: Schrumpfende Netze bei potenziell neuen Anschlüssen. |
| Kostenentwicklung für Haushalte | Höhere Anfangsinvestitionen bei Wärmepumpen, langfristig geringere Betriebsrisiken. | Geringere Einstiegshürde bei Gasheizungen, aber steigende Netzentgelte möglich. | Risiko stark steigender Netzkosten für verbleibende Haushalte; Gefahr von „Investitionsruinen“ bei Netzstilllegung. |
| Soziale Auswirkungen | Förderprogramme sollen Umstieg abfedern; klare Transformationsrichtung. | Kostenrisiken bei späterem Netzausstieg könnten v. a. Mieter:innen treffen. | Verlagerung langfristiger finanzieller Risiken auf Verbraucher:innen. |
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Unsere Experten erstellen Dir in wenigen Minuten ein Wärmepumpen-Angebot nach Deinen Wünschen. Digital & kostenlos.Die vorgesehene Grüngasquote soll den Einsatz erneuerbarer und dekarbonisierter Gase wie Wasserstoff, dessen Derivate oder Biomethan im Gasnetz schrittweise erhöhen.
Ab 2027 soll die Quote greifen und bis 2045 einen wachsenden Anteil „grüner“ Gase im Markt sicherstellen, indem Gasversorger verpflichtet werden, entsprechende Mengen bereitzustellen. Ziel ist es, fossiles Erdgas schrittweise zu ersetzen und die Gaswirtschaft klimaneutral auszurichten.
Wer eine neue Öl-oder Gasheizung einbaut, muss dann beachten, dass er nach und nach den Anteil an grünem Öl oder Gas erhöhen muss. Im Gesetz ist von der sogenannten “Biotreppe” die Rede: Der Anteil an klimafreundlichem Gas oder Öl wird stufenweise erhöht. Ab 2029 wird mit einem Anteil von 10 Prozent begonnen. Den weiteren Anstieg bis 2040 legt das Gesetz in drei Schritten fest. Die genaue Endquote ist noch offen.
Die klimafreundlichen Kraftstoffe der Biotreppe können etwa Biomethan, synthetische Kraftstoffe oder bestimmte Formen von Wasserstoff sein. Für diesen Anteil fällt kein CO2-Preis an.
Außerdem müssen Energieversorger einen Anteil klimafreundlicher Gase und klimafreundlichen Heizöls liefern, und zwar ab 2028 in einer Höhe von bis zu 1%.
Doch das Konzept stößt auf erhebliche Vorbehalte. In einer Analyse des Instituts der deutschen Wirtschaft und des Wuppertal Instituts im Auftrag von Bellona Deutschland wird die Wirksamkeit der Grüngasquote klimapolitisch infrage gestellt.
Kritiker argumentieren, dass die Beimischung von Wasserstoff in bestehende Gasnetze nur geringe CO2-Einsparungen bringe und gleichzeitig knappe Mengen an grünem Wasserstoff aus industriellen Anwendungen abgezogen würden, wo sie deutlich dringender benötigt werden.
Biomethan könne zwar einen Beitrag leisten, sei jedoch mengenmäßig begrenzt und damit keine tragfähige Lösung für den breiten Einsatz im Gebäudesektor. Schon ein Prozent Biomethan, wie im Eckpunktepapier vorgesehen, entspricht rund einem Viertel der heutigen deutschen Biomethanproduktion. Diese Mengen müssen zusätzlich erzeugt oder importiert werden, und der CO2 Preis auf den fossilen Anteil kommt noch obendrauf.
Unter der Annahme, dass in den nächsten 15 Jahren die Hälfte der bestehenden Gas- und Ölheizungen durch neue Gas- und Ölheizungen ersetzt würden, würde für deren Betrieb schon fast das gesamte Biomassepotenzial in Deutschland benötigt.
Insgesamt drohten ineffiziente Anreizwirkungen, zusätzlicher bürokratischer Aufwand, steigende Heizkosten insb. für Mieter und eine nur geringe klimapolitische Steuerungswirkung.
Zudem warnen Fachleute davor, dass die Quotenvorgaben indirekt Fehlanreize setzen könnten. Anstatt den Umstieg auf elektrische und erneuerbare Technologien wie Wärmepumpen zu beschleunigen, könnte die Möglichkeit neuer Gasheizungen Investitionen in eine auslaufende Infrastruktur verlängern.
Haushalte und Gebäudeeigentümer würden dabei potenziell die wirtschaftlichen Risiken tragen, ohne von langfristig stabilen Lösungen zu profitieren.
Ab 2029 sollen neu eingebaute Gasheizungen mit einem Biomethananteil von mindestens 10 Prozent betrieben werden. Wie teuer das Heizen dann werden könnte, hat nun eine Analyse des Vergleichsportals Verivox gezeigt:
Bereits heute liegt der aktuelle Durchschnittspreis dieser Bio-Gastarife rund 25 Prozent über dem Preis herkömmlicher Erdgastarife liegt. Bei einem Einfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh entspricht das Mehrkosten von rund 492 Euro.
Wer stattdessen eine Wärmepumpe einbaut, hat zwar höhere Anschaffungskosten, spart aber bei den Energiekosten. So wurden für die Beheizung eines Einfamilienhauses mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden (kWh) Erdgas im Jahr 2025 durchschnittlich 2.256 Euro fällig.
Eine effiziente Wärmepumpe mit einer Jahresarbeitszahl von 4 benötigt für die Bereitstellung der gleichen Heizleistung hingegen 5.000 kWh Wärmepumpenstrom. Die Kosten dafür liegen bundesweit bei durchschnittlich 1.361 Euro. Im Vergleich zu einer Gasheizung sind das 895 Euro oder 40 Prozent weniger Heizkosten im Jahr.
Nach Berechnungen des Institut der deutschen Wirtschaft Köln sei das Versprechen der Politik, die Kosten für Haushalte nicht wesentlich zu erhöhen, nicht zu halten. Kurzfristig lässt sich die Grüngasquote mit Biomethan erfüllen, doch bald wäre teurer Wasserstoff nötig, der die Gasrechnung eines Zwei-Personen-Haushalts bis 2035 um rund 350 Euro steigen lassen könnte.
Dies deckt sich mit Berechnungen von Verivox: Bereits die aktuellen Biogastarife sind mit einem Biomethananteil von 10 bis 15 Prozent im Durchschnitt rund 25 Prozent teurer als herkömmliche Erdgastarife. Bei einem Einfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh entspricht das aktuell Mehrkosten von rund 492 Euro.
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) hält formal am Klimaschutzgesetz (KSG) fest: Die gesetzlichen Minderungsziele gelten weiter, und für 2030 ist eine Evaluierung mit möglicher Nachsteuerung vorgesehen.
Allerdings ersetzt das GMG die bisherige 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien durch eine „Bio-Treppe“ (steigende Beimischung klimafreundlicher Brennstoffe ab 2029) sowie eine moderate Grüngas-/Grünölquote auf Lieferantenebene.
Bis 2030 soll die Grüngas- beziehungsweise Grünölquote laut Eckpunktepapier zwei Millionen Tonnen CO2 reduzieren. Das sind nur etwa zwei Prozent der derzeitigen CO2-Emissionen des Gebäudesektors.
Die Bundesregierung läuft damit Gefahr, alle nationalen und EU-Ziele zum Klimaschutz, zu erneuerbaren Energien und auch zur Energieeffizienz wie das Klimaschutzgesetz, die Effort-Sharing-Regulation, die Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III und die Gebäuderichtlinie mit dem Ziel eines Nullemissions-Gebäudebestands bis 2050 zu verfehlen.
Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) sieht hierin erhebliche Rechtsunsicherheit. Er verweist auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von 2021, wonach der Gesetzgeber die Emissionsminderung so ausgestalten muss, dass Freiheitsrechte künftiger Generationen gewahrt bleiben.
In der juristischen Diskussion wird daraus ein faktisches „Rückschrittsverbot“ abgeleitet: Wissentlich schwächere Klimainstrumente könnten verfassungsrechtlich problematisch sein, wenn sie zu höheren Emissionen oder zu einer Verlagerung von Lasten in die Zukunft führen.
Rechtsgutachten gehen daher davon aus, dass die 65-Prozent-Vorgabe aufgrund von EU-Vorgaben (Vorschriften der RED III, Artikel 15a, Absatz 3, Unterabsatz 2) höchstens verringert, aber nicht ganz abgeschafft werden kann.
Ein Instrumentenwechsel ist hingegen nicht per se unzulässig. Maßgeblich ist, ob die Bundesregierung eine belastbare Minderungsprognose vorlegt und die Einhaltung der Klimaziele insgesamt plausibel darlegen kann.
Ohne Vorschriften müssen alle Ziele durch Förderung erreicht werden. Dies gilt allgemein aber als sehr unsicher, lediglich durch z.B. die Wärmepumpen-Förderung die Energie- und Klimaziele zu erreichen.
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Konfiguriere jetzt online Deine eigene Solar-Anlage + erhalte in wenigen Minuten die besten Experten-Angebote aus Deiner Region!Auch Umweltverbände und Unternehmen aus dem Bereich der erneuerbaren Energien melden sich kritisch zu Wort. Eine Abschwächung bestehender Klimaschutzinstrumente gefährde das Erreichen der Klimaziele und untergrabe Investitionssicherheit.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Deutsche Caritasverband, die Deutsche Umwelthilfe (DUH), Gaswende, German Zero, Greenpeace, der Paritätische Gesamtverband, das Umweltinstitut München und der WWF Deutschland warnen davor, dass eine Grüngasquote „zu einer massiven finanziellen Belastung von Verbraucherinnen und Verbrauchern ohne einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz“ führe.
Naturstrom betont in aktuellen Stellungnahmen die Bedeutung eines verlässlichen Rahmens für den Ausbau erneuerbarer Energien und spricht sich gegen politische Unsicherheiten aus, die den Transformationsprozess bremsen könnten:
„Die aktuelle 65-Prozent-Quote ist ein klares und technologieoffenes Instrument, um die Wärmewende voranzubringen. Übergangsfristen und Ausnahmeregeln haben ein gleichermaßen wirkungsvolles wie flexibles Regime geschaffen, das auch die Heizungsbranche als passend eingeordnet hat. Jede Aufweichung bringt hier nur neue Verunsicherung und Verlangsamung – und damit weniger Umsätze für Handwerker wie Hersteller“, so Dr. Kirsten Nölke, Vorständin der naturstrom AG.
Das Umweltinstitut München bewertet die geplante Grüngasquote als klima- und sozialpolitisch fatale Fehlentscheidung und verweist auf die finanziellen Risiken fossiler Heizsysteme: „Wer jetzt noch eine Gasheizung einbaut, kann nicht mehr damit rechnen, sie noch lange nutzen zu können - alleine aufgrund der explodierenden Netzkosten.“
Auch die Chefin der Wirtschaftsweisen, Monika Schnitzer, warnt, dass die geplanten Änderungen am Heizungsgesetz zu neuen Unsicherheiten und langfristig sogar zu einer Kostenfalle werden könnten. Sie fordert stattdessen, bürokratische Hürden abzubauen und den Umstieg auf klimafreundliche Technologien verlässlich günstiger zu machen, um den Heizungswechsel wirkungsvoll zu fördern.