Letzte Aktualisierung: 24.06.2022

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Notfallplan Gas: Alarmstufe erlaubt Versorgern drastische Preiserhöhungen

Robert Habeck hat den Gasnotfallplan aktiviert. Und appelliert an die Bürger, selbstverantwortlich Gas einzusparen, damit wir mit unseren Gasreserven über den Winter kommen. Die Aktivierung der Alarmstufe erlaubt es den Gasversorgern aber auch, die Gaspreise an die Großhandelspreise anzupassen. Es droht nun also eine erneute, drastische Erhöhung der Gaspreise. Aktuell verzichtete die Bundesregierung jedoch, die sofortige Weitergabe von Preiserhöhungen durch die Gasversorgungsunternehmen nach §24 EnSiG zu erlauben.

Auf diesem Bild sehen Sie eine typische Gasflamme eines Gasherdes

§24 EnSiG ist eine spezielle Preisregel, die es Gaslieferanten unter bestimmten Bedingungen erlaubt, innerhalb einer Woche ihre Preise heraufzusetzen. Verbrauchern und Industrie droht dann ein neuer Gaspreis-Schock. (Foto: Vinzenz Lorenz M - Pixabay)

Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen: Was bedeutet das für Gasverbraucher?

Die Bundesregierung hat mit sofortiger Wirkung die sogenannte Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Die Alarmstufe ist die zweite von drei Stufen des Notfallplans. Bisher galt die Frühwarnstufe. Die höchste wäre die Notfallstufe.

Der Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck begründet diesen Schritt unter anderem mit der Verringerung der Gaslieferungen aus Russland durch die Ostsee-Pipeline Nord Stream 1. Seit der Drosselung des Gasdurchflusses in der vergangenen Woche ist der Gasmarkt noch angespannter als zuvor.

Die jetzt ausgerufene Alarmstufe hat insbesondere das Ziel, die Befüllung der Gasspeicher für die kommende Heizperiode beschleunigt vorzunehmen.

Die Ausrufung der Alarmstufe ist zudem Voraussetzung für das Wiederanfahren der Kohlekraftwerke. Das entsprechende Gesetz (Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz) ist derzeit noch im parlamentarischen Verfahren und wird noch vor der Sommerpause am 9. Juli verabschiedet.

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Offizielle Warnstufen-Definitionen: Die drei Krisenstufen im Überblick

Die Verordnung (EU) 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 994/2010 (SoS-VO) sieht im Falle von Versorgungskrisen in Art. 11 Abs. 1 drei Krisenstufen vor:

Frühwarnstufe (Frühwarnung): "Es liegen konkrete, ernst zu nehmende und zuverlässige Hinweise darauf vor, dass ein Ereignis eintreten kann, welches wahrscheinlich zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage sowie wahrscheinlich zur Auslösung der Alarm- bzw. der Notfallstufe führt; die Frühwarnstufe kann durch ein Frühwarnsystem ausgelöst werden."

Alarmstufe (Alarm): "Es liegt eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vor, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt, der Markt ist aber noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen, ohne dass nicht marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen."

Notfallstufe (Notfall): "Es liegt eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere beträchtliche Verschlechterung der Versorgungslage vor und es wurden alle einschlägigen marktbasierten Maßnahmen umgesetzt, aber die Gasversorgung reicht nicht aus, um die noch verbleibende Gasnachfrage zu decken, sodass zusätzlich nicht marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen, um insbesondere die Gasversorgung der geschützten Kunden gemäß Artikel 6 sicherzustellen."

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Freigabe der Preisgestaltung: Droht jetzt ein neuer Gaspreis-Schock?

Mit dem neuen Energiesicherungsgesetz (EnSiG) 2022 haben Gaslieferanten seit dem 21. Mai unter bestimmten Bedingungen eine gesetzliche Möglichkeit, ihre Preise bereits eine Woche nach Ankündigung zu erhöhen, um die gestiegenen Großhandelspreise weitergeben zu können. So soll eine Insolvenz des Gasversorgers und eine Gefährdung der Versorgung vermieden werden.

Voraussetzungen sind, dass die Alarmstufe oder Notfallstufe im Notfallplan Gas ausgerufen wurde und die Bundesnetzagentur auf dieser Grundlage eine "erhebliche Reduzierung der Gesamtgasimportmengen nach Deutschland" feststellt.

Mit der jetzt ausgerufenen Alarmstufe könnten Verbraucher:innen also damit rechnen, dass die Energiepreise noch weiter steigen. Denn gemäß § 24 EnSiG könnte eine „Freigabe der Preisgestaltung der Anbieter“ drohen. Kunden müssten dann gegebenenfalls unbegrenzte Preissteigerungen einfach hinnehmen.

Aktuell verzichtete die Bundesregierung jedoch, die sofortige Weitergabe von Preiserhöhungen durch die Gasversorgungsunternehmen nach §24 EnSiG zu erlauben. Angedacht ist, die höheren Kosten der Versorger über eine Umlage an alle Gasverbraucher weiterzugeben. Details sind aber noch nicht bekannt.

Die im neuen Energiesicherungsgesetz (EnSiG) 2022 angelegte Möglichkeit für Gaslieferanten, höhere Preise unmittelbar an ihre Abnehmer weiterzugeben, bedrohe nicht nur Private, sondern auch die industrielle Produktion und Wertschöpfungsketten. Auch wenn die Regelung heute noch nicht aktiviert wurde: "Der Paragraf 24 des Energiesicherungsgesetzes hängt wie ein Damoklesschwert über Wirtschaft und Privathaushalten", so Christian Seyfert, Hauptgeschäftsführer des VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft.

Robert Habeck: 50€? Die kriegst Du nicht, Alter!

Alle, die können, sollten jetzt Energie sparen, Rücklagen bilden und - falls möglich - in moderne Heizungssysteme und Wärmedämmungen investieren, so Jutta Gurkmann, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).

Auch die Bundesregierung appelliert an die Bürger, sorgsam mit Erdgas umzugehen. Geld vom Staat als Belohnung fürs Energiesparen wird’s aber nicht geben. Robert Habeck ist der Meinung, dass es finanzieller Anreiz genug ist, die jetzt sehr hohen Gaskosten in Eigenregie teilweise einzusparen.

Und appelliert auch an ein solidarisches Verhalten in der Energiekrise: „Und wenn wir uns da nicht gegenseitig helfen, kommen wir da nicht durch. Und wenn einer sagt ich helfe nur, wenn ich noch mal 50€ bekomme, würde ich sagen: "Die kriegst du nicht Alter", so Robert Habeck gestern Abend im heute journal-Interview mit Marietta Slomka.

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Greenpeace und dena fordern: Freiwilliges Energiesparen reicht nicht aus!

Greenpeace reicht ein Appell an freiwilliges Energiesparen nicht mehr aus: Jetzt ist ein sofortiges Ausstiegsgesetz nötig für Öl- und Gasheizungen und eine nie dagewesene Ausbauoffensive für Gebäudesanierung, Wärmepumpen und Solarthermie - im privaten Bereich und in der Industrie. Viele Sparmaßnahmen, wie die Dämmung von Rohren oder Kellerdecken, der Einbau elektronischer Thermostate oder ein hydraulischer Abgleich von Heizungen sind auch kurzfristig umsetzbar. Zudem sollte die Gebäudesanierung verpflichtend gemacht werden.

Die Deutsche Energie-Agentur (dena) fordert ein gesetzlich verankertes Energieeffizienz-Verpflichtungssystem. Dabei soll eine bestimmte Gruppe von Akteuren, zum Beispiel Energieversorgungsunternehmen, verpflichtet werden, staatlich vorgegebene Mengen an Energieeinsparungen zu realisieren oder nachzuweisen. Dies können die Verpflichteten tun, indem sie selbst bei ihren Kundinnen und Kunden Energieeffizienz-Maßnahmen umsetzen.

Alternativ können sie von anderen Akteuren Energieeinsparnachweise – sogenannte Weiße Zertifikate – erwerben. Über ein solches System können zwischen ein und drei Prozent des Energieverbrauchs definierter Verbrauchsgruppen pro Jahr reduziert werden. In der aktuellen Situation ließe sich dieses Instrument in allen Energieverbrauchsgruppen anwenden und helfen, Milliarden an jährlichen Energiekosten einzusparen, so Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der dena-Geschäftsführung.

Notfallplan will mehr Kohle und Fracking-Gas einsetzen - Verbände fordern Biogas

Neben dem Energiesparen und Effizienzverbesserungen beim Verbrauch regelt der Notfallplan Gas auch die von der Bundesregierung getroffenen Vorbereitungen zur temporären Reduktion von Gas zur Stromerzeugung und zur Gasbeschaffung über die gecharterten FSRU, also die neuen LNG-Anlage- und Regasifizierungsterminals.

Aus Klimaschutzgründen wird besonders die Mobilisierung der auf Kohle basierenden Kraftwerksreserven – selbst auch von Robert Habeck - kritisch gesehen, um Gaskraftwerke, die nur der Stromerzeugung dienen, zu ersetzen und dadurch mehr Erdgas speichern zu können. Den gesetzlichen Rahmen soll das Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz (EKBG) schaffen, das Anfang Juli erwartet wird.

Gemeinsam äußern der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE), der Fachverband Biogas e.V. (FvB) und der Deutsche Bauernverband e.V. (DVB) ihr großes Unverständnis, warum die Bundesregierung die Versorgungssicherheit im kommenden Winter ausschließlich über fossile Brennstoffe wie Kohle und importiertes Fracking-Gas sicherstellen will, obwohl der derzeit bestehende Biogaspark in Deutschland die Möglichkeit hätte, kurzfristig seine Biogasproduktion zu erhöhen und so die Nutzung von Erdgas zu reduzieren.

„Aktuell haben viele Biogas-Bauern noch mehr als ausreichend Substratvorräte aus der Ernte von 2021. Diese können im kommenden Winter aktiviert und für die Erzeugung von Strom, Wärme und Biomethan genutzt werden. Die Bundesregierung sollte dafür jetzt den Weg freimachen“, so der Präsident des Bauernverbandes, Joachim Rukwied.

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