Die deutsche Öffentlichkeit hat von heute bis zum 4. Januar 2012 die Möglichkeit, zum polnischen Kernenergieprogramm Stellung zu nehmen und Eingaben in deutscher Sprache unmittelbar an die in Polen zuständige Behörde zu richten. Das Bundesumweltministerium hat der polnischen Behörde mitgeteilt, dass eine deutsche Beteiligung an dem grenzüberschreitenden Strategischen Umweltprüfungsverfahren (SUP-Verfahren) für das vom polnischen Wirtschaftsministerium verfasste Kernenergieprogramm erfolgen wird.
Laut einer kleinen Anfrage (Drucksache 17/5833) vom 16.05.2011 ist der Bundesregierung bekannt, dass die polnische Regierung den Bau von zwei Kernkraftwerken mit zusammen 6000 Megawatt Leistung plant. Derzeit liegt der polnischen Regierung eine Rangliste von 27 potenziellen Standorten für Kernkraftwerke vor. Über den Standort des geplanten ersten Kernkraftwerkes ist bislang noch nicht entschieden worden.
An erster Stelle der Rangliste steht nach wie vor der Standort Zarnowiec, der ca. 40 Kilometer nördlich von Danzig liegt. In Zarnowiec wurde bereits in den 1980er Jahren der Bau eines Kernkraftwerks begonnen. Aufgrund von Protesten wurde das Projekt in den 1990er Jahren jedoch aufgegeben. Unabhängig von der letztendlichen Standortauswahl soll nach den Plänen der polnischen Regierung die eigentliche Bauphase für den ersten Block in den Zeitraum 2016 bis 2022 fallen.
Die Republik Polen hat der Bundesrepublik Deutschland die Erstellung des Polnischen Nuklearpogramms notifiziert und den Entwurf des polnischen Kernenergieprogramms sowie den Umweltbericht übermittelt. Das polnische Kernenergieprogramm stellt den Umfang und die Struktur der Maßnahmen vor, die für den Einstieg der Republik Polen in die eigenständige Kernenergienutzung vorzunehmen sind, um einen sicheren und leistungsfähigen Betrieb der Kernkraftwerke, die Abwicklung nach dem Ende des Betriebes sowie die Sicherheit beim Umgang mit den abgebrannten Kernbrennstoffen und radioaktiven Abfällen sicherzustellen.
Die Republik Polen verweist darauf, dass es sich bei dem SUP-Verfahren zum Entwurf des Polnischen Kernenergieprogrammes nicht um die Grundlage für die Erteilung einer Baugenehmigung und den Betrieb für ein konkretes Kernkraftwerk handelt.